Abschlusserklärung
der Konferenz "Für eine zivile
Verfassung Europas" am 27. März 2004
Friedensbewegung
lehnt diesen Verfassungsentwurf ab
Die Konferenz
wurde veranstaltet von fast allen bedeutenden bundesdeutschen
Friedensorganisationen,
auch den beiden bundesdeutschen Bündnissen der Friedensbewegung,
Bundesausschuss Friedensratschlag und Kooperation für den Frieden. Die
weiteren
Mitveranstalter waren:
(Attac
Deutschland und Region Frankfurt; Attac EU-AG; Deutsche
Friedensgesellschaft-Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen, Bundesverband und Gruppe Frankfurt (DFG-VK);
International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA);
Kooperation
für den Frieden; Bundesausschuss Friedensratschlag; Gesprächskreis
Frieden und
Demokratie Neu-Isenburg; Informationsstelle Militarisierung (IMI);
Initiative
für den Frieden (IFIAS); Pax Christi; Ökumenische Aktion Ohne Rüstung
Leben;
Bund für Soziale Verteidigung (BSV); DGB-Ortskartell Neu-Isenburg;
Pädagoginnen
und Pädagogen für den Frieden (PPF); International Physicians for the
Prevention
of Nuclear War (IPPNW)), Evangelische Studierendengemeinde Frankfurt/M)
In mehreren
Referaten wurden die verschiedenen Aspekte der Behandlung der Außen-,
Militär-
und Sicherheitspolitik in dem Entwurf für eine "Verfassung für
Europa" behandelt.
Nach ernsthafter
und sehr intensiver Diskussion sind die Teilnehmer der Konferenz zu dem
Schluss
gekommen, dass der vorgelegte Verfassungsentwurf von der
Friedensbewegung
abgelehnt werden müsse.
Ihre Kritik
haben die Teilnehmer in einer Abschlussresolution zusammengefasst, die
im
Konsens verabschiedet wurde und die wir Ihnen in dem Anhang mit der
Bitte um
freundliche Kenntnisnahme und publizistische Verbreitung übermitteln.
DFG-VK Frankfurt/M für die Vorbereitungsgruppe
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Für eine
zivile Verfassung Europas Friedensbewegung
lehnt diesen Verfassungsentwurf ab
Fakten zur Militarisierung der EU
Der Entwurf
einer "Verfassung für Europa" führt zu einer neuen Qualität in der
Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich "die
Mitgliedsstaaten,
ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern " (Artikel
I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen
Verfassung gibt.
Sie wird unterstützt durch ein neues "Amt für Rüstung, Forschung und
militärische Fähigkeiten" (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich auch zu "Kampfeinsätzen als Unterstützung für
Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet"
(Art.
III-210), also etwa im Hindukusch - ein extrem weit gefasstes Mandat
mit völlig
offener Grenzziehung. Weiter: "Über militärische Einsätze der EU
entscheidet
der Ministerrat" (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von
Mitsprache
und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der
Beschlüsse
durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt
(Art.
III-282).
Die
Friedensbewegung lehnt eine solche Verfassung ab.
Im Vorgriff auf
Art. I-42 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU am 25. März
2004
bereits verpflichtet, alle ihnen "zur Verfügung stehenden Mittel
einschließlich der ... militärischen" zu mobilisieren, um
terroristischen
Bedrohungen "vorzubeugen". Die Friedensbewegung lehnt diesen
Beschluss ebenfalls ab: Soldaten taugen nicht zur "Vorbeugung" gegen
Anschläge.
Diese funktioniert letztlich nur durch die Bekämpfung der Ursachen des
Terrors.
Krieg ist kein Mittel gegen Terror - Krieg ist Terror.
Der Ministerrat
entscheidet autonom, ohne parlamentarische oder gerichtliche Kontrolle.
Stimmt
Deutschland im Ministerrat zu, sind Bundestag und Verfassungsgericht de
facto
präjudiziert. Der Rechtsstaat existiert nur noch auf dem Papier.
Nach dem
Grundgesetz darf die Bundeswehr aber nur für die Verteidigung oder im
Rahmen
kollektiver Sicherheitssysteme eingesetzt werden (Art. 25, 87a GG).
Über die
Ausstattung der Bundeswehr entscheidet der Bundestag als
Haushaltsgesetzgeber,
über ihre Einsätze nach unserer Verfassungsordnung der Bundestag als
zuständiges Organ.
