Erklärung der internationalen
Delegation Thessaloniki,
19. Februar 2004
(Email der
DFG-VK Hessen vom 27.2.2004)
Die Auflagen gegen Lazaros Petromelidis
wurden
aufgehoben. Die Kaution für seine Haftentlassung wird
zurückerstattet, und er
muss sich auch nicht mehr alle zwei Wochen bei der lokalen Polizeiwache
melden.
Die internationale Delegation
begrüßt, dass von
jetzt an Kriegsdienstverweigerer nicht mehr von Militärgerichten
verurteilt werden
werden, und dass sie unter ziviler Gerichtsbarkeit stehen werden
für mit dem Zivildienst
zusammenhängenden Angelegenheiten. Die Delegation hofft dass diese
Entscheidung
endlich, nach 18 Jahren, zum Ende der Verfolgung von
Kriegsdienstverweigerern
führen wird, wie z.B. wiederholter Einberufung, polizeilicher
Meldeauflagen,
der Verweigerung von Reisepässen, usw.
Trotzdem hat Griechenland bezüglich des
Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung
noch eine Reihe von Problemen zu lösen. Das griechische
Kriegsdienstverweigerungsgesetz
von 1997 muss ergänzt werden, um europäischen Standards
gerecht zu werden, wie
es z.B. vom Europaparlament und dem Europarat gefordert wird.
Insbesondere muss
die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern durch
Zivildienstbedingungen mit
Strafcharakter - Dienstlänge, Entfernung des Dienstortes von zu
Hause, und eine
Bezahlung, die noch nicht einmal die grundlegenden Lebenshaltungskosten
abdeckt
- beendet werden.
Die internationale Delegation erklärt
ihre Verpflichtung
auch weiterhin die griechischen Kriegsdienstverweigerer zu
unterstützen.
Gerd Greune, Claude Verrel: Europäisches
Büro für Kriegsdienstverweigerung
Andreas Speck: War Resisters' International