[aus Kalaschnikov; Sendung vom 15.7.98]
Vorbei die Zeiten, in denen Geist und Macht zueinander fanden, vergangen sind die Tage, in denen Politik und Intellekt sich trafen, vorüber die Wahlkämpfe der 60er Jahre, in denen Martin Walser und Günter Grass für die gerechte Sache trommelten, sich für Sozialdemokratie und Willy, Willy, Willy heftig ins Zeug legten. Heutzutage kann Gerhard Schröder als fast schon designierter Bundeskanzler auf die Unterstützerdienste schriftstellender Wahlkampfhelfer gut verzichten. Ja, er muß es weitgehend sogar, würde doch der Versuch, das sozialdemokratische Kunstprodukt Schröder hier und da mit intellektuellen Attributen anzureichern, unweigerlich zu Stimmenverlusten dort führen, wo die Wahlstrategen der Arbeiterpartei den Sieg zu erringen hoffen, in der Mitte des politischen Spektrums nämlich, dort wo die Stammtische fest und erdverbunden stehen. Andererseits zeigen sich die bundesdeutschen Geistesheroen linksliberaler Denkungsart selbst wenig angetan von einem politischen Reformprojekt, das den 16 Jahren schwer lastender Unionsherrschaft die drei Programmpunkte "Kassensturz", "Bündnis für Arbeit" und "Ehefrauen schneller abschieben" als mobilisierungsfähige Realutopie entgegensetzen zu können glaubt.
Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, und so hat der natürlich in Hannover beheimatete Hochschullehrer Oskar Negt die Anstrengung unternommen, die Frage zu beantworten, warum im Herbst das Kreuzchen bei der SPD zu machen sei. Das dabei entstandene Büchlein habe er sich - so Negt im Rückblick auf seine schweißtreibenden Bemühungen - regelrecht "abgequält". Daß die Selbstgeißelungen des Professors nötig gewesen sind, möchten wir allerdings bezweifeln, läßt sich doch die Frage "Warum SPD ?" leicht erörtern, indem wir dorthin schauen, wo die Partei nicht nur Programmsätze und Reformideen lauthals verkündet, sondern wo sie - wie Politikermund gerne formuliert - Politik tatsächlich gestaltet: im Bundesrat etwa, wo sozialdemokratisch geführte Landesregierungen bekanntlich die Mehrheit haben.
Am vergangenen Freitag hatte das Ländergremium seine letzte Sitzung vor der Sommerpause, weshalb etliche Gesetzesnovellierungen abzuhandeln waren. Einer der Tagesordnungspunkte betraf Änderungen des Sozialgesetzbuches. Was sich zunächst bürokratisch und tröge anhört, war nichts weniger als die Aushöhlung des Sozialgeheimnisses, des Verbots für Behörden also, Informationen über Kunden an Dritte weiterzugeben. Zukünftig kann Polizei und Staatsanwaltschaft von Sozial-, Jugend- oder Bafög-Ämtern, aber auch von Krankenversicherungen oder Kindergeldstellen zum Beispiel verlangen, Daten über den Aufenthaltsort von Klienten herauszurücken. Datenschutz dürfe nicht zum Täterschutz werden, lautet die Begründung der antiliberalen Koalition aus Seehofer, SPD und Gewerkschaft der Polizei für die einschneidende Novellierung. Allerdings: Bei Personen, die unter hinreichendem Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gegen die also ein Haftbefehl vorliegt, regelt bereits das geltende Recht die Weitergabe von Informationen. Die neue Bestimmung betrifft Menschen, gegen die weder Haftbefehl noch eine richterliche Anordnung vorliegen muß. Zukünftig sollen vage Annahmen und das Gutdünken der Polizei ausreichen, Sozialbehörden zu Hilfssheriffs der Polizei zu degradieren. Naturgemäß blieb in der Sitzung die niedersächsische Landesregierung treu auf der Seite des CSU-Haudegens Seehofer, als es darum ging, die etwas liberaleren Kompromißvorschläge der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt abzublocken.
Wie jeder weiß, ruht das Verbrechen auch in Deutschland nicht, weshalb sich denn wohl in der Sitzung am Freitag der Bundesrat vor den zur Untätigkeit zwingenden Sommerwochen zu einigen Extraübungen in Sachen Kampf gegen Frevel und Missetat genötigt sah. Das SPD-dominierte Gremium stimmte nicht nur dafür, daß künftig deutlich mehr Daten in die Gendatei des Bundeskriminalamtes fließen dürfen, sondern auch für eine erhebliche Kompetenzausweitung des Bundesgrenzschutzes. Nun darf die Polizeitruppe des Bundes nicht nur in Grenznähe, sondern auch in Bahnhöfen, Eisenbahnzügen und Flughäfen verdachtsunabhängig kontrollieren. Reisende - sofern nicht im Auto unterwegs - stehen mithin fortan unter Generalverdacht, und der Bundesgrenzschutz macht einen wichtigen und verfassungsrechtlich problematischen Schritt auf dem Weg zur Bundespolizei, die jedoch laut Grundgesetz verboten ist. Natürlich reihen sich diese neuen Möglichkeiten des Bundesgrenzschutzes in die vielfältigen Maßnahmen zur Flüchtlingsbekämpfung ein. Die staatlichen Exekutivorgane müssen nicht mehr erklären, warum sie vorwiegend Menschen mit dunkler Haar- und Hautfarbe kontrollieren; die Ordnungshüter können sich das peinliche Eingeständnis, derartiges Aussehen sei grundsätzlich verdächtig, nunmehr sparen.
Nach diesen drei Runden Verbrechensbekämpfen und Grundrechtebeschneiden hatte der Bundesrat durchaus noch Lust und Muße einem großen Teil der Flüchtlinge in der Bundesrepublik zu zeigen, wo der Hammer hängt. Die Versammlung wandte sich einem Lieblingsprojekt von Gerhard Schröder zu, der vor der Bundestagswahl es sich nicht nehmen lassen wollte, Flüchtlingen noch mal so richtig schön an die ja schon eh auf 80% gekürzte Sozialhilfe zu gehen. Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes lautete die Überschrift des Ganzen. Eine ursprüngliche, auch auf Betreiben des sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten als Bundesratsinitiative auf den Weg gebrachte Fassung sah vor, "zur Ausreise verpflichteten Ausländern" die Sozialhilfe gänzlich zu streichen. Das hätte etwa 600.000 Menschen in der BRD vor die Alternative gestellt, entweder zu verhungern oder kriminell zu werden. Die Evangelische Kirche sprach von einer "kalten Abschiebung durch Aushungern" und Proteste von Flüchtlingsorganisationen, aber auch von Vertretern der Kommunen, die wohl allzu unschöne Hungertumulte in den städtischen Einkaufs- und Flaniermeilen befürchteten, führten zu einer "Entschärfung". Nach der Bundesratsentscheidung am vergangenen Freitag müssen nun Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien nicht mehr damit rechnen, vom Sozialamt gänzlich im Regen stehen gelassen zu werden. Wohl aber geht es jenen abgelehnten Asylbewerbern an den Kragen, die - so das im Herbst in Kraft tretende Gesetz - es "selbst zu vertreten haben", daß sie nicht abgeschoben werden können. Darunter fallen unter anderem Flüchtlinge, die ihre Ausweispapiere vernichtet haben. Ein im übrigen bisher durchaus anzuratendes Verhalten, da jeder über Land eingereiste Asylantragsteller mit gültigen Einreisepapieren sich sofort ins sichere Drittstaatenausland abgeschoben sieht.
Warum also SPD? Die Frage des Hannoveraner Professors Negt dürfte
jetzt, nachdem wir einen kurzen Blick in die Tätigkeit des Bundesrates
geworfen haben, leicht zu parieren sein. Wer möchte, daß bundesdeutsche
Verfassungsorgane so effizient arbeiten, daß in einer Sitzung nicht
nur für jede Menge Sicherheitsstaat gesorgt wird, Grundrechte am laufenden
Meter abgebaut werden und dazu auch noch Flüchtlinge kraftvoll eine
auf die Mütze bekommen, die und der sollte am Wahltag sein Kreuz bei
der SPD machen. Natürlich geht's auch bei der Union. Die etwas liberalere
Variante heißt aber doch SPD. Denn die CSU-Initiative, AuländerInnen
abzuschieben, deren Kinder straffällig geworden sind, kam in der Länderversammlung
nicht durch. Zum Glück nicht, sonst greift womöglich das selbstgeißelnde
Intellektuellenunwesen bis zur Bundestagswahl im September noch weiter
um sich.