Pelzmäntel in Sportbooten
(Kalaschnikov vom 7. Juli 2004)
Jetzt sind sie also beseitigt, die letzten
parlamentarischen Hindernisse für die auf den Namen Hartz IV getaufte
Arbeitsmarktreform. Ab 1. Januar gibt es statt der bisherigen
Arbeitslosen- und
Sozialhilfe Arbeitslosengeld (ALG) II – bzw. „Sozialgeld“ für
diejenigen, die
nicht erwerbsfähig sind. Nun steht fest, dass in 69 Landkreisen die
Kommunen
für die Betreuung der Menschen ohne Beschäftigung zuständig sind; in
den
restlichen werden es die lokalen Arbeitsagenturen sein. Schon länger
ist klar:
In einem halben Jahr wird Beziehern von Arbeitslosengeld II so gut wie
jede
Arbeit zugemutet werden, und etwa eine halbe Millionen Menschen, die
jetzt noch
Arbeitslosenhilfe bekommen, gehen dann ganz leer aus. Weil die Behörden
das
Vermögen der Betroffenen stärker anrechnen oder das Einkommen anderer
Mitglieder der sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“.
Wie hoch sind aber die
Leistungen für diejenigen, die nicht auf null Euro heruntergerechnet
werden? Im
Westen werden das ab Januar monatlich 345 Euro sein. Plus eventueller
Zuschläge
für Wohnungsmiete und Übergangszeiten. Das bedeutet für knapp eine
Millionen
Hilfeempfänger deutliche Einkommenseinbußen zum neuen Jahr. Warum aber
ausgerechnet 345 Euro? Warum nicht mehr, warum nicht weniger? Die
Antwort auf
diese Frage wirft ein bezeichnendes Licht auf die bundesdeutsche
Sozialpolitik
im Zeitalter der Kostendämpfung.
Früher beruhten die
sozialhilferechtlichen Unterstützungszahlungen auf dem sogenannten
Warenkorb,
von dem ausgehend die Höhe der ‚Hilfe zum Lebensunterhalt’ berechnet
wurde.
Dieses Verfahren, das es schon länger nicht mehr gibt, entsprach dem
Bedarfdeckungsprinzip der Sozialhilfe: Was die Menschen als Minimum –
gemessen
an bestimmten Gütern – benötigen, wird vom Staat bezahlt. Bei der
Berechnung
des monetär Notwendigen ab 2004 kommt eine völlig andere Methode zur
Anwendung.
Denn Rechengrundlage des Bedarfs nach Hartz IV sind die
Verbrauchsausgaben des
ärmsten Fünftels der Bevölkerung. Wie die Sozialbürokratie von dieser
Größe zur
Höhe des Arbeitslosengeldes II, zu den besagten 345 Euro kommt, das
erklärte
die „Frankfurter Rundschau“ so:
„Der Regelsatz
setzt sich aus
der Summe dieser in elf Warengruppen gegliederten Ausgaben zusammen.
Dabei wird
noch ein Abschlag vorgenommen. So werden in der Gruppe
‚Bekleidung und Schuhe’ vom tatsächlichen
Verbrauch der unteren Einkommensschicht noch einmal elf Prozent
abgezogen – mit
der Begründung, in dieser Position seien auch Ausgaben für Maßkleidung
und
Pelze enthalten.“ („FR“ v. 17.2.2004)
Mit anderen Worten: Die
bundesdeutschen Sozialstatistiker unterstellen, dass in der ärmsten
Einkommensschicht noch Geld für Maßanzüge und Pelzmäntel ausgegeben
wird! Nicht
nur das. Mit den Augen des Statistikers gesehen, hauen die ärmsten 20
Prozent
auch jede Menge Kohle für Segelflugzeuge und Sportboote auf den Kopf!
Denn mit
Verweis auf diese Luxusartikel werden in der Abteilung „Freizeit und
Unterhaltung“ noch satte 58 Prozent abgezogen. Die Summe der dann in
jeder
Warengruppe übrig bleibenden Beträge entspricht schließlich der Höhe
des ALG II
und des Sozialgeldes.
Der Betrag von 345 Euro als
neuer Sozialhilfesatz habe Mitte vergangenen Jahres schon
festgestanden,
behauptet der Paritätische Wohlfahrtsverband. Es sei also bei der neuen
Berechnungsmethode nicht darum gegangen, möglichst objektiv
festzustellen, was
ein Mensch benötigt, um vor Verarmung geschützt zu sein, sondern darum,
die auf
eine Kostenbegrenzung hinauslaufenden politischen Vorgaben
sozialstatistisch zu
belegen.
Für diese These spricht
darüber hinaus, dass die letzte Einkommens- und Verbrauchsstatistik von
1998
stammt. Die Basiszahlen sind somit veraltet und berücksichtigen z. B.
nicht die
Mehrbelastungen durch die Gesundheitsreform. Darüber hinaus ist das
Prinzip des
Ansatzes fragwürdig. Denn in den Sozialwissenschaften wird meist ein
relativer
Armutsbegriff vertreten. Arm ist demnach eine Person, die z. B. weniger
als die
Hälfte des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat. Die
Orientierung
des ALG II, des Sozialgeldes und übrigens auch des steuerrechtlichen
Existenzminimums am unteren Einkommensfünftel weicht von diesem Bezug
auf die
Gesamtgesellschaft ab. Jedenfalls dann, wenn das Einkommen des ärmsten
Bevölkerungsfünftels im Schnitt weniger stark anwächst als das der
reicheren
Schichten. Die Einkommensspreizung nimmt zu; das Existenzminimum steht
dann
nicht mehr in einem festen Verhältnis zum Durchschnittseinkommen,
sondern fällt
im Vergleich dazu immer weiter ab.
Horst Köhler, der neue
Bundespräsident, lobte in seiner Antrittsrede ausdrücklich die Agenda
2010 und
sagte, die Deutschen klammerten sich zu sehr an das, was sie hätten.
Immerhin
ein Trost für die rund 1,5 Millionen betroffenen Erwerbslosen,
Sozialhilfebezieher und deren Angehörige. Die müssen ab 2004 doch so einiges loslassen und wissen nun, es
ist für einen guten Zweck, dafür dass, so Köhler, „Deutschland
wieder ein
erfolgreiches Land“ wird. „Ein Land, in dem Menschen gerne
leben“
(Köhler). Armut ist dann doch halb so schlimm.
Vielleicht meinte der
Bundespräsident aber gar nicht nicht die von Hartz IV Betroffenen, als
er über
das ungute Festhalten an dem, was man hat, philosophierte. Vielleicht
sagt er
das, weil’s so schön allgemein ist und nach Aufbruch und neuen Zeiten
klingt, in jeder Ansprache. Eine Phrase
eben. So wie dieser präsidiale Gemeinplatz: „...wir sitzen alle in
einem Boot“.
Klar, wir sitzen alle in einem Boot. In einem Sportboot vermutlich, in
Maßanzug und Pelzmantel.