Bomben auf Afghanistan: Abschied vom Völkerrecht?

Interview mit Norman Paech, der Verfassungs- und Völkerrechler  an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburgl ehrt. Quelle: "junge Welt" vom 9.10.2001


F: Die USA und Großbritannien bombardieren Afghanistan, weil sie bin Laden ausgeliefert haben wollen. Bisher gibt es allerdings kein formelles Auslieferungsgesuch. Was hat das noch mit dem Völkerrecht zu tun?

Norman Paech: Leider gar nichts mehr. Das wurde ziemlich brutal auf die Seite gebracht. Vorbild scheint jene Aktion zu sein, die die USA schon einmal 1989 in Panama unter dem Codenamen »Just Cause« (»gerechte Sache«) veranstalteten, als sie ihren ehemaligen Verbündeten Noriega unter Mißachtung des Völkerrechts entführt haben. Ungefähr 6000 Menschen sind dabei seinerzeit umgekommen.

F: Wie würde unter normalen Umständen ein Auslieferungsverfahren aussehen?

Norman Paech: Die internationale Gemeinschaft hat dafür sehr eindeutige Verfahren entwickelt. Es wäre notwendig gewesen, in den USA einen Haftbefehl zu erlassen, diesen der Regierung in Kabul zu übermitteln und eine Auslieferung zu verlangen. Man kann dann den UN-Sicherheitsrat zu Hilfe rufen, um dem Auslieferungsbegehren Nachdruck zu verleihen. Der Sicherheitsrat kann in dem Fall, daß das Regime nicht antwortet, Zwangsmaßnahmen wie etwa Blockaden erlassen. Ähnlich ist das ja auch mit den Lockerbie-Attentätern gelaufen, als Libyen mittels Embargo und Verhandlungen veranlaßt wurde, diese auszuliefern.

F: Nun unterhalten aber weder die USA noch andere westliche Regierungen diplomatische Beziehungen zum Taliban-Regime. Spielt das in diesem Fall eine Rolle?

Norman Paech: Es wäre gar kein Problem, den faktischen Machthabern ein Auslieferungsverlangen zu überstellen. Auch gegen die Taliban hätte man durch den UN-Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen verhängen können. Das Deprimierende ist, daß hier die Lynchjustiz wieder auflebt, daß ein Staat glaubt, einen Krieg entfesseln zu können, obwohl die internationale Gemeinschaft Verfahren entwickelt hat, die über die UNO und internationale Gerichte laufen.

F: Die NATO hat den Verteidigungsfall ausgerufen, worauf sich auch die Bundesregierung bei ihrer Unterstützung des Angriffs beruft. Zu Recht?

Norman Paech: Nein. Der Bündnisfall ist immer abhängig von einem Verteidigungsfall nach Artikel 51 der UNO-Charta. So steht es auch in Artikel 5 des NATO-Vertrages. Hier hat es sich aber nicht mehr um einen Verteidigungsfall gehandelt. Es mag zwar feststehen, daß bin Laden die USA über Mittelsmänner angegriffen hat. Doch ist in keiner Weise klar, daß er von Afghanistan entsandt, ausgebildet oder ausgerüstet wurde. Um gegen Afghanistan einen Verteidigungsfall zu begründen, muß nachgewiesen werden, daß es hinter diesen Anschlägen steckt. So hat es der Internationale Gerichtshof in Den Haag 1986 im Verfahren Nikaragua gegen die USA formuliert.

F: Wie schätzen Sie die Aussichten ein, daß künftig die UNO oder die übrigen Mitglieder des Sicherheitsrats die westlichen Staaten von ihren Alleingängen abbringen könnten?

Norman Paech: Das wird nach wie vor schwierig sein. Wir hatten die Hoffnung, daß die USA, nachdem sie den Sicherheitsrat eingeschaltet hatten, auch das weitere Verfahren mit dem Sicherheitsrat zusammen einhalten würden. Aber sie haben sich dann bewußt wieder von ihm und auch von der NATO entfernt, um in keiner Weise in ihrer strategischen Planung von anderen abhängig zu sein. Das ist kein gutes Omen. Schon wie im Irak seinerzeit 90/91, dann in Jugoslawien, nämlich im Kosovo – ist auch diese Aktion wieder ein Beweis dafür, daß die USA die Vereinten Nationen nur dann benutzen, wenn sie sich einen Vorteil davon versprechen.

F: Was denken Sie, weshalb so wenig Parlamentarier, Journalisten und Intellektuelle kritische Fragen nach der Rechtsgrundlage stellen?

Norman Paech: Ein Grund dafür, daß auch liberale Intellektuelle und an sich dem Völkerrecht verbundene Politiker für ein hartes Durchgreifen sind, liegt wohl darin, daß der Terroranschlag und die Bedrohung.