Alternativen zu
dem Irrglauben, Militär und Kriege könnten Konflikte lösen, nämlich ein
Ausbau
der zivilen Konfliktbearbeitung, sind nur im Ansatz vorhanden. Vor
allem darf
die zivile Konfliktbearbeitung nicht nur der Nachsorge und der
nachträglichen
Legitimierung von Militäreinsätzen dienen. Hinzu kommt, dass die
Regelung des
Rechts auf Kriegsdienstverweigerung den Einzelstaaten vorbehalten
bleibt, die
EU also die von Staat zu Staat unterschiedlichen Repressionen gegenüber
Kriegsdienstverweigerern legitimiert.
Alternativen zur Militarisierung
Die Teilnehmer
der Konferenz begrüßen das Ziel des Verfassungsentwurfs, den Frieden zu
fördern
(Art. I-3). Sie fordern aber anstelle einer Militarisierung ein
konsequentes
Bekenntnis zur zivilen Konfliktbearbeitung als Ziel der Union und die
Bereitstellung der Mittel hierfür. Das unsinnige Amt für Rüstung und
Forschung
und die Verpflichtung zur Aufrüstung muss gestrichen werden.
Stattdessen sollen
ein EU-Beauftragter für Rüstungskontrolle, Abrüstung und zivile
Konfliktbearbeitung ernannt und folgende Regelungen in der Europäischen
Verfassung getroffen werden:
1. Die Union und
die Mitgliedsstaaten verurteilen den Einsatz militärischer Gewalt als
Mittel
für die Lösung internationaler Streitfälle und verzichten auf ihn als
Werkzeug
ihrer Politik.
2. Deswegen
sollen die gemeinschaftlichen wie die nationalen militärischen
Kapazitäten
schrittweise abgebaut werden mit dem Ziel, das Militär abzuschaffen. An
seine
Stelle treten die Konfliktprävention, die zivile Konfliktbearbeitung
und der
Aufbau ziviler Kräfte zur Prävention und Schlichtung nationaler wie
internationaler Konflikte.
3. Die Union
verpflichtet sich, die Testung und Herstellung, die Lagerung, den
Transport und
die Verwendung von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen zu
unterlassen und sich an derartigen Aktivitäten auch nicht zu beteiligen.
4. Die Union
setzt sich für die vollständige Beseitigung aller
Massenvernichtungswaffen
unter Kontrolle der Vereinten Nationen ein.
5. Der
Ausschluss einer parlamentarischen
Kontrolle und die fehlende Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung
im
Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist mit demokratischen und
rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
6. Jeder
EU-Bürger hat das Recht, jegliche Kriegs- und Kriegsersatz- bzw.
-hilfsdienste
zu verweigern. Das Verbot von Arbeits- und Zwangsdiensten umfasst auch
das
Verbot jeglicher Militär- und Militärersatz- sowie
Militärhilfsdienstpflichten.
7. Politisch
Verfolgte - auch Kriegsdienstverweigerer und Deserteure - genießen
politi-sches
Asyl.
8. Die Union und
die Mitgliedsstaaten fördern eine umfassende Friedenserziehung, den
internationalen Jungendaustausch und unabhängige Initiativen zur
zivilen
Konfliktbe-arbeitung. Begründung
Die Ächtung des
Krieges als Instrument der Politik ist mit dem Briand-Kellog-Pakt
bereits
geltendes Völkerrecht. Das Verbot von Massenvernichtungswaffen basiert
auf dem
Gut-achten des Internationalen Gerichtshofs zu Atomwaffen (1996), auf
Art. 6
des Non Prolife-ration-Treaty (NPT) und auf den Konventionen zu
biologischen
und chemischen Waffen. Wenn für zivile Konfliktbearbeitung nicht
ausreichende
Strukturen bereit stehen, ist ein Rückfall auf militärische Mittel
wahrscheinlich. Der Versuch, die militärische Stärke der USA zu
erreichen, muss
scheitern. Die EU sollte stattdessen auf zivile Konfliktbearbeitung
setzen. Wir
schlagen vor, dass Europa Konfliktschlichtung mit Ausrichtung auf die
Etablie-rung
rechtsstaatlicher Strukturen betreibt. Das ist menschlicher und
kostengünstiger
als militärische Intervention, führt nicht zu Opfern an Menschenleben
und zu
Zerstörung und schafft hoch qualifizierte Arbeitsplätze. Die
EU-Verfassung geht
jeden an: Wir fordern ein Referendum über eine demokratisch entwickelte
und
rechtsstaatliche Verfassung.