Zur aktuellen Lage in Angola und menschenrechtswidrigen Behandlung zurückgekehrter oder abgeschobener AngolanerInnen aus Deutschland. Ergebnisse einer fast zweijährigen Recherche zu Massenabschiebungen am 20. April 1999 und November 1998.

(Email, Text vom 28. Februar 2001)


Mehrmals hat Emanuel Matondo in "Kalaschnikov" über die aktuelle Situation in Angola und die Abschiebepraxis bundesdeutscher Behörden berichtet. Der folgende Bericht der "Iniciativa Angolana Antimilitarista para os Direitos Humanos" (Angolanische Antimilitaristische Menschenrechtsinitiative - I. A. A. D. H.) stammt vom 28. Februar 2001. Die I. A. A. D. H. ist wie folgt erreichbar: Yorckstrasse 59 - D-10965 Berlin - Telefon: (+49-30) 785 72 81 - Fax: (+49-30) 786 99 84. Internet: http://www.snafu.de/~usp/iaadh.htm, E-mail: ari@ipn.de. Im Mai 2001 wird E. Matondo bei einer Veranstaltungsreihe in verschiedenen Städten über Angola und die Lage der Flüchtlinge in der BRD berichten. (Redaktion "Kalaschnikov")


Wenn die deutschen Behörden, hier die Innenminister, anknüpfend an den Lagebericht des Außenministeriums, behaupten, daß die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen durch die Regierung in Angola nicht blockiert, sondern vielmehr "in bestimmten Bereichen" gefördert wird, dann fragen wir uns, um welche Menschenrechtsorganisationen es sich hier handelt. Ich meine, daß damit die UN-Abteilung für Menschenrechte der UNOA gemeint sein könnte, die nach Aussagen von Beobachtern vor Ort und nach unseren eigenen Erfahrungen eher passiv als aktiv agiert. Ihre "Menschenrechtsarbeit" beschränkt sich unseres Wissens nach auf das Sammeln von Daten und das Organisieren von Workshops o.ä. Dies bestätigte uns sogar ein Mitarbeiter dieser Abteilung.

Wir müssen also davon ausgehen, daß es sich bei den im Bericht genannten "Menschenrechtsorganisationen" um Organisationen handelt, die nicht die klassische Menschenrechtsarbeit machen, sondern eher unkritisch oder sogar regierungsnah einzustufen sind.

Die Fakten aus Angola sprechen für sich und die anliegenden Dokumente geben das reale Bild der Geschehen vor Ort wieder. Diese Fakten stehen in deutlichem Widerspruch zu den Aussagen des Innenministeriums.

Ein unabhängiger angolanischer Journalist (der Name ist uns bekannt) äußerte sich über die Situation wie folgt: "Die Menschen in Angola, besonders JournalistInnen, Oppositionelle und Andersdenkende, genießen eine geringe Freiheit der Meinungsäußerung nur in Luanda. Je weiter man sich von der Hauptstadt entfernt, je deutlicher erleben die AngolanerInnen ein totalitäres Regime. Ein Regime, das von Intoleranz und Brutalität geprägt ist und von der Regierungspartei u.a. unterhalten wird."
 
 

I. Nach Aussagen von politisch aktiven AngolanerInnen und ausländischen BeobachterInnen ist die Repression in Angola allgegenwärtig.

