Gegen den Hartz-IV-Arbeitsdienst
Redebeitrag der DFG-VK Marburg bei der Anti-Hartz-IV-Demonstration am 13.9.2004 in Marburg
Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe
Kolleginnen und Kollegen!
Der
Frankfurter Sozialdezernent Franz Frey mag die „Arbeitsgelegenheiten“
nach Hartz IV nicht „Ein-Euro-Jobs“ nennen. Er spricht lieber von
„Frankfurt-Jobs“. Der Begriff Ein-Euro-Job sei falsch, weil nämlich, so verriet
er letzte Woche der „Frankfurter Rundschau“, „die ja nicht nur einen Euro
verdienen.“ Mit „die“ meint der südhessische Sozialdemokrat
Langzeitarbeitslose, von denen er sich einen hypothetischen vornimmt:
Verheiratet, ein Kind: macht einen Arbeitslosengeld-II-Regelsatz von 823 Euro.
Plus fiktiver Mietpreis in Höhe von 600 Euro. Plus Mehraufwandsentschädigung
für 25 Wochenstunden „Frankfurt-Job“: 200 Euro. Plus Fahrtkosten und noch
abzüglich Kindergeld kommt Franz Frey in seiner Rechnung auf ein
Monatseinkommen von „1.513 Euro“.
Macht nach
Adam Riese etwa 14 Euro pro Stunde. Dieses Spielchen des Frankfurter
Rechenkünstlers können wir allerdings weitertreiben. Vielleicht wird das Kind
des hypothetischen Langzeitarbeitslosen nächsten Monat 15 Jahre alt. Vielleicht
– man weiß ja nie – kommt bald noch ein zweites dazu. Und nächstes Jahr – ist ja
nicht auszuschließen – bricht sich der Opa den Oberschenkelknochen, wird
verwirrt, pflegeabhängig und deshalb in die Bedarfsgemeinschaft des
hypothetischen Langzeitarbeitslosen aufgenommen. Der Medizinische Dienst
attestiert Pflegestufe III, die Pflegeversicherung muss zahlen, auch das
Sozialamt ein wenig, und schon bringt der Sozialstaat für die
Langzeitarbeitslosenfamilie monatlich rund, sagen wir mal, 3800 Euro auf. Macht
pro Frankfurt-Job-Stunde 35 Euro.
35 Euro! Und
das steuerfrei! Schöne Sache also. Warum protestieren dann aber all die Leute
gegen die sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“?
Ganz einfach,
weil der Staat für unsere hypothetische Langzeitarbeitslosenfamilie auch ohne
die 25 Stunden-Arbeitsgelegenheit immerhin 3600 Euro aufbringen würde.
Denn die
Pflegeversicherung zahlt für den pflegebedürftigen Opa, weil der eben
pflegebedürftig ist, nicht weil dessen Sohn irgendwo gemeinnützig
arbeitet.
Die Mietkosten
übernimmt der Staat – entsprechend dem Sinn und Zweck des Wohngeldes -,
um den Wohnungsbau in der Bundesrepublik zu subventionieren und zu fördern, und
nicht, weil das irgendetwas mit einer gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit zu tun
hat.
Schließlich
zahlt der Staat Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht wegen der
gemeinnützigen Tätigkeit unseres Beispielarbeitslosen, sondern als
sozialstaatliche Fürsorgeleistung: Wer für sein Auskommen nicht sorgen kann,
sei es, weil er oder sie nicht über genügend Kapital verfügt, um es
gewinnbringend anzulegen, oder sei es, weil eine fehlende Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt es nicht erlaubt, die Arbeitskraft des Arbeitssuchenden zu
verkaufen, der oder die soll wenigstens nicht hungern müssen.
Im
Zusammenhang mit der gemeinnützigen Arbeit des Erwerbslosen stehen sachlich
lediglich die in Aussicht gestellten ein bis zwei Euro
Mehraufwandsentschädigung pro Stunde.
Eine Arbeit,
für die nur ein oder zwei Euro pro Stunde gezahlt werden, ist für die
Betroffenen aber unwürdig. Denn eine derartige Entlohnung zeigt ihnen, dass
ihre Arbeit nichts wert ist und dass ihre bisher erworbenen Qualifikationen
nichts wert sind. Deshalb lehnen wir die geplanten Ein-Euro-Jobs ab.
Und von
Entlohnung zu sprechen, ist naturgemäß schon falsch. Denn es handelt sich ja
eben um Mehraufwandsentschädigungen. Und zweifellos müssen diejenigen, die
sechs oder neun Monate lang wöchentlich 20 oder 25 Stunden zu gemeinnütziger
Arbeit gezwungen werden, mit einem Mehraufwand rechnen. Weil dann die Zeit
fehlt, preiswert einzukaufen, zum Beispiel. Oder weil für Arbeitskleidung Geld
ausgegeben werden muss. Es bleibt also letztlich fraglich, ob überhaupt ein
paar Euro übrig bleiben.
Wer aber wie
Arbeitminister Clement ein System etablieren will, in dem bis zu 600.000
Menschen gezwungen werden, einer unqualifizierten Arbeit nachzugehen, für die so
gut wie kein Lohn gezahlt wird, den können wir nicht anderes bezeichnen,
denn als Geburtshelfer eines neuen Arbeitsdienstes. Und zwar eines
Arbeitsdienstes, der allerdings nicht alle Bürgerinnen und Bürger zur
Arbeit zwingt, sondern nur diejenigen, die arm sind und die über kein Einkommen
verfügen.
Der neue
Arbeitsdienst ist aber auch deshalb abzulehnen, weil er reguläre
Arbeitsverhältnisse verdrängen wird. Zwar erklären die Befürworter der
Ein-Euro-Jobs, dass nur zusätzliche Tätigkeiten vom Staat bezuschusst werden
sollen. Familienministerin Schmidt verwies vor einer Woche auf 60.000 freie
Zivildienststellen, die bedenkenlos mit Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen zu
besetzen wären, weil ja alle Zivildienstplätze erklärtermaßen
arbeitsmarktneutral seien. Aber ist das tatsächlich so?
Dazu ein
Beispiel aus Marburg: Als Mitte der 80er Jahre der Zivildienst bundesweit
energisch ausgebaut wurde, hat auch das Rote Kreuz in Marburg einige
zusätzliche Zivildienstleistende abbekommen. In einer Verbandsmitteilung plauderten
die Verantwortlichen danach etwas vorlaut aus dem Nähkästchen. Die neu
besetzten Zivildienstplätze würden es dem Roten Kreuz ermöglichen, die Zahl der
Hauptamtlichen kostengünstig zu verringern. Zivildienstplätze sind eben in den
meisten Fällen nicht „zusätzlich“, allerdings spricht man nicht gerne darüber
und hält die Fiktion der Arbeitsmarktneutralität aufrecht. Wäre die Tätigkeit
der Zivildienstleistenden bei den Wohlfahrtsverbänden wirklich nur
zusätzlicher Natur, dann dürfte die bereits seit einigen Jahren laufende
Reduzierung und Abschaffung des Zivildienstes nicht ein derart großes Geschrei
auslösen.
So wenig wie
Zivildienstplätze werden Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktneutral sein. Schon haben
zum Beispiel Krankenhäuser gegenüber den von ihnen beauftragten privaten
Reinigungsfirmen angekündigt, die Gebäudereinigung im nächsten Jahr wieder in
eigener Regie mit Ein-Euro-Jobbern machen zu wollen. Die Frankfurter Allgemeine
Zeitung kommentierte vergangene Woche nüchtern:
„Es ist
Augenwischerei anzunehmen, dass die staatlich subventionierten Ein-Euro-Jobs
keine Stellen verdrängen werden. Jeder Arbeitslose, der sich im Kindergarten
als Wächter die Zeit vertreibt oder der Fahrdienste für Wohlfahrtsverbände
übernimmt, könnte auch regulär beschäftigt werden.“
Wenn aber mit
den Ein-Euro-Jobs nur reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt werden, dann nimmt
nicht die Zahl der Erwerbslosen ab, sondern nur die Zahl derjenigen zu, die
arbeiten müssen, ohne dafür anständig bezahlt zu werden. Auch deshalb lehnen
wir den neuen Arbeitsdienst ab.
Deshalb ist es
auch im Interesse derjenigen, die heute noch einen regulären Arbeitsplatz im
kommunalen Sektor, im Gesundheits- oder Sozialdienstleistungsbereich haben, die
Ein-Euro-Jobs zu verhindern. Denn der neue Arbeitsdienst wird als Druckmittel
auf ihre Arbeitsplätze genutzt werden.
Für die
Arbeitgeber im Wohlfahrtsgewerbe sind die Hartz-IV-Malocher ein gutes Geschäft.
Die ein bis zwei Euro Aufwandsentschädigung zahlt der Staat; darüber hinaus
gibt es noch bis 300 pro Monat für Qualifizierungs- und
Betreuungsmaßnahmen. Das ist sehr viel günstiger als ein
Zivildienstleistender, für den es deutlich weniger Zuschüsse gibt.
Deshalb sind
die von den Sozialverbänden vergangene Woche in Aussicht gestellten 15.000
Stellen auch nur der Beginn. Anfang Juli berichteten Caritas und Paritätischer
Wohlfahrtsverband bei einer Pressekonferenz in Berlin über ihre weitergehenden
Vorstellungen. Längerfristig rechne man nämlich mit 100.000 bis 200.000
Stellen, die allein im Bereich der Pflegedienste besetzt werden könnten, so der
Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Werner Hesse.
Berücksichtigt
man darüber hinaus, dass es bereits heute in den Kommunen zwischen 200.000 und
250.000 Ein-Euro-Jobs nach § 19 Bundessozialhilfegesetz gibt, dann scheint die
Zielvorstellung von 600.000 Ein-Euro-Jobs nicht unrealistisch.
Zum Schluss
noch ein Gedanke aus friedenspolitische Perspektive: Hartz IV richtet sich vor
allem gegen die unter 25jährigen. Denen nämlich kann bei Verweigerung einer
zumutbaren Arbeitsgelegenheit das Arbeitslosengeld II ganz gestrichen werden
und ihnen muss ab 1.1.2005 ein Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit
angeboten werden. Für diejenigen Jugendlichen, die sonst nichts finden, heißt
also auf jeden Fall: Rekrutierung für den Arbeitsdienst.
Andererseits
sind die unter 25jährigen die Zielgruppe, wenn es um
Rekrutierungen für die Bundeswehr geht. Insbesondere dann, wenn, was zu
erwarten ist, die allgemeine Wehrpflicht wegfällt. Jugendliche, die sozial
schwachen Schichten angehören und die keinen andere Ausbildungsmöglichkeit
finden, sind dann ein gefundenes Fressen für die Werber der bundesdeutschen
Armee. Die sozial Schwachen werden es dann sein, die als Bundeswehrsoldaten
überall in der Welt ihren Arsch für die Interessen des deutschen Kapitals
hinhalten müssen. Auch deshalb sollten wir Hartz IV und die Ein-Euro-Jobs
ablehnen.
Vielen Dank.