(Kalaschnikov vom 4. Juni 2003)
Humanitäre Intervention ist ein Schlagwort, mit dem in den letzten Jahren immer wieder Kriegseinsätze unter Beteiligung der Bundeswehr gerechtfertigt wurden. Eine militärische Intervention ist völkerrechtlich "die Einmischung in die Angelegenheiten eines anderen Staates durch Gewalt" bzw. die "Androhung von Gewalt"(dtv Brockhaus Lexikon). Es gibt auch nichtmilitärische — politische, wirtschaftliche — Formen der Intervention, aber um die geht es hier nicht. Auch Blauhelm-Einsätze, bei denen in Folge eines zwischen den Kriegsparteien ausgehandelten Waffenstillstands eine leichtbewaffnete Beobachtertruppe entlang der Demarkationslinie aufgestellt wird, sind ist keine humanitäre Intervention. Die Bewaffnung dient in solchen Fällen nur zur Selbstverteidigung der UNO-Beobachter, gegen eventuelle einzelne Übergriffe. Die Blauhelmsoldaten kommen in einem solchen Fall in der Regel aus machtpolitisch unbedeuteten Staaten, wie z.B. den Fidschi-Inseln, gerade um eine Neutralität zu signalisieren. Man spricht in diesem Fall auch von "friedenserhaltenden Maßnahmen", ein prominentes Beispiel ist der Einsatz auf den Golanhöhen.
"Humanitäre Militärinterventionen" werden dagegen auch als "friedensschaffende Maßnahmen (peace enforcement)" bezeichnet, es geht also um die Durchsetzung eines Friedensplans gegen den Willen einer oder mehrerer Kriegsparteien — der Einsatz der geballten militärischen Gewalt der Großmächte, also Krieg, wird mindestens angedroht. Neutralität ist in diesem Fall von vornherein ausgeschlossen — das militärische Vorgehen dritter Mächte gegen eine Kriegspartei bedeutet zwangsläufig die Parteinahme für eine andere -, selbst wenn es kein direktes Bündnis gibt. Das Kriege für den Frieden geführt werden, ist übrigens nichts neues, die Frage ist freilich, wie dieser Frieden aussehen soll.
Als Paradebeispiel für die Notwendigkeit humanitärer Militärinterventionen wird oft auf den die Krieg der Anti-Hitler-Koalition gegen das Dritte Reich verwiesen. Das ist schlichtweg falsch, denn die Rote Armee und die Westallierten waren zuvor von Deutschland angegriffen worden und befreiten die Insassen der KZs und Vernichtungslager im Zuge ihrer Selbstverteidigung. Ein Fall von "humanitärer Intervention" hätte beispielsweise vorgelegen, wenn Stalin Deutschland den Krieg erklärt hätte, um die Verfolgung der Kommunisten zu beenden. Auch ein militärischer Beistand der Westallierten für die Tschechoslowakei, anstatt sie im Münchner zur Abtretung der Sudetengebiete zu zwingen, wäre keine humanitäre Intervention gewesen. Während des Kosovokrieges hat August Pradetto, Professor an der Bundeswehrhochschule in Hamburg, darauf hingewiesen, daß es damals nur einen Staat gab, der praktisch ein Recht auf humanitärer Intervention für sich in Anspruch genommen hat: Nazideutschland. Und zwar wurde gerade die Militärintervention in der Tschechoslowakei zwecks Anschluß der Sudeten mit der angeblichen Unterdrückung der deutschen Minderheit durch die Tschechoslowakei gerechtfertigt. Vorangegangen war eine gezielte Eskalation der Lage durch die nationalsozialistische Sudetendeutsche Partei.
Mit humanitären Argumenten war bereits die koloniale Unterwerfung
und Aufteilung Afrikas durch die europäischen Mächte gerechtfertigt
worden. So rechtfertigte insbesondere der belgische König Leopold
II. die Eroberung des Kongo mit dem Kampf gegen den Sklavenhandel — nur
um dort ein eigenes Schreckensregime zu errichten, das auf der rücksichtslosen
Ausbeutung der einheimischen Bevölkerung basierte.
Die von der Anti-Hitler-Koalition verabschiedete UNO-Charta kannte
nicht nur kein Recht auf "humanitäre Intervention", sondern umgekehrt
ein Interventionsverbot. Ziel war es ja gerade, die Gewaltanwendung zwischen
den Staaten, zugunsten ihrer wirtschaftlichen Konkurrenz, nach Möglichkeit
zu unterbinden. Die Souveränität dieser Staaten ist die Grundlage
der UNO. Ziel war nie die Errichtung eines Weltstaates, von dem die Philosophin
Hannah Arendt meinte, er "dürfte wohl das tyrannischste Gebilde sein
, das sich überhaupt denken läßt, vor dessen Weltpolizei
es auf der ganzen Erde kein Entrinnen mehr geben würde, bis er schließlich
auseinanderfällt."(Macht und Gewalt S. 131)
Das Interventionsverbot sollte, einem Kommentar zur UNO Charta zufolge, "die Gestaltung der Verfassung, der Wirtschafts- und Sozialordnung, der politischen Entscheidungsfindung und der auswärtigen Beziehungen der Souveränität jedes einzelnen Staates zu überlassen". Ein militärisches Eingreifen in die Inneren Angelegenheiten der souveränen Staaten war demzufolge nur dann gerechtfertigt und völkerrechtsgemäß, wenn ein Bruch des internationalen Friedens vorlag.
Menschenrechtsverletzungen und ein reiner Bürgerkrieg ohne ausländische Militärintervention wurden dazu ausdrücklich nicht gezählt. Das Interventionsverbot der UNO-Charta bedeutete aber auch ein Recht der Staatsbürger einer Nation auf Revolution.
Eine ganze Reihe von völkerrechtswidrigen Militärinterventionen nach 1945 zeigen, daß gegen das Interventionsverbot immer wieder verstoßen wurde — und zwar vor allem von den USA und, in geringerem Maße, von der Sowjetunion. Es waren denn auch vor allem US-Völkerrechtler, die ein Recht auf humanitäre Intervention bei Menschenrechtsverletzungen festschreiben wollten. Aber bis zum Zusammenbruch der UdSSR konnte sich diese Auffassung nicht durchsetzen. Die Konkurrenz der atomaren Weltmächte sicherte so die Souveränität der schwächeren Staaten.
So blieb es bis zum Jahr 1992, als das militärische Eingreifen der UNO in Somalia mit der dortigen Hungersnot begründet wurde. Für wenige Monate geriet das ostafrikanische Land, in dem sich nach dem Zusammenbruch der Zentralgewalt eine Unzahl von Milizen erbitterte Kampfe lieferten, ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Vom Horn von Afrika aus lassen sich die wichtigen Tankerrouten vom persischen Golf kontrollieren, was ja auch der Grund ist, warum derzeit wieder Einheiten der Bundesmarine dort patroullieren. Die somalische Militärdiktatur unter Siad Barre war seit 1977 ein enger Verbündeter des Westens und wurde mit Krediten, Polizei- und Militärhilfe sowie Nahrungsmittellieferungen am Leben gehalten. Der Unterdrückungsapparat war auch vom Sparprogramm ausgenommen, das der IWF dem hochverschuldeten Land verordnete. Ende der achtziger Jahre sah sich die somalische Diktatur nicht mehr in der Lage, die Aufstands- und Sezessionsbewegungen zu unterdrücken; auf den Stopp der Kreditzahlungen nach dem Fall der Berliner Mauer folgte der Zusammenbruch des Regimes, das Land versank im Chaos, die Hilfsorganisationen suchten das Weite. Von diesen ökonomischen und politischen Zusammenhängen war allerdings nie die Rede, als es um die Legitimation des Militäreinsatzes ging – um so mehr dagegen von archaischen Clanbeziehungen, die für die somalische Katastrophe verantwortlich gemacht wurden.
Alle diplomatischen Bemühungen scheiterten ebenso, wie der Versuch einen Waffenstillstand mit UNO-Blauhelmen abzusichern. Es folgte, mit Zustimmung des UNO- Sicherheitsrates und der Vollversammlung, eine Militärintervention, die nach Gefechten in Mogadischu, bei denen sechs- bis zehntausend Somalier und etwa fünfzig UNO-Soldaten getötet wurden, zusammenbrach. Die Bundeswehr war damals noch weit vom Schuß, in der Stadt Belet Huen stationiert und wartete auf eine indische Brigade, die niemals ankam. In Somalia herrscht immer noch Hunger und Bürgerkrieg, aber davon ist keine Rede mehr. Fortschritte bei der Beilegung der Kämpfe im größeren Teil des Landes gab es erst nach dem Abzug der Blauhelme und unabhängig von der UNO.
Die Behandlung des Somalia-Konfliktes in der westlichen Öffentlichkeit war durch eine Ethnisierung des Konfliktes gekennzeichnet — statt von den sozioökonomischen Ursachen des Staatszusammenbruchs und der politischen Mitverantwortung des Westens war sehr viel von scheinbar archaischen Clankonflikten die Rede — und durch ein Modelldenken, nach dem der Westen mit parlamentarischer Demokratie, Föderalismus und Marktwirtschaft über ein universal anwendbares Vorbild verfügt, das nur noch (mehr oder minder gewaltsam) importiert werden muß, um auch einem derartigen Verlierer der kapitalistischen Weltwirtschaft Frieden und Wohlstand zu bringen. Diese Prämissen wurden auch nach dem Scheitern der UN-Intervention nie in Frage gestellt. Mit diesem Schema wurde denn auch das militärische Eingreifen in Ex-Jugoslawien und Afghanistan, im Irak und wiedereinmal im Kongo legitimiert. Die Realität in diesen Ländern hat freilich mit dieser Wunschvorstellung wenig zu tun. Stattdessen entstanden in Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo und Afghanistan Protektorate, de facto Militärdiktaturen des Westens, die die lokalen Kriegsherren mittels Drohung und Bestechung zur Kooperation zwingen, während die Lebensbedingungen der breiten Bevölkerung unverändert katastrophal sind.