Militärdienstverweigerer schicken Soldaten in den Krieg

"Es war zwar schon immer das Privileg der Mächtigen, andere als Kanonenfutter in Kriege zu schicken, aber manchmal wirkt es noch dreister als sonst", kommentiert der Landesverband Hessen der DFG-VK seine im folgenden dokumentierte Mail vom 23.12.2001 und liegt damit zweifelsohne richtig. Quelle der Information: http://www.bistum-trier.de. DFG-VK Marburg


Bistum Trier, 18.12.2001

(...)

Die Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kriegsdienstverweigerer (KDV) - Berater im Bistum Trier stellen in einer am 17. Dezember in Trier verbreiteten Presse-Erklärung die Frage, ob - angesichts der Abstimmung zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan - die anerkannten Kriegsdienstverweigerer im Bundestag nicht freiwillig ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zurückgeben sollten.

Nach Angaben der KDV-Berater sind etliche Abgeordnete der SPD und der Grünen als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Als solche müssten sie jeden Waffendienst zwischen Staaten für sich selbst ablehnen. Nach der geltenden Rechtslage dürfe man zwar tolerieren, dass andere Menschen anderer Meinung sind. "Es hat jedoch eine ganz andere Qualität, wenn man als anerkannter Kriegsdienstverweigerer und Abgeordneter sogar Soldaten wissentlich in einen Krieg schickt", kritisieren die KDV-Berater. Sie verweisen auf den Artikel 46 des Grundgesetzes, wonach Abgeordnete wegen ihres Abstimmungsverhaltens nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Von Gesetzesseite her seien wegen des Abstimmungsverhaltens daher keine Widerrufsmaßnahmen bezüglich der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einzuleiten. Aufgrund von Äußerungen auf Parteitagen könne das aber durchaus möglich sein. Denn diese Äußerungen seien von der Abgeordnetentätigkeit nach Artikel 46 des Grundgesetzes nicht geschützt.

Das Gesetz sehe zudem auch die Rückgabe der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausdrücklich vor, wenn sich die ursprüngliche Gewissensentscheidung für den anerkannten Kriegsdienstverweigerer nicht mehr aufrecht erhalten lasse. Nach Ansicht der KDV-Berater ist dies nicht zuletzt auch ein Gebot der Redlichkeit im Umgang mit dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung, das gerade in Zeiten erhöhter Kriegswahrscheinlichkeit in seiner Bedeutung für betroffene Kriegsdienstverweigerer nicht ausgehöhlt werden dürfe. Die Arbeitsgemeinschaft der KDV-Berater im Bistum Trier ist der Zusammenschluss der 65 ehrenamtlichen KDV-Berater in der Diözese. Sie vertritt die Interessen der KDV-Berater, beobachtet politische Entwicklungen und führt Fortbildungsmaßnahmen für die Berater durch.