„Angriff
auf das Recht der Demonstrationsfreiheit“:
DFG-VK
entsetzt über Urteil gegen Monty Schädel!
(Pressemitteilung der
DFG-VK (Bundesverband) vom 25.03.2004)
Die Deutsche
Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert
scharf die Verurteilung ihres Bundessprechers Monty Schädel zu einer Geldstrafe
von 15 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Das Amtgericht
Neubrandenburg war in dem heutigen Urteil der Ansicht, dass Schädel sich nicht
ausreichend darum bemüht habe, dass ein Demonstrationszug für die Rechte von
Flüchtlingen im September 2002 die vorgegebene Demoroute auf dem Gehweg
eingehalten habe. Vom Vorwurf der Beleidigung wurde Schädel heute jedoch
freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, Schädel habe
Mitarbeiter der Ausländerbehörden als „Rassisten“ bezeichnet.
„Monty Schädels Verurteilung
wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stellt einen Angriff auf das hohe
demokratische Gut der Demonstrationsfreiheit dar“, kommentiert
DFG-VK-Bundessprecher Jürgen Grässlin. „Es ist symptomatisch, dass in diesem
Land nicht diejenigen verurteilt werden, die eine skrupellose
Abschiebungspraxis zu verantworten haben, sondern diejenigen, die sich für die
Rechte von Flüchtlingen einsetzen“. Dieses Urteil sei der Versuch der
Einschüchterung von politisch aktiven Personen, so Grässlin.
Es sei offensichtlich
konstruiert, Schädel dafür zu verurteilen, dass ein Demonstrationszug für 200
Meter nicht auf dem Gehweg geblieben sei, sondern sich Personen auf der
Fahrbahn aufgehalten hätten. Nach allen Aussagen habe sich Schädel ausdrücklich
darum bemüht, dass sich die Demo-Teilnehmer wieder auf den Gehweg begeben
sollen. Mitarbeiter der Polizei hätten ausdrücklich bestätigt, dass von den
Personen, die sich kurzfristig auf der Fahrbahn aufgehalten haben, keine
Gefährdung ausgegangen sei, erläutert Grässlin.
Weitere Informationen zu dem
Prozess sind im Internet unter www.montyschaedel.de/index.php abrufbar.
Velbert, den 25.03.2004