Im Süden des Landes (u.a. Namibe, Cunene, Huambo, Bié & Cuando Cubango) werden Zivilisten (Männer, Frauen wie Kinder) als angeblich Feinde verschleppt und verschwinden spurlos. Das passiert seit vielen Jahren. Gerade in diesen Südprovinzen gehen die Militärs und sonstige Sicherheitskräfte sehr brutal gegen die Zivilbevölkerung vor. Die Bevölkerung wird aufgrund ihrer traditionellen Zusammengehörigkeit mit dem Rebellenführer als potentielle Anhänger der UNITA eingestuft und verfolgt. Dies bestätigte auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Caritas Angola, ein Deutscher, dessen Name wir aus Sicherheitsgründen nicht nennen dürfen. Er selbst war sowohl im Süden als auch in Luanda Augenzeuge. Nach dem Vormarsch der Regierungstruppen Ende 1999 in der Grenzprovinz zu Namibia und im Süden wurde uns oft berichtet, daß Menschen verschleppt wurden und dann spurlos verschwanden. Angehörige der Verschwundenen beklagten sich immer wieder, daß das angolanische Rotes Kreuz sich nicht in der Lage sah, ihnen Auskünfte über den Verbleib ihrer Angehörigen zu erteilen, weil Regierungsstellen den Menschenrechts- und Gefangenenhilfsorganisationen den Zugang zu wichtigen Daten verwehrte. Auch das Internationale Rote Kreuz konnte nicht erreichen.

Seit Anfang 2000 hat sich der in Luanda ansässigen Verein "Associação Justiça, Paz e Democracia" das Ziel gesetzt, die unzähligen Fälle von willkürlich festgenommenen Menschen und oft unbegründeten langen Haftzeiten in den angolanischen Gefängnissen zu dokumentieren. Dabei kam heraus, daß etliche Gefangene in den Haftanstalten bis zu 15 Jahren ohne Verfahren und Anklageerhebungen festgehalten werden. Andere saßen und sitzen wegen geringer Verdächtigungen (z.B. Eierdiebstahl) jahrelang in Untersuchungshaft. Sie müssen sich oft mit Schwerverbrechern die Zelle teilen. Die Mitglieder des Vereins wollten den Kontakt zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen herstellen und dann anwaltliche Hilfe leisten. Sie erhofften, durch eine Veröffentlichung vieler Einzelfälle, öffentlichen Druck auf das Justiz- und das Innenministerien zu erzeugen und so die ständig stattfindenden Menschenrechtsverletzungen beenden zu können. Die Reaktion der Ministerien auf die landesweite Veröffentlichung der Gefangenenschicksale im August 2000 war die, daß sie Anweisungen an die Gefängnisleitungen erteilten, in denen dem Verein der weitere Zugang zu Haftanstalten verweigert wurde. Einige führende Vereinsmitglieder bekamen anonyme Morddrohungen. Vier Wochen nach der Veröffentlichung des vorläufigen Berichtes drohte das Justizministerium, den Verein "Associação Justiça, Paz e Democracia" zu verbannen. Im Oktober 2000 weigerte sich das Justizministerium, dem Verein die Bescheinigung des Eintragungsregisters zu erteilen. Eine Bescheinigung, die für eine legale Tätigkeit des Vereins Voraussetzung ist. Den Mitglieder des Vereins wurde seitdem keine Besuche von Gefangenen mehr erlaubt. Auch die Erarbeitung eines neuen, also verschärften Vereins- und Versammlungsgesetz wurde, unseren Informationen zufolge, vom Justizministerium veranlaßt. Weil sich die Berichte über die menschenunwürdigen Zustände in angolanischen Gefängnissen, über das willkürliche Gefangenhalten landesweit und die Informationen über das Verschwindenlassen von Menschen vor allem im Süden häuften, reisten Anfang Februar 2001 Abgeordnete der UNITA nach Benguela, um im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit die Haftanstalten zu besichtigen und direkt mit den Gefangenen zu sprechen. Durch die persönliche Weisung des Präsidenten der angolanischen Nationalversammlung Roberto Víctor de Almeida an den Provinzgouverneur wurde den Volksvertretern der Zugang zu den Gefängnissen jedoch nicht gestattet, weil "ihre Reise nicht von ihm bewilligt war". Dieses Verhalten Almeidas löste heftige Proteste sowohl bei der Oppositionsparteien als auch bei der angolanischen Zivilgesellschaft aus (siehe Communicado de FpD - Frente para Democracia/Luanda - vom 7.02.2001). Die Reaktion Almeidas auf die Proteste war dann ein Rundschreiben an alle Provinzgouverneure Angolas, in dem er um ihre aktive Mitwirkung bei der Behinderung der parlamentarischen Arbeit von Abgeordneten bat, wenn diese seine vorher erteilte Genehmigung nicht vorlegen könnten. Unabhängige JournalistInnen, die seit Jahren zum Thema Menschenrechtsverletzungen in Angola arbeiten, werden oft mit Behinderungen konfrontiert oder Ihnen wird einfach den Zugang zu Quellen und Daten und sogar zu öffentlichen Gebäuden oder bestimmten Abteilungen verwehrt oder verboten. Keine andere Gruppe in Angola hat sich das Thema "Menschenrechte und die Verbrechen der Militärs von allen Kriegsparteien und der Sicherheitskräfte" so auf die Fahnen geschrieben wie die unabhängigen JournalistInnen des Landes. Daß vielen der Zugang zu relevanten Daten verwehrt wird und viele aufgrund ihres Engagements Schwierigkeiten bekommen, zeigt der anliegende Bericht "Angola: Harassment of journalists continue unabated", Absatz: "Hard labour in Malanje Province" (Der Fall des Journalisten Isaias Soares, der Ende Februar diesen Jahres einen Mordanschlag überlebte). Rafael Marques, der Menschenrechts- und Friedensaktivist, Journalist und Lyriker, besuchte im Dezember 2000 die Stadt Catete, die 65 Km von Luanda entfernt ist. Direkt nach seiner Ankunft wurde er von Angehörigen des angolanischen Militärabschirmdienstes verhaftet und stundenlang verhört. Rafael Marques wurde dann aus der Stadt gewiesen und nach Luanda zurückgeschickt. Er bekam die Auflage, daß er fortan nur noch mit Erlaubnis des Militärabschirmdienstes Luanda verlassen dürfe. Da diese Erlaubnis in der Regel nicht erteilt wird, hat Rafael Marques damit absolutes Reiseverbot, sowohl in die Provinz, wie auch außer Landes.
 
 

II. Zur menschenrechtswidrigen Behandlung zurückgekehrter oder abgeschobener AngolanerInnen aus Deutschland.

Ergebnisse einer fast zweijährigen Recherche zu Massenabschiebungen am 20. April 1999 und November 1998.

Bereits am 19. April 1999 warnte die I.A.A.D.H. vor der Gefahr, in die die Betroffenen durch die Deportation geraten könnten. Das Innenministerium in Düsseldorf als zuständige Koordinationsstelle für diese Maßnahme, leugnete uns gegenüber zunächst die Planung einer solchen Massenabschiebung. Eine Mitarbeiterin bestätigte dann Tage nach der Deportation, daß "nur eine kleine Gruppe von AngolanerInnen ohne Familien abgeschoben wurde, die bei der Ankunft in Luanda freundlich empfangen worden waren." Über die von uns damals vorgelegten Zahl von 16 Abgeschobenen wollte das Innenministerium keine Auskunft geben und auf unsere Frage, von wem die Abgeschobenen "freundlich empfangen wurden" bekamen wir ebenfalls keine Antwort.

Heute wissen wir, daß am 20. April 1999 35 Flüchtlinge abgeschoben wurden, unter denen sich 32 AngolanerInnen mit einem Kind befanden:

Am 20. April 1999 startete um 20 Uhr eine Chartermaschine mit 35 Flüchtlingen, ca. 60 BGS-Beamten in Zivil und einem deutschen Arzt, am Flughafen Düsseldorf in Richtung Angola. Die Gruppe der Gefangenen bestand aus 32 angolanischen Flüchtlingen, darunter zwei oder drei Frauen und einem 12-jährigen Kind. Zusätzlich wurden zwei Nigerianer und ein Zairer abgeschoben.

