Im folgenden geht es nicht um die Frage, ob die Intervention der NATO im Kosovo völkerrechtswidrig war. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß Interventionsgegnerinnen und -gegner gut daran tun, sich nicht auf diese Frage zu kaprizieren. Diese Argumentation zeugt von Hilflosigkeit und dem Mangel an eigenen Kriterien der Kritik und ist von der herrschenden Politik nur allzuleicht zu widerlegen. Denn die bestimmt, was Völkerrecht ist und nicht wir.
Um allein die Stationierung der KFOR-Truppen zu nehmen: Nachdem beim Angriff der NATO auf Jugoslawien die Instanzen der UNO nonchalant übergangen wurden, wurde für die Errichtung des Protektorats über das Kosovo - und um nichts anderes handelt es sich - wieder in Kooperation mit Rußland und der UNO durchgeführt. Hiergegen juristisch zu argumentieren, dürfte nun wirklich schwerfallen, denn es existiert ein UNO-Mandat für die Besetzung der jugoslawischen Provinz. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die herrschende Politik ständig an ihren eigenen Idealen zu messen - das zum einen. Zum anderen hieße es geradezu, den souveränen Bruch der nach dem zweiten Weltkrieg etablierten Völkerrechtsordnung geradezu zu ignorieren, wenn man jetzt so tun würde, als sei nichts geschehen. War eine Argumentation mit der UNO-Charta schon vorher mehr als fragwürdig, ist sie spätestens jetzt eigentlich unmöglich.
Die von der UNO garantierte internationale Rechtsordnung soll demzufolge gerade dadurch die Funktionsfähigkeit des Ganzen dauerhaft garantieren, indem sie die militärische Gewalt regelt, sie auf die genannten Fälle einschränkt und sie gleichzeitig legitimiert. Weder die Abschaffung des Krieges noch die Überwindung der Nationalstaaten ist ihre Intention; im Gegenteil: die Bewahrung von beidem. Die UNO soll nicht an Stelle der Nationalstaaten treten, sie soll deren Existenz, also auch die Existenz der schwächeren Nationalstaaten garantieren, indem sie den Verzicht auf völkerrechtswidrige Angriffskriege durchsetzt. Und dadurch die möglichst reibungslose Funktion des Weltmarktes sichert. Das ist der Sinn der einschlägigen Bestimmungen der UNO-Charta. Soweit die Theorie. Und selbst die dürftigen Einschränkungen kriegerischer Gewalt, die dieses Konzept beinhaltet, wurden bei jeder sich ergebenden Gelegenheit von den Staaten umgangen bzw. außer Kraft gesetzt.
Die UNO war ursprünglich vor allem ein US-amerikanisches Projekt. Nicht umsonst ist der Sitz ihrer zentralen Institutionen in New York. Die Vereinigten Staaten hatten den Zweiten Weltkrieg mit dem übergreifenden Ziel geführt, den im Zuge der Weltwirtschaftskrise auseinandergebrochenen Weltmarkt wiederherzustellen. Und es waren nicht zuletzt die USA, die nach dem zweiten Weltkrieg die Auflösung der Kolonialreiche betrieben. An die Stelle der bisherigen unmittelbaren Kontrolle der vornehmlich europäischen Mächte traten Marionettenstaaten, regiert von jenen Eliten, die bisher schon mit den Kolonialmächten kollaboriert hatten. Alles andere wurde - wie in Vietnam oder Chile - erbarmungslos bekämpft, ohne daß die UNO dem im Wege gestanden hätte. Als UNO-Einsätze liefen das bewaffnete Eingreifen der imperialistischen Länder in Korea in den Fünfziger Jahren und in Kongo/Kinshasa 1963.
In der unter Vorherrschaft der USA stehenden Weltordnung sollten die Märkte und Rohstoffe dieser Länder nun nach dem Prinzip der freien Konkurrenz sämtlichen Staaten offenstehen, d.h. in erster Linie den stärksten, also allen voran den USA. Den Vereinigten Staaten mit ihrer absoluten ökonomischen Überlegenheit waren sämtliche Versuche, Wirtschaftsräume gegen ihr Kapital abzuschirmen ein Dorn im Auge, und sie wurden folgerichtig mit allen Mittel bekämpft. Die UNO-Charta war kein dem Imperialismus mühsam abgerungenes Dokument. Daneben war die UNO so etwas wie die Institutionalisierung der Anti-Hitler-Koalition. Deutschland, Japan und ihre Verbündeten werden in der UNO-Charta ausdrücklich als Feindstaaten genannt.
Gerade die seit 1989 von den NATO-Staaten - allen voran den USA - betriebene öffentliche Aufwertung der UNO leiteten ihr Ableben ein. Es wurde behauptet, die Vereinten Nationen seien sei nun mit dem Ende des Ost-West-Konflikts von Handlungsblockaden befreit.
Schließlich ist es eine offenkundige Schwäche des Völkerrechts, daß es im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht keinen Souverän gibt, der für seine Durchsetzung sorgt. Weshalb die propagierte internationale Rechtsordnung steht labil bleibt. Sie ist in weit höherem Maße als die Rechtsordnung im inneren davon abhängig, daß die Rechtssubjekte, also die hochgerüsteten Nationalstaaten, sie auch befolgen wollen. Dabei gibt es auch in den internationalen Beziehungen, wie in jeder bürgerlichen Rechtsordnung, Sieger und Verlierer. Es gibt die USA, es gibt Kuwait und es gibt den Irak. Der Gedanke, zur Durchsetzung der Regeln des Völkerrechts auf das Militärpotential der stärksten Mächte zurückzugreifen, ist folgerichtig.
Der Gedanke an eine Weltpolizei findet sich tatsächlich auch im Memorandum der IALANA, wenn es heißt:
„Fast alle NATO-Staaten - mit den USA an der Spitze - haben sich bislang geweigert, dem UN-Sicherheitsrat für eine Überwachung eines Kosovo Friedensabkommens gemäß Kap. VI der UN-Charta ‚UN-Blauhelme‘ oder notfalls gemäß Art. 43 der UN-Charta Truppenkontingente für Zwangsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen."
Wer soll nun die Weltpolizei, oder besser: die Weltarmee sein, die UNO oder die NATO? Die Position der NATO hat den Vorteil des größeren Realismus für sich. Es gibt keine andere weltweit militärisch handlungsfähige Macht als die USA und ihre Verbündeten. Die UNO als Gegenmacht zur NATO, das ist nun wirklich eine vollkommen haltlose Fiktion. Wer soll denn die Truppen stellen, wer die UNO finanzieren? Eben die einzigen Staaten, die dazu ökonomisch in der Lage sind, also die NATO-Staaten. Die dann natürlich auch in der Realität die Entscheidungsgewalt haben. So liefe der IALANA Vorschlag de facto lediglich auf einen NATO-Einsatz mit UNO-Label hinaus, ähnlich wie in Somalia. Aber das ist eigentlich schon wieder belