Gegen den Hartz-IV-Arbeitsdienst

Redebeitrag der DFG-VK Marburg  bei der  Anti-Hartz-IV-Demonstration am 13.9.2004 in Marburg


 


Liebe Freundinnen und Freunde,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Der Frankfurter Sozialdezernent Franz Frey mag die „Arbeitsgelegenheiten“  nach Hartz IV nicht „Ein-Euro-Jobs“ nennen. Er spricht lieber von „Frankfurt-Jobs“. Der Begriff Ein-Euro-Job sei falsch, weil nämlich, so verriet er letzte Woche der „Frankfurter Rundschau“, „die ja nicht nur einen Euro verdienen.“  Mit „die“ meint der südhessische Sozialdemokrat Langzeitarbeitslose, von denen er sich einen hypothetischen vornimmt: Verheiratet, ein Kind: macht einen Arbeitslosengeld-II-Regelsatz von 823 Euro. Plus fiktiver Mietpreis in Höhe von 600 Euro. Plus Mehraufwandsentschädigung für 25 Wochenstunden „Frankfurt-Job“: 200 Euro. Plus Fahrtkosten und noch abzüglich Kindergeld kommt Franz Frey in seiner Rechnung auf ein Monatseinkommen von „1.513 Euro“. 

Macht nach Adam Riese etwa 14 Euro pro Stunde. Dieses Spielchen des Frankfurter Rechenkünstlers können wir allerdings weitertreiben. Vielleicht wird das Kind des hypothetischen Langzeitarbeitslosen nächsten Monat 15 Jahre alt. Vielleicht – man weiß ja nie – kommt bald noch ein zweites dazu. Und nächstes Jahr – ist ja nicht auszuschließen – bricht sich der Opa den Oberschenkelknochen, wird verwirrt, pflegeabhängig und deshalb in die Bedarfsgemeinschaft des hypothetischen Langzeitarbeitslosen aufgenommen. Der Medizinische Dienst attestiert Pflegestufe III, die Pflegeversicherung muss zahlen, auch das Sozialamt ein wenig, und schon bringt der Sozialstaat für die  Langzeitarbeitslosenfamilie monatlich rund, sagen wir mal, 3800 Euro auf. Macht pro Frankfurt-Job-Stunde 35 Euro.

35 Euro! Und das steuerfrei! Schöne Sache also. Warum protestieren dann aber all die Leute gegen die sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“?

Ganz einfach, weil der Staat für unsere hypothetische Langzeitarbeitslosenfamilie auch ohne die 25 Stunden-Arbeitsgelegenheit immerhin 3600 Euro aufbringen würde.

Denn die Pflegeversicherung zahlt für den pflegebedürftigen Opa, weil der eben pflegebedürftig ist, nicht weil dessen Sohn irgendwo gemeinnützig  arbeitet.

Die Mietkosten übernimmt der Staat – entsprechend dem Sinn und Zweck des Wohngeldes -,  um den Wohnungsbau in der Bundesrepublik zu subventionieren und zu fördern, und nicht, weil das irgendetwas mit einer gemeinnützigen Arbeitsgelegenheit zu tun hat.

Schließlich zahlt der Staat Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht wegen der gemeinnützigen Tätigkeit unseres  Beispielarbeitslosen, sondern als sozialstaatliche Fürsorgeleistung: Wer für sein Auskommen nicht sorgen kann, sei es, weil er oder sie nicht über genügend Kapital  verfügt, um es gewinnbringend anzulegen, oder sei es, weil eine fehlende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt es nicht erlaubt, die Arbeitskraft des Arbeitssuchenden zu verkaufen, der oder die soll wenigstens nicht hungern müssen.

Im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Arbeit des Erwerbslosen stehen sachlich lediglich die in Aussicht gestellten ein bis zwei Euro Mehraufwandsentschädigung pro Stunde.

Eine Arbeit, für die nur ein oder zwei Euro pro Stunde gezahlt werden, ist für die Betroffenen aber unwürdig. Denn eine derartige Entlohnung zeigt ihnen, dass ihre Arbeit nichts wert ist und dass ihre bisher erworbenen Qualifikationen nichts wert sind. Deshalb lehnen wir die geplanten Ein-Euro-Jobs ab.

Und von Entlohnung zu sprechen, ist naturgemäß schon falsch. Denn es handelt sich ja eben um Mehraufwandsentschädigungen. Und zweifellos müssen diejenigen, die sechs oder neun Monate lang wöchentlich 20 oder 25 Stunden zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden, mit einem Mehraufwand rechnen. Weil dann die Zeit fehlt, preiswert einzukaufen, zum Beispiel. Oder weil für Arbeitskleidung Geld ausgegeben werden muss. Es bleibt also letztlich fraglich, ob überhaupt ein paar Euro übrig bleiben. 

Wer aber wie Arbeitminister Clement ein System etablieren will, in dem bis zu 600.000 Menschen gezwungen werden, einer unqualifizierten Arbeit nachzugehen, für die so gut wie  kein Lohn gezahlt wird, den können wir nicht anderes bezeichnen, denn als Geburtshelfer eines neuen Arbeitsdienstes. Und zwar eines Arbeitsdienstes, der allerdings nicht alle Bürgerinnen und Bürger  zur Arbeit zwingt, sondern nur diejenigen, die arm sind und die über kein Einkommen verfügen.

