aus: Frankfurter Rundschau, Samstag, 11. November 2000
(von W. Wagner)
Urteil hebt Anspruch auf Schutz der Gewissensfreiheit hervor / Staatsanwaltschaft
geht in die Berufung
Mit Verweis auf die vom Grundgesetz garantierte Gewissensfreiheit
hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg einen totalen Kriegsdienstverweigerer
freigesprochen.
(...) Nach Angaben des Hamburger Richters Ulf Panzer hatte der Angeklagte den Wehr- und den Zivildienst aus Gewissensgründen verweigert. Es verstieße sowohl gegen den im Grundgesetz garantierten Schutz der Gewissensfreiheit wie auch gegen den Schutz der Menschenwürde, den Verweigerer für diese Entscheidung zu bestrafen, sagte Panzer auf Anfrage der Frankfurter Rundschau. Das Verhalten des Verweigerers sei zwar rechtswidrig, aber nicht schuldhaft. Es liege ein übergesetzlicher Notstand vor. Der Staat könne nicht auf der einen Seite die Gewissensfreiheit schützen, aber auf der anderen Seite Gewissensentscheidungen bestrafen, meinte der Richter. Ein solches Urteil würde auch gegen sein eigenes Gewissen verstoßen. Panzer folgte der Argumentation des Verweigerers, dass der Zivildienst ein Kriegsdienst in anderer Form sei. Es werde verschleiert, wie sehr der Zivildienst mit dem Wehrdienst verflochten sei. Hinzu komme, dass der Angeklagte die "denkbar mildeste Form des Widerstands" gewählt habe, indem er seinen Zivildienst nicht antrat. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil, das am 3. November erging, Berufung eingelegt. Nächste Instanz ist das Landgericht Hamburg. (Az.: 619 Ds 32/00-AG Hamburg/Harburg).
Totalverweigerer-Initiativen verwiesen auf die Besonderheit der Entscheidung. Es handele sich dabei um den ersten auf dieser Grundlage basierenden Freispruch für einen Totalverweigerer seit fast 15 Jahren, berichtet Jörg Eichler von der Totalverweigerer-Initiative Dresden, der den Angeklagten vor Gericht verteidigte. Das Urteil vom 3. März 1986 habe derselbe Richter gesprochen, es habe aber keinen Bestand gehabt. Das Landgericht Hamburg habe damals den Totalverweigerer in zweiter Instanz zu drei Monaten Strafarrest auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil sei dann rechtskräftig geworden. Die Zentralstelle Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer begrüßte die aktuelle Gerichtsentscheidung von Panzer. Die Gerichte seien bei Totalverweigerern meist unnachgiebig, fast alle würden verurteilt, sagte der stellvertretende Vorsitzende der KDV-Zentralstelle, Stefan Philipp, der FR. Er hofft nun auf einen neue Debatte über das Thema. Während hunderttausende Wehrpflichtige keinen Dienst leisten müssten, weil sie nicht eingezogen würden, kriminalisierten die Gerichte die jährlich etwa 20 bis 40 Totalverweigerer, so Philipp. Das Bundesverfassungsgericht vertrete die Ansicht, dass die Frage der Gewissensfreiheit in Zusammenhang mit dem Wehrdienst in Artikel 4 Absatz 3 abschließend geregelt sei. Darin heißt es: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Es müsse aber Absatz 1 Geltung haben - die Unverletzlichkeit der Gewissensfreiheit. Philipp bekräftigte die Forderung der Zentralstelle nach einer Abschaffung der Wehrpflicht. Diese sei das Problem, nicht die wenigen Totalverweigerer.