Pelzmäntel in Sportbooten

(Kalaschnikov vom 7. Juli 2004)



Jetzt sind sie also beseitigt, die letzten parlamentarischen Hindernisse für die auf den Namen Hartz IV getaufte Arbeitsmarktreform. Ab 1. Januar gibt es statt der bisherigen Arbeitslosen- und Sozialhilfe Arbeitslosengeld (ALG) II – bzw. „Sozialgeld“ für diejenigen, die nicht erwerbsfähig sind. Nun steht fest, dass in 69 Landkreisen die Kommunen für die Betreuung der Menschen ohne Beschäftigung zuständig sind; in den restlichen werden es die lokalen Arbeitsagenturen sein. Schon länger ist klar: In einem halben Jahr wird Beziehern von Arbeitslosengeld II so gut wie jede Arbeit zugemutet werden, und etwa eine halbe Millionen Menschen, die jetzt noch Arbeitslosenhilfe bekommen, gehen dann ganz leer aus. Weil die Behörden das Vermögen der Betroffenen stärker anrechnen oder das Einkommen anderer Mitglieder der sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“.

Wie hoch sind aber die Leistungen für diejenigen, die nicht auf null Euro heruntergerechnet werden? Im Westen werden das ab Januar monatlich 345 Euro sein. Plus eventueller Zuschläge für Wohnungsmiete und Übergangszeiten. Das bedeutet für knapp eine Millionen Hilfeempfänger deutliche Einkommenseinbußen zum neuen Jahr. Warum aber ausgerechnet 345 Euro? Warum nicht mehr, warum nicht weniger? Die Antwort auf diese Frage wirft ein bezeichnendes Licht auf die bundesdeutsche Sozialpolitik im Zeitalter der Kostendämpfung.

Früher beruhten die sozialhilferechtlichen Unterstützungszahlungen auf dem sogenannten Warenkorb, von dem ausgehend die Höhe der ‚Hilfe zum Lebensunterhalt’ berechnet wurde. Dieses Verfahren, das es schon länger nicht mehr gibt, entsprach dem Bedarfdeckungsprinzip der Sozialhilfe: Was die Menschen als Minimum – gemessen an bestimmten Gütern – benötigen, wird vom Staat bezahlt. Bei der Berechnung des monetär Notwendigen ab 2004 kommt eine völlig andere Methode zur Anwendung. Denn Rechengrundlage des Bedarfs nach Hartz IV sind die Verbrauchsausgaben des ärmsten Fünftels der Bevölkerung. Wie die Sozialbürokratie von dieser Größe zur Höhe des Arbeitslosengeldes II, zu den besagten 345 Euro kommt, das erklärte die „Frankfurter Rundschau“ so:

„Der Regelsatz setzt sich aus der Summe dieser in elf Warengruppen gegliederten Ausgaben zusammen. Dabei wird noch ein Abschlag vorgenommen. So werden in der Gruppe  ‚Bekleidung und Schuhe’ vom tatsächlichen Verbrauch der unteren Einkommensschicht noch einmal elf Prozent abgezogen – mit der Begründung, in dieser Position seien auch Ausgaben für Maßkleidung und Pelze enthalten.“ („FR“ v. 17.2.2004)

Mit anderen Worten: Die bundesdeutschen Sozialstatistiker unterstellen, dass in der ärmsten Einkommensschicht noch Geld für Maßanzüge und Pelzmäntel ausgegeben wird! Nicht nur das. Mit den Augen des Statistikers gesehen, hauen die ärmsten 20 Prozent auch jede Menge Kohle für Segelflugzeuge und Sportboote auf den Kopf! Denn mit Verweis auf diese Luxusartikel werden in der Abteilung „Freizeit und Unterhaltung“ noch satte 58 Prozent abgezogen. Die Summe der dann in jeder Warengruppe übrig bleibenden Beträge entspricht schließlich der Höhe des ALG II und des Sozialgeldes.

Der Betrag von 345 Euro als neuer Sozialhilfesatz habe Mitte vergangenen Jahres schon festgestanden, behauptet der Paritätische Wohlfahrtsverband. Es sei also bei der neuen Berechnungsmethode nicht darum gegangen, möglichst objektiv festzustellen, was ein Mensch benötigt, um vor Verarmung geschützt zu sein, sondern darum, die auf eine Kostenbegrenzung hinauslaufenden politischen Vorgaben sozialstatistisch zu belegen.

Für diese These spricht darüber hinaus, dass die letzte Einkommens- und Verbrauchsstatistik von 1998 stammt. Die Basiszahlen sind somit veraltet und berücksichtigen z. B. nicht die Mehrbelastungen durch die Gesundheitsreform. Darüber hinaus ist das Prinzip des Ansatzes fragwürdig. Denn in den Sozialwissenschaften wird meist ein relativer Armutsbegriff vertreten. Arm ist demnach eine Person, die z. B. weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat. Die Orientierung des ALG II, des Sozialgeldes und übrigens auch des steuerrechtlichen Existenzminimums am unteren Einkommensfünftel weicht von diesem Bezug auf die Gesamtgesellschaft ab. Jedenfalls dann, wenn das Einkommen des ärmsten Bevölkerungsfünftels im Schnitt weniger stark anwächst als das der reicheren Schichten. Die Einkommensspreizung nimmt zu; das Existenzminimum steht dann nicht mehr in einem festen Verhältnis zum Durchschnittseinkommen, sondern fällt im Vergleich dazu immer weiter ab.

Horst Köhler, der neue Bundespräsident, lobte in seiner Antrittsrede ausdrücklich die Agenda 2010 und sagte, die Deutschen klammerten sich zu sehr an das, was sie hätten. Immerhin ein Trost für die rund 1,5 Millionen betroffenen Erwerbslosen, Sozialhilfebezieher und deren Angehörige. Die müssen ab 2004  doch so einiges loslassen und wissen nun, es ist für einen guten Zweck, dafür dass, so Köhler, „Deutschland wieder ein erfolgreiches Land“ wird. „Ein Land, in dem Menschen gerne leben“ (Köhler). Armut ist dann doch halb so schlimm.

Vielleicht meinte der Bundespräsident aber gar nicht nicht die von Hartz IV Betroffenen, als er über das ungute Festhalten an dem, was man hat, philosophierte. Vielleicht sagt er das, weil’s so schön allgemein ist und nach Aufbruch und neuen Zeiten klingt,  in jeder Ansprache. Eine Phrase eben. So wie dieser präsidiale Gemeinplatz: „...wir sitzen alle in einem Boot“. Klar, wir sitzen alle in einem Boot. In einem Sportboot vermutlich, in Maßanzug und Pelzmantel.