Die Flüchtlinge waren Tage vorher aus mehreren Bundesländern und aus den verschiedenen Abschiebegefängnissen geholt und in einer BGS-Kaserne auf dem Flughafen-Gelände gesammelt worden. Der Weg vom Transportwagen ins Flugzeug war eng gesichert von einem Großaufgebot von BGS-Beamten und deren Hunden. Die Flüchtlinge leisteten Widerstand oder schrien laut. Sie hatten Todesangst. Einige bekamen daraufhin - zusätzlich zu Plastikband-Handfesseln - die Beine mit Klebeband verbunden, so daß sie nur hüpfen konnten. Einigen wurde Klebeband über den Mund geklebt; anderen wurden Helme angelegt. Die Gefangenen wurden von den Beamten zum Teil mit Gummiknüppeln geschlagen, gestoßen, zu Boden gedrückt und getreten. Viele erlitten Verletzungen. Sie weigerten sich jedoch, sich von dem mitreisenden Arzt behandeln zu lassen, weil sie auch ihn als Täter sahen. Auch während des Fluges schrien die Menschen weiter. Eine Frau war psychisch zusammengebrochen und weinte stundenlang.

Den Flüchtlingen - es waren poltisch aktive Oppositionelle oder Verfolgte der angolanischen Regierung - wurden Flaggensymbole der Regierungspartei MPLA (Movimento Popular para Libertação de Angola) auf die Brust geklebt. Als sie nachfragten, wurde ihnen gesagt, daß es nur zu ihrer "Sicherheit" sei. Während des gesamten Fluges mit Zwischenstop in Malta blieben die Menschen gefesselt. Erst kurz vor der Landung in Luanda, morgens um 6.45 Uhr, wurden den Flüchtlingen die Fesselungen durchgeschnitten.

Die Nigerianer und der Zairer durften in Luanda nicht aussteigen, sie blieben im Flugzeug, das 30 Minuten später wieder startete. Die angolanischen Flüchtlinge wurden von den BGS-Beamten in einen großen Raum im Flughafengebäude geführt. Der deutsche Botschafter mit vier Botschaftsangestellten und Angehörige der DEFA (Direçcão da Emigraçao e Fronteiras de Angola), einer Abteilung der angolanischen Staatssicherheit für Emigration und Grenzkontrolle, bildeten das "Empfangskommitee". Die Deutschen überreichten ein Geschenk an die DEFA-Angehörigen und tauschten Freundlichkeiten aus. Ein junger Abgeschobener, der als Minderjähriger nach Deutschland geflohen war, fragte den Botschafter auf deutsch, ob er für die Sicherheit der Gefangenen garantieren könne. Er wurde unwirsch von DEFA-Angehörigen zurechtgewiesen.

Die Flüchtlinge wurden in einen anderen Raum gebracht und sahen sich jetzt Angehörigen der DNIC (Direçcão Nacional para Investigacão Criminal), der politischen Polizei, gegenüber. Sie wurden alle registriert, einzeln fotografiert und schließlich gezwungen, ein DNIC-Formular zu unterschreiben, ohne es lesen zu können. Die DNIC-Angehörigen waren in Besitz von Partei-Mitgliedskarten, die einige Flüchtlinge bei ihrem Asylantrag in Deutschland als Beweis für ihre oppositionelle Tätigkeit abgegeben hatten. Anhand dieser Karten wurden politisch auffällige Gefangene aussortiert.

Es wurde beobachtet, daß mindestens folgende Personen von der großen Gruppe getrennt wurden: (Alle folgenden Namen sind zum Schutz der Betroffenen anonymisiert)

Noch auf dem Flughafengelände wurde der 33 Jahre alte Dinga C. zehn Stunden lang von unterschiedlichen Beamten-Gruppen unter Bedrohungen und Einschüchterungen verhört. Er sollte politische Freunde und Bekannte aus Deutschland nennen. Um ca. 17.30 erfolgte sein Transport in einem verdunkelten Wagen in das Staatssicherheitsgefängnis von Luanda in der Nähe der Zitadelle. Auch in der folgenden Zeit wurd Dinga C. mehrmals verhört und mit dem Tode bedroht. Nach vier Wochen erfolgte seine Verlegung in das berüchtigte "Comarca de Luanda", einem DNIC-Gefängnis in der Nähe des Großmarktes "Roque Santeiro". Hier begann für ihn eine unbeschreibliche Tortur. Er wurde jetzt fast täglich zu Verhören abgeholt, bei denen geprügelt und systematisch mißhandelt wurde. Er wurde täglich mit dem Tode bedroht.

