„Angriff auf das Recht der Demonstrationsfreiheit“:
DFG-VK entsetzt über Urteil gegen Monty Schädel!

 

(Pressemitteilung der DFG-VK (Bundesverband) vom 25.03.2004)


 

 

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert scharf die Verurteilung ihres Bundessprechers Monty Schädel zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Das Amtgericht Neubrandenburg war in dem heutigen Urteil der Ansicht, dass Schädel sich nicht ausreichend darum bemüht habe, dass ein Demonstrationszug für die Rechte von Flüchtlingen im September 2002 die vorgegebene Demoroute auf dem Gehweg eingehalten habe. Vom Vorwurf der Beleidigung wurde Schädel heute jedoch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, Schädel habe Mitarbeiter der Ausländerbehörden als „Rassisten“ bezeichnet.

„Monty Schädels Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stellt einen Angriff auf das hohe demokratische Gut der Demonstrationsfreiheit dar“, kommentiert DFG-VK-Bundessprecher Jürgen Grässlin. „Es ist symptomatisch, dass in diesem Land nicht diejenigen verurteilt werden, die eine skrupellose Abschiebungspraxis zu verantworten haben, sondern diejenigen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen einsetzen“. Dieses Urteil sei der Versuch der Einschüchterung von politisch aktiven Personen, so Grässlin.

Es sei offensichtlich konstruiert, Schädel dafür zu verurteilen, dass ein Demonstrationszug für 200 Meter nicht auf dem Gehweg geblieben sei, sondern sich Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten. Nach allen Aussagen habe sich Schädel ausdrücklich darum bemüht, dass sich die Demo-Teilnehmer wieder auf den Gehweg begeben sollen. Mitarbeiter der Polizei hätten ausdrücklich bestätigt, dass von den Personen, die sich kurzfristig auf der Fahrbahn aufgehalten haben, keine Gefährdung ausgegangen sei, erläutert Grässlin.

Weitere Informationen zu dem Prozess sind im Internet unter www.montyschaedel.de/index.php  abrufbar.

 

Velbert, den 25.03.2004