E-Mail der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär,
Kopenhagener Str. 71, 10437 Berlin vom 03.01.2002.
[Nachtrag vom 23. Januar: Die Bundeswehr hat heute Malik aus dem
Arrest entlassen und gegen ihn ein Dienstverbot ausgesprochen.]
Der 19-jährige Berliner Totalverweigerer Malik S. ist heute erneut für 21 Tage in Arrest genommen worden. Malik S. wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei „seiner“ Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet und seither alle Befehle konsequent verweigert. Bisher wurden gegen ihn drei Disziplinararreste mit einer Gesamtdauer von 56 Tagen vollstreckt. Das militäreigene Truppendienstgericht Nord hat einem entsprechenden Antrag des Regimentskommandeurs, Oberfeldarzt Hohmann, zugestimmt.
Die Bundeswehr weicht hier deutlich von der üblichen Praxis ab, keinen über 63 Tage andauernden Arrest zu verhängen. Mit dieser vierten Arrestierung wird er 77 Tage in einer Zelle von einer Größe von sechs Quadratmeter weggesperrt gewesen sein. Malik S. hat einmal täglich in Begleitung von Wachsoldaten Ausgang. Lediglich eine Stunde Besuchszeit wird ihm gestattet. Die Bundeswehr versucht mit diesen übermäßigen und rechtsbeugenden Mitteln, den Willen des Kriegsdienstverweigerers zu brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden.
Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, bietet die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung
allerdings keinen Strafcharakter annehmen. Arrestierung soll die
"Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen."
Da die bisherigen 56 Tage Arrest weder die Gewissensentscheidung
noch den Willen Maliks gebrochen haben, werden die weiteren 21 Tage
Arrest ihn nicht dazu bringen, sich dem Militär unterzuordnen. Diese
erneute Arrestierung ist ungesetzlich, weil sie ausschließlich
einen Strafcharakter hat.
Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik S. aus dem Arrest. Die
brachiale Durchsetzung des totalen Machtanspruchs gegenüber
konsequenten Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist rechtswidrig.
Dieses Mittel ist bei totalen Kriegsdienstverweigerern völlig
untauglich, da ihre Entscheidung nicht zu brechen ist.
Solischreiben an:
Malik Sharif
im Arrest
8./Sanitätsregiment 6
Freiherr-von-Fritsch-Kaserne
Birkenweg 10
25524 Breitenburg
Protestschreiben an:
Kompaniechef Hauptmann Bernd Gräwe
8./SanRgt 6
v.-Fritsch-Kaserne
Birkenweg 10
25524 Breitenburg
Tel.: 04826-37-4280/81
Fax: 04826-37-4283
Regimentskommandeur
Oberfeldarzt Hohmann
Sanitätsregiment 6
Fax: 04826-37-4295
Mit derselben Thematik beschäftigte sich die folgende E-Mail-Nachricht
der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär vom 12.12.2001;
DFG-VK Marburg:
Berliner Totalverweigerer weiterhin in Arrest
Der seit dem 3. November in Arrest befindliche 19-jährige Berliner Malik S. ist gestern für weitere 21 Tage in Arrest genommen worden. Der Totale Kriegsdienstverweigerer wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Er hat sich am 3. November bei "seiner" Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet. Befehle hat er konsequent verweigert. Nach einer vorläufigen Festnahme wegen seiner Gehorsamsverweigerung wurde er bisher zweimal mit einer Gesamtdauer von 35 Tagen in Arrest genommen. Gestern stimmte das militäreigene Truppendienstgericht dem Antrag des Kommandeurs des 6. Sanitätsregiments, Oberfeldarzt Hesse, zu, ihn für weitere 21 Tage zu arrestieren.
Malik S. ist Pazifist. Er lehnt aus Gewissensgründen grundsätzlich jeden Kriegsdienst ab. Da der Zivildienst fester Bestandteil der zivil-militärischen Kriegsplanung ist, ist die staatliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer für ihn keine Alternative. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach Verkündung des Verteidigungsfalles für unbegrenzte Zeit zu kriegsunterstützenden Einsätzen einberufen werden. Der Zivildienst ist ein waffenloser Kriegsdienst, den Malik konsequenter Weise ebenfalls verweigern muss.
Diese konsequente pazifistische Haltung wird innerhalb der Bundeswehr disziplinarisch und außerhalb der Bundeswehr strafrechtlich verfolgt. Das Militär will den Willen des Kriegsdienstverweigerers durch mehrmalige Arrestierungen brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige, in Maliks Fall wegen Gehorsamsverweigerung. Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann in diesem Fall ausgesprochen werden, jedoch beträgt der übliche Strafrahmen zur Zeit mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung
keine Strafe sein. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die
"soldatische Pflicht zu erfüllen." Da die bisherigen 35 Tage Arrest
weder die Gewissensentscheidung noch den Willen Maliks gebrochen haben,
werden die weiteren 21 Tage Arrest ihn auch nicht dazu bringen, sich dem
Militär unterzuordnen. Die erneute Arrestierung ist ungesetzlich,
weil sie ausschließlich Strafcharakter hat. Nur die sofortige Entlassung
aus dem Arrest kann das rechtsbeugende Vorgehen der Bundeswehr beenden.