Zu diesem Zeitpunkt glaubten seine Familie in Angola und seine Freunde in Deutschland, daß er nicht mehr lebt, weil inzwischen mehrere Wochen seit der Abschiebung vergangen waren und die angolanischen Behörden der Familie gegenüber bestritten hatte, daß er überhaupt in Angola angekommen war. Trotzdem suchten sie weiter und erfuhren über eine Putzfrau des Gefängnisses, daß er noch am Leben war. Mit sehr viel Geld gelang es der Familie nun, acht Wochen nach der Abschiebung, ihn freizukaufen.

Als nach eineinhalb Wochen vier DNIC-Beamte ihn Zuhause aufsuchten und ihn wieder verhörten, tauchte er ab und hielt sich ein Jahr lang in Angola versteckt. Als er erfuhr, daß er per Haftbefehl gesucht wurde, und immer häufiger Staatsangestellte seine Angehörigen belästigten, floh er im Oktober 2000 außer Landes.

Noch heute, im Januar 2001, hat Dinga C. deutliche Narben von den Plastik-Fesseln an seinen Handgelenken und eine Narbe an der rechten Schläfe von einer Platzwunde, die entstand, als BGS-Beamte ihn mit Wucht auf den Asphalt des Düsseldorfer Flugfeldes stießen.

Obwohl die Gefangenen während der Abschiebung ihre Namen und Adressen ausgetauscht hatten, hatte Dinga C. während der nächsten eineinhalb Jahre nur zwei von ihnen wiedergesehen. Einer von ihnen, Matima D., ist infolge der erlittenen Traumatisierungen während der Abschiebung aus Deutschland heute psychisch schwer krank. Der andere Flüchtling erzählte ihm, daß am Tag nach der Abschiebung alle Abgeschobenen mit einem Bus einsteigen mußten und ihnen gesagt wurde, daß sie in ein sogenanntes Lager zur sozialen Integration gefahren würden. Die Existenz derartiger Lager ist allerdings niemandem in Angola bekannt.

Die FLEC-FAC-Angehörigen, Makiese E. und Frau A., sind "verschwunden". Mindestens noch folgende Personen gelten ebenfalls als "verschwunden": Teka F., Paulo G. und Arlindo H.

Während der Recherche des obigen Falles erfuhren wir von einer Sammelabschiebung nach Angola im November 1998. Alle Abgeschobenen wurden direkt nach ihrer Ankunft in Luanda verhaftet und für ihre Angehörigen gelten sie als verschwunden. Wir wissen heute, daß der junge Angolaner Bernado I. (Name anonymisiert), der als Minderjähriger in die BRD geflohen war, mit dieser Gruppe abgeschoben worden war. Seine Spur verlor sich nach der Abschiebung am Flughafen Luanda. Auch ein anderer Flüchtling, Edgar J., meldete sich nie wieder bei seinen Angehörigen in Angola oder seinen Freunden in der BRD. Im Januar 2001 gehen ihre Familien davon aus, daß sie nicht mehr am Leben sind.

Ein anderes Beispiel:

Der 5. März 2000 war der 16. Hungerstreik-Tag des Angolaners und abgelehnten Asylbewerbers Nidjo Lucubami im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Morgens um 8.40 Uhr kamen drei Beamte, um ihn zur Blutentnahme zu bringen. Aufgrund seiner Kreislaufstörungen konnte Herr Lucubami sich nicht schnell genug vom Stuhl erheben, woraufhin die Beamten auf ihn einschlugen und ihn schließlich hochrissen und "wie einen Sack" bis in die 5. Etage schleiften. Dort wurde er auf den Boden geworfen, so daß ihm die Luft wegbleibt. Seine Verletzungen, Schwellung in der Nierengegend und eine Verletzung am rechten Ellenbogen, zeigte er seinen Mitgefangenen und Besuchern. Er erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.

Um 16.30 Uhr desselben Tages erfolgte die Abschiebung von Nidjo Lucubami mit der Air France in ärztlicher und BGS-Begleitung. Sein körperlicher Zustand war so desolat, daß die Fluggesellschaft ab Paris einen Rollstuhl orderte. Auf dem Flug versuchte Herr Lucubami noch dreimal, sich durch Aufschneiden von Blutgefäßen umzubringen.

Am 28. August 2000 wude er in Luanda, im Stadtteil Rocha Pinto, von drei Polizisten angehalten und um Geld gefragt. Als er deutlich machte, daß er keines hat, zielte einer der Polizisten mit dem Maschinengewehr auf ihn und gab – in Tötungsabsicht – vier Schüsse ab. Ein Schuß durchschlug seinen Brustkorb in Herznähe. Er kam ins Krankenhaus und wird not-operiert. Nach zwei Wochen wurde er entlassen, weil seine Verwandten die hohen Behandlungskosten von 1000 US-Dollar (entspricht 8 Jahresgehältern) nicht aufbringen konnten. Aufgrund des Abbruchs der Behandlung verschlechterte sich sein Gesundheitszustand rapide.

Nachdem die unabhängige Zeitung, "Folha 8" Luanda, über den Mordversuch geschrieben hatte, mußte Nidjo Lucubami in Angola untertauchen, weil er von Angehörigen erfahren hatte, daß Polizisten nach ihm gefragt haben.
 
 

III. Bedrohung von angolanischen Flüchtlingen mit Hilfe von angolanischen Geheimdienstlern in deutschen Behörden.

Während unserer Recherchen erfuhren wir, daß der Angehörige der angolanischen Botschaft, der sich Carvalho nennt und der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) zur Befragung und angeblichen Identitätsfeststellung eingesetzt wird, auch im Auftrag des angolanischen Inlandsgeheimdienstes arbeitet.

Viele angolanischen Flüchtlingen, die schon nach Dortmund zu dieser Befragung vorgeladen und mit dem Mann konfrontiert wurden, berichteten, daß Carvalho auch Zugang zur Asylakte der Betroffenen hatte und gezielt entsprechend Parteizugehörigkeit, politischen Überzeugung und politischer Aktivität auch Fragen zum Asylverfahren stellte. Verweigerten die Betroffenen die Aussage, dann wurden sie schon mal mit "unvorhersehbaren Folgen bis zum Tod nach ihrer Ankunft in Angola" bedroht.

Aufgrund der geschilderten Vorfälle sollten wir die verantwortlichen Behörden, in diesem Falle das Innenministerium Düsseldorf und das Bundesinnenministerium, zur Mitwirkung bei der Aufklärung über den Verbleib der aus Deutschland abgeschobenen und in Angola verschwundenen Menschen auffordern, damit die Angehörigen der Opfer endlich die Wahrheit erfahren. Es wäre dringend nötig, auf die Herausgabe einer Liste aller Abgeschobenen Flüchtlinge der beiden o. g. Gruppen und genauere Details über die Vorgänge während der Abschiebung und nach Ankunft im November 1998 zu drängen. Erst dann könnten wir, gemeinsam mit Kontaktpersonen in Angola, weitere Recherchen anstellen.

(...)

Emanuel Matondo
I.A.A.D.H.

Veranstaltungsreihe "Angola: Aktivitäten gegen Krieg" mit Emanual Matondo von der I.A.A.D.H.

Hier schon mal die gegenwärtig (23. März) feststehenden Termine der Veranstaltungsreihe in Rheinland-Pfalz und Hessen: