77 Tage Arrest für Totalverweigerer –  Bundeswehr im rechtsfreien Raum

E-Mail der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, Kopenhagener Str. 71, 10437 Berlin vom  03.01.2002.
[Nachtrag vom 23. Januar: Die Bundeswehr hat heute Malik aus dem Arrest entlassen und gegen ihn ein Dienstverbot ausgesprochen.]


Der 19-jährige Berliner Totalverweigerer Malik S. ist heute erneut für 21 Tage in Arrest  genommen worden. Malik S. wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des  Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei „seiner“ Einheit in  Breitenburg bei Itzehoe gemeldet und seither alle Befehle konsequent verweigert. Bisher  wurden gegen ihn drei Disziplinararreste mit einer Gesamtdauer von 56 Tagen vollstreckt.  Das militäreigene Truppendienstgericht Nord hat einem entsprechenden Antrag des  Regimentskommandeurs, Oberfeldarzt Hohmann, zugestimmt.

Die Bundeswehr weicht hier deutlich von der üblichen Praxis ab, keinen über 63 Tage  andauernden Arrest zu verhängen. Mit dieser vierten Arrestierung wird er 77 Tage in einer  Zelle von einer Größe von sechs Quadratmeter weggesperrt gewesen sein. Malik S. hat  einmal täglich in Begleitung von Wachsoldaten Ausgang. Lediglich eine Stunde  Besuchszeit wird ihm gestattet. Die Bundeswehr versucht mit diesen übermäßigen und  rechtsbeugenden Mitteln, den Willen des Kriegsdienstverweigerers zu brechen. Zusätzlich  stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine  Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden.

Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab.  Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die  staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte  Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles für unbegrenzte  Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein  waffenloser Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung allerdings  keinen Strafcharakter annehmen. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die  "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 56 Tage Arrest weder die  Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks gebrochen haben, werden die weiteren 21  Tage Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese erneute  Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich einen Strafcharakter hat.
Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest. Die brachiale  Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber konsequenten  Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist rechtswidrig. Dieses Mittel ist bei totalen  Kriegsdienstverweigerern völlig untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.

Solischreiben an:
Malik Sharif
im Arrest
8./Sanitätsregiment 6
Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
Birkenweg 10
25524 Breitenburg

Protestschreiben an:
Kompaniechef Hauptmann Bernd Gräwe
8./SanRgt 6
v.-Fritsch-Kaserne
Birkenweg 10
25524 Breitenburg
Tel.: 04826-37-4280/81
Fax: 04826-37-4283

Regimentskommandeur
Oberfeldarzt Hohmann
Sanitätsregiment 6
Fax: 04826-37-4295


Mit derselben Thematik beschäftigte sich die folgende E-Mail-Nachricht der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vom 12.12.2001; DFG-VK Marburg:
 

Berliner Totalverweigerer weiterhin in Arrest

Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner Malik S. ist gestern für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei "seiner" Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet. Befehle hat er konsequent verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme wegen seiner Gehorsamsverweigerung wurde er bisher zweimal mit einer Gesamtdauer von 35 Tagen in Arrest genommen. Gestern stimmte das militäreigene Truppendienstgericht dem Antrag des Kommandeurs des 6. Sanitätsregiments, Oberfeldarzt Hesse, zu, ihn für weitere 21 Tage zu arrestieren.

Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, ist die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss.

Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt. Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch mehrmalige Arrestierungen brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen zur Zeit mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 35 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn auch nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Die erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich Strafcharakter hat. Nur die sofortige Entlassung aus dem Arrest kann das rechtsbeugende Vorgehen der Bundeswehr beenden.