(Quelle: Email der DFG-VK Frankfurt vom 26.9.2000)
Ronny Spindler, (mittlerweile) Anarchist aus Erfurt, soll vom 9. Oktober bis 6. November 2000 wegen Verstoßes gegen § 53 Zivildienstgesetz, Kriegsdienstverweigerung, zum Dauerarrest in die Jugendarrestanstalt Weimar.
Ronny, der zur Zeit studiert, hatte am 1. September 97 seinen Zivildienst in einem Zentrum für körperlich beeinträchtigte Jugendliche in Altdorf bei Nürnberg angetreten, in leisem Zweifel ob der Übereinstimmung von Zivildienst und eigenen politischen Ansprüchen. Durch die Beschäftigung mit dem Thema und Gesprächen mit Leuten von der DFG-VK Ortsgruppe Nürnberg wurde er sich der Bedeutung des Zivildienstes, Einbindung in militärische Planungen, Unterstützung von Kriegsvorbereitungen und dessen antisozialen Charakters bewußt und entschied sich nach achteinhalb Monaten, den Dienst abzubrechen, was er zum 1. Juli 98 tat.
Am 20. Juli 99 fand ein Prozeß vor dem AG Hersbruck statt, bei dem auch 50 Genossinnen anwesend waren, um Ronny zu unterstützen. Das Urteil lautete damals auf 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit, abzuleisten bis 31. Januar 2000. Ronny leistete auch diese Arbeitstunden nicht, da sie zumindest auf der Erscheinungsebene dem Zivildienst ähneln und wenn es schon eine Strafe für die Verweigerung des Kriegsdienstes gibt, diese auch was kosten soll. Als "Erziehungs- und Zuchtmittel" (Schreiben der Jugendrichterin) wurde der Jugendarrest verhängt. Während der Zeit im Gefängnis braucht Ronny Eure Unterstützung. Also schreibt ihm, so viel Ihr wollt/könnt. Wer will, kann auch für Ronnys Prozeßkosten und andere Kriegsdienstverweigerer- Prozesse, die in den nächsten Jahren in Erfurt anstehen, Geld Spenden. Kontakt-Adresse und Telefonnummer gibt's über die TKDV-Ini Frankfurt/Main.
Und für alle, die nicht wissen, warum auch der Zivildienst und
andere Ersatzdienste verweigert werden sollten, hier noch mal kurz einige
Gründe:
Erst einmal gibt es in Deutschland nicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz kann nur der Kriegsdienst mit der Waffe
verweigert werden und auch nur dann, wenn eine Gewissensentscheidung nachgewiesen
wird. Wie können aber andere Menschen untersuchen, ob ich ein Gewissen
habe und inwieweit ich mich danach richte? Nach dem Umkehrschluß
des Artikels 4,3 ist es möglich, daß jedeR gegen sein/ihr Gewissen
zum Kriegsdienst ohne Waffe gezwungen werden kann.
Auch der zu leistende Ersatzdienst für den Wehrdienst, der ja meist Zivildienst (ZD) ist, fördert den Krieg, unterstützt die Ausbildung zum Töten bei der Bundeswehr, auch der "Zivi" ist militärisch verplant. So bedeutet ZD nach § 3 Wehrpflichtgesetz Erfüllung der Wehrpflicht, die ja der Verteidigung, also dem Krieg dient. Außerdem ist der ZD und jeder andere Ersatzdienst auch eben ein Ersatz für den Kriegsdienst mit der Waffe. Warum soll ich aber einen Ersatz für etwas leisten, das ich nicht anerkenne?
Der Zivildienst stellt durch die längere Dienstzeit und die vermeintlich unangenehme Arbeit auch eine Abschreckung für Menschen dar, die sich entscheiden müssen, welchen Dienst sie leisten. Es soll sich bitte jeder genau überlegen, ob er sich nicht für das "Vaterland" zum Töten von Menschen ausbilden läßt. Dr. Klaus Steinwender, Ex-Ministerialdirigent im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Senioren, Leiter der Unterabteilung Zivildienst, sagt dazu: "Der Zivildienst ist ... nicht nur um der anerkannten Kriegsdienstverweigerer willen geschaffen worden, sondern um der anderen Wehrpflichtigen willen, die ihre Dienstpflicht bei der Bundeswehr erfüllen. Diese sollen sehen, daß ... sie sich darum nicht als die Dummen vorzukommen brauchen, die es nicht verstanden haben, sich zu drücken.". Weiter meint er: "Der Wehrdienst dient dem Staatsziel der Verteidigungsbereitschaft. In gewisser Weise dient der Zivildienst dem gleichen Ziel. Denn ohne ihn würde die Bereitschaft der Wehrpflichtigen schnell zurückgehen, den Dienst in der Bundeswehr zu leisten. ... Offenbar fällt es schwer, ... zu wissen, daß dieser Dienst nur dazu bestimmt ist, die Bundeswehr ... zu erhalten."
Doch die "Zivis" haben nicht nur Bedeutung in "Friedenszeiten", sondern auch im Krieg. So gibt es in der BRD das Konzept der Gesamtverteidung, in das auch die "Zivis" eingebunden sind. Es besagt, daß im Kriegsfall die gesamte Gesellschaft darauf ausgerichtet ist, den Kampf der Armee an der Front zu unterstützen und so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Zivis müssen dann bis sie 60 Jahre alt sind unbefristet Zivildienst leisten, Blindgänger entschärfen, in der zivilen Bundeswehrverwaltung arbeiten und dort u.U. eine Waffe tragen, Arbeitsplätze besetzen, damit Soldaten an die Front gehen können, in Bundeswehrlazaretten Soldatinnen pflegen, damit diese wieder an die Front gehen können, ...
Ein weiterer Grund, totalzuverweigern, ist der Zwangscharakter des Zivildienstes. Den "Zivis" werden einige Grundrechte eingeschränkt, z.B. die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Freiheit der Person u.a., die "Zivis" dürfen sich im Dienst nicht politisch betätigen, Kriegsdienstverweigerer dürfen sich also nicht gegen den Krieg aussprechen.
Außerdem ist der Zivildienst ein antisozialer Dienst. So ist der Einsatz von Tausenden "Zivis" meist im pflegerischen Bereich für die Dienststellen sehr billig, gesamtwirtschaftlich gesehen aber teuer. Durch den ZD entstehen hohe Kosten, es müssen für die durch die "Zivis" arbeitslosen Fachkräfte, AltenpflegerInnen und Krankenpflegerinnen, Arbeitslosenhilfe/- geld oder Sozialhilfe bezahlt werden, es gehen den Sozialversicherungen und der Staatskasse Einnahmen verloren, das BAZ hat einen riesigen Etat, ... So sind die Kosten des ZD so hoch, daß anstelle der "Zivis" genauso gut Fachkräfte bezahlt werden könnten.
Es sollte hinterfragt werden, ob der bürgerlich-kapitalistisch-
patriarchale Staat, seine Widersprüche und seine Realität, etwas
erhaltenswertes sind, oder ob wir nicht für etwas besseres kämpfen
sollten, aber der Zivildienst widerspricht selbst bürgerlich- demokratischen
Prinzipien.
KONTAKT:
| ronny spindler
c/o jugendarrestanstalt weimar carl-von-ossietzky-straße 60a 99423 weimar |
DFG-VK Frankfurt/M. Vogelsbergstr. 17, 60316 Frankfurt/M. Tel.: 069/4980394 Fax: 069/4990007 E-Mail: dfgvkffm@t-online.de |
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