Buchbesprechung aus "Kalaschnikov", Sendung vom 29. Dez. 1999
Das Buch bietet drei aktuelle Aufsätze zu verschiedenen Fragen, die sich aus dem Geschehen rund um den Kosovo-Krieg ergeben.
Der Marburger Osteuropa-Historiker Joachim Hösler fasst in seinem Beitrag "'Balkanisierung' - 'Europäisierung'? Zu Südosteuropas historischer Spezifik und den Folgen westeuropäischen 'Zivilisations- und Stabilitätsexports'" die Geschichte Südosteuropas kurz, prägnant und übersichtlich zusammen, indem er die wichtigsten Zäsuren benennt und auf die Problematik von Nationalismus, Nationalstaat und nationaler Homogenisierung eingeht.
Die Geschichte Südosteuropas ist schon oft dargestellt worden. Das Besondere bei Hösler ist seine These von der "Westeuropäisierung" oder "Europäisierung". Es ist zweifellos verdienstvoll und dringend nötig, die Rolle Westeuropas in den jugoslawischen Auflösungskriegen zu untersuchen und nach den hinter den Ereignissen liegenden Mustern und Prozessen zu fragen.
Doch die These überzeugt mich aus zwei Gründen nicht, zumindest
nicht so formuliert. Die Endung "-isierung" beschreibt nach meinem Sprachverständnis
eine Angleichung oder eine Prägung. Was Hösler jedoch anführt,
sind verschiedene Prozesse der Einflussnahme, die zumindest kurzfristig
nicht dazu geführt haben, dass Südosteuropa Westeuropa angeglichen
wurde.
Die eine Einflussnahme ist die Politik westlicher Staaten in den 90er
Jahren, angefangen von der verhängnisvollen Anerkennungspolitik Deutschlands
gegenüber Slowenien und Kroatien über Dayton bis zur heutigen
Besetzung des Kosovo. Wesentlich ist daran m.E., dass im ehemaligen Jugoslawien
mit westlicher Unterstützung und Billigung trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse
durch Vertreibung, Massenmord und militärische Eroberung ethnisch
"reine" politische Einheiten geschaffen wurden, von Kroatien über
die bosnischen Teilrepubliken bis hin zum Kosovo, das unter Aufsicht von
UN, NATO, OSZE und EU auf dem Weg zu einem ausschließlich von Albanern
bewohnten Nationalstaat ist. Das ist typisch für den osteuropäischen
Nationenbildungsprozess, den die meisten osteuropäischen Länder
außerhalb Jugoslawiens schon Jahrzehnte vorher durchlaufen haben,
aber eben nicht für Westeuropa, wo die Staaten schon vor dem Nationalismus
existierten.
Der zweite Einflussfaktor ist das nationalistisch-völkische Gedankengut,
das im 19. Jahrhundert von Westen nach Südosteuropa kam, was Hösler
anschaulich belegt. Doch hier halte ich seine Definition von Westeuropa
für unangemessen: Er nennt als Stätten, die das völkisch-nationalistische
Gedankengut an die zukünftigen Führer südosteuropäischer
Nationalbewegungen vermittelten, ausschließlich Universitäten
in Deutschland und Österreich-Ungarn und als rassistische und völkische
Vordenker neben etlichen Deutschsprachigen lediglich einen Franzosen. Die
meines Erachtens entscheidende Kluft liegt jedoch zwischen dem staatszentrierten
westeuropäischen Typ des Nationalismus, wie er sich in Großbritannien
und Frankreich durchsetzte und dem ethnisch orientierten mittel- und osteuropäischen
Nationalismus, der im deutschen Sprachraum erdacht und in Osteuropa noch
konsequenter als in Deutschland selbst praktiziert wurde und wird.
Eine spannende Frage wäre meines Erachtens, warum Westeuropa und die USA den Zerfall des multiethnischen Jugoslawien in ethnisch homogene Nachfolgestaaten fördern, obwohl doch im nordatlantischen Raum schon seit Jahrzehnten eine gegenläufige Entwicklung stattfindet, die in absehbarer Zeit auf Osteuropa ausgeweitet werden soll. Gilt nur ein national homogenisierter Staat als für die EU geeignet? Und müssen nicht-homogenisierte Gebiete in Osteuropa, den Prozess der Homogenisierung nachholen, je später desto schneller und brutaler?
Im mit "Neue NATO-Strategie - Neues Völkerrecht?" überschriebenen Hauptteil des Buches untersucht Norman Paech die neue NATO-Strategie auf Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht. Die drei wesentlichen Momente des Neuen Strategischen Konzepts sind laut Paech: "1. Die Erweiterung der Kernfunktion der NATO, 2. Der Kriseneinsatz auch ohne UNO-Mandat, 3. Die Festschreibung der Option des nuklearen Ersteinsatzes." (S.49)
In allen drei Punkten konstatiert Paech Widersprüche zwischen NATO-Konzeption
und Völkerrecht.
Der Bündniszweck wird so wesentlich verändert, dass eine
förmliche Ratifikation des neuen Konzepts durch die Mitgliedsstaaten
nach internationalem Recht notwendig wäre. Es wird jedoch noch nicht
einmal zugegeben, dass ein solch tiefgreifender Wandel gegenüber dem
NATO-Vertrag vorliegt.
Der Anspruch der NATO auf Kriegführung ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrat wird von Paech aus juristischer Sicht gründlich zerpflückt und als mit der UN-Charta und auch dem 2+4-Vertrag unvereinbar verworfen. Die Argumente für und gegen einen Wandel des Völkerrechts zugunsten der Legitimation von Kriegen ohne Zustimmung der UN in Form von "humanitären Interventionen" und "Nothilfe" werden diskutiert, und bisherige Einzel- und Grenzfälle werden nicht vergessen. Fazit: "Der oft beschworene Wandel des Völkerrechts hat die humanitäre Intervention bisher nicht als Ausnahme von dem Prinzip der Nicht-Intervention akzeptiert." Paech konstatiert aber auch einen Bedeutungszuwachs der Menschenrechte in den internationalen Beziehungen und schließt deshalb die Herausbildung eines Völkergewohnheitsrechts nicht aus, "welches die militärische Intervention aus humanitären Gründen auch einzelnen Staatengruppen erlaubt." (S. 90f)
Übrigens geht es der NATO keineswegs in erster Linie darum, humanitäre
Interventionen im Völkerrecht zu verankern. Ihre Ansprüche gehen
im Neuen Strategischen Konzept gehen viel weiter: "In ihm ist der Schutz
der Menschenrechte nur eine unter zahlreichen Aufgaben, die überwiegend
den ökonomischen und strategischen Interessen der Verbündeten
gelten." (S. 91)
Auch die nukleare Option der NATO steht laut Paech im Widerspruch zum
Völkerrecht, zumindest kollidiert sie mit dem Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs von 1996.
Zum Schluss noch drei Sätze aus dem Beitrag von Norman Paech: "So müssen wir zum Schluss kommen, daß es zwar eine neue NATO-Strategie gibt, nicht aber ein neues Völkerrecht." (S. 97) "Es wäre denkbar, die Ausnahme des Artikels 39/42 UN-Charta um einen ausdrücklichen Tatbestand der 'humanitären Intervention' in genau umrissenen Grenzen zu ergänzen. ... Man sollte jedoch nicht zurückfallen in die Zeiten, in denen die Staaten selbst entsprechend ihren nationalen Interessen und Machtressourcen über die Gelegenheiten ihrer militärischen Interventionen entscheiden." (S. 98)
Im dritten Teil "Rambouillet oder von den Bemühungen, ein Gespenst loszuwerden" rekonstruiert Gerhard Stuby genau die Rambouillet-Phase, setzt sie in Beziehung zum Gesamtprozess auf dem Balkan und zu den weltweiten Folgen und analysiert die unterschiedlichen Interessen innerhalb der NATO. Seine These lautet: "Hier wurden die Weichen für das weitere Geschehen, und zwar nicht nur auf dem Balkan, sondern für das gesamte UNO-Friedenssicherungssystem gestellt."
Das Buch ist gut geeignet als Argumentationshilfe für die gegenwärtige politische Diskussion. Es bietet auf wenigen Seiten komprimiert die zentralen Argumente und Gegenargumente sowie Hintergrundinformationen. Positiv fällt auf, dass im Unterschied zu den meisten deutschsprachigen Publikationen die südslawischen Namen mit den für die Aussprache so wichtigen Zusatzzeichen versehen sind. Für die Leserinnen und Leser lästig und angesichts der heutigen Möglichkeiten der Textverarbeitung unverständlich ist, dass der Verlag die Anmerkungen als Endnoten am Ende der Aufsätze und nicht als Fußnoten am Seitenende abgedruckt hat.