Der neue Arbeitsdienst ist aber auch deshalb abzulehnen, weil er reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen wird. Zwar erklären die Befürworter der Ein-Euro-Jobs, dass nur zusätzliche Tätigkeiten vom Staat bezuschusst werden sollen. Familienministerin Schmidt verwies vor einer Woche auf 60.000 freie Zivildienststellen, die bedenkenlos mit Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen zu besetzen wären, weil ja alle Zivildienstplätze erklärtermaßen arbeitsmarktneutral seien. Aber ist das tatsächlich so?

Dazu ein Beispiel aus Marburg: Als Mitte der 80er Jahre der Zivildienst bundesweit energisch ausgebaut wurde,  hat auch das Rote Kreuz in Marburg einige zusätzliche Zivildienstleistende abbekommen. In einer Verbandsmitteilung plauderten die Verantwortlichen danach etwas vorlaut aus dem Nähkästchen. Die neu besetzten Zivildienstplätze würden es dem Roten Kreuz ermöglichen, die Zahl der Hauptamtlichen kostengünstig zu verringern. Zivildienstplätze sind eben in den meisten Fällen nicht „zusätzlich“, allerdings spricht man nicht gerne darüber und hält die Fiktion der Arbeitsmarktneutralität aufrecht. Wäre die Tätigkeit der  Zivildienstleistenden bei den Wohlfahrtsverbänden wirklich nur zusätzlicher Natur, dann dürfte die bereits seit einigen Jahren laufende Reduzierung und Abschaffung des Zivildienstes nicht ein derart großes Geschrei auslösen.

So wenig wie Zivildienstplätze werden Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktneutral sein. Schon haben zum Beispiel Krankenhäuser gegenüber den von ihnen beauftragten privaten Reinigungsfirmen angekündigt, die Gebäudereinigung im nächsten Jahr wieder in eigener Regie mit Ein-Euro-Jobbern machen zu wollen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentierte vergangene Woche nüchtern:

„Es ist Augenwischerei anzunehmen, dass die staatlich subventionierten Ein-Euro-Jobs keine Stellen verdrängen werden. Jeder Arbeitslose, der sich im Kindergarten als Wächter die Zeit vertreibt oder der Fahrdienste für Wohlfahrtsverbände übernimmt, könnte auch regulär beschäftigt werden.“

Wenn aber mit den Ein-Euro-Jobs nur reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt werden, dann nimmt nicht die Zahl der Erwerbslosen ab, sondern nur die Zahl derjenigen zu, die arbeiten müssen, ohne dafür anständig bezahlt zu werden. Auch deshalb lehnen wir den neuen Arbeitsdienst ab.

Deshalb ist es auch im Interesse derjenigen, die heute noch einen regulären Arbeitsplatz im kommunalen Sektor, im Gesundheits- oder Sozialdienstleistungsbereich haben, die Ein-Euro-Jobs zu verhindern. Denn der neue Arbeitsdienst wird als Druckmittel auf ihre Arbeitsplätze genutzt werden.

Für die Arbeitgeber im Wohlfahrtsgewerbe sind die Hartz-IV-Malocher ein gutes Geschäft. Die ein bis zwei Euro Aufwandsentschädigung zahlt der Staat; darüber hinaus gibt es noch bis 300 pro Monat für Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen.  Das ist sehr viel günstiger als ein Zivildienstleistender, für den es deutlich weniger Zuschüsse gibt.

Deshalb sind die von den Sozialverbänden vergangene Woche in Aussicht gestellten 15.000 Stellen auch nur der Beginn. Anfang Juli berichteten Caritas und Paritätischer Wohlfahrtsverband bei einer Pressekonferenz in Berlin über ihre weitergehenden Vorstellungen. Längerfristig rechne man nämlich mit 100.000 bis 200.000 Stellen, die allein im Bereich der Pflegedienste besetzt werden könnten, so der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Werner Hesse.

Berücksichtigt man darüber hinaus, dass es bereits heute in den Kommunen zwischen 200.000 und 250.000 Ein-Euro-Jobs nach § 19 Bundessozialhilfegesetz gibt, dann scheint die Zielvorstellung von 600.000 Ein-Euro-Jobs nicht unrealistisch.

Zum Schluss noch ein Gedanke aus friedenspolitische Perspektive: Hartz IV richtet sich vor allem gegen die unter 25jährigen. Denen nämlich kann bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit das Arbeitslosengeld II ganz gestrichen werden und ihnen muss ab 1.1.2005 ein Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit angeboten werden. Für diejenigen Jugendlichen, die sonst nichts finden, heißt also auf jeden Fall: Rekrutierung für den Arbeitsdienst.

Andererseits sind die unter 25jährigen die Zielgruppe, wenn es um  Rekrutierungen für die Bundeswehr geht. Insbesondere dann, wenn, was zu erwarten ist, die allgemeine Wehrpflicht wegfällt. Jugendliche, die sozial schwachen Schichten angehören und die keinen andere Ausbildungsmöglichkeit finden, sind dann ein gefundenes Fressen für die Werber der bundesdeutschen Armee. Die sozial Schwachen werden es dann sein, die als Bundeswehrsoldaten überall in der Welt ihren Arsch für die Interessen des deutschen Kapitals hinhalten müssen. Auch deshalb sollten wir Hartz IV und die Ein-Euro-Jobs ablehnen.

Vielen Dank.