Aussage "Ja, Morden" ist erlaubt
(Email der Bundesgeschäftsstelle der DFG-VK vom 5.6.2002)
Eine auf die Bundeswehr bezogene satirische Kritik mit den Worten "Ja, Morden" stellt keine Beleidigung dar. Im Verfahren gegen die DFG-VK-Aktivistin Gerit Ziegler hat das Kammergericht Berlin heute die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Die Freisprüche der Vorinstanzen sind damit rechtskräftig. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Weißbrodt erklärte, das Plakat, mit dem vor Auslandseinsätzen der Bundeswehr gewarnt werden sollte, sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die enge Anlehnung des Textes und des Layouts an Plakate der Bundeswehr, die in den 90er Jahren mit Parolen wie "Ja, Helfen" für den Kriegsdienst warben, ließen es zudem als Satire erkennen. Richter Weißbrodt folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Christian Ströbele: Die Bundeswehr habe mit ihrer Anzeigenserie selbst die Vorlage für das beanstandete Plakat geliefert, da Parolen wie "Ja, Helfen" das "Erscheinungsbild einer Armee nicht vollständig" darstellten, so Weißbrodt.
Gerit Ziegler wertet die Entscheidung als einen Sieg der Meinungsfreiheit. "Das heutige Urteil stärkt allen Pazifisten und Antimilitaristen den Rücken und weist Militärs und Militärbefürworter in ihre Schranken", erklärte sie nach der Entscheidung. Vor dem Hintergrund der Beteiligung der Bundeswehr am so genannten Anti-Terror-Krieg und des Einsatzes von Bundeswehr-Elitetruppen in Afghanistan habe die Aussage "Ja, Morden" nach wie vor hohe Aktualität.
Das Plakat war erstmals 1993 erschienen. Im Text hieß es: "Morden im In- und Ausland ist für deutsche Soldaten nichts Ungewöhnliches [...] Menschen zu töten gehört zur Tradition von (deutschen) Soldaten." Die Anzeige wurde unter anderem im Erstsemester-Info des AStA der TU Berlin veröffentlicht, dessen Vorsitzende Gerit Ziegler damals war. Sie wurde vom verteidigungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Breuer, angezeigt und reagierte darauf mit einer Stellungnahme, in der es hieß: "Ein Soldat, der die in den verteidigungspolitischen Richtlinien beschriebenen Aufgaben (Rohstoffsicherung etc.) durchsetzt und Menschenleben auslöscht, wird aufgrund seiner niederen Beweggründe zum Mörder." Hierauf gab es dann Strafanzeigen des damaligen Bundeswehr-Generalinspekteurs Klaus Naumann und des Chefs des Bundeswehrverbandes Bernhard Gertz. Die Staatsanwaltschaft versuchte, eine Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung durchzusetzen, diesem Zweck dienten Hausdurchsuchungen, die 1996 in den Räumen der Kampagne gegen Wehrpflicht sowie der Tageszeitungen junge Welt und taz durchgeführt wurden.
Berlin, den 05.06.2002
Anmerkung: Auch wir bemühten uns die erwähnte Anzeigenserie
der Bundeswehr zu persiflieren. Ein Resultat dieser Anstrengungen von 1994
möchten wir hier nicht vorenthalten. DFG-VK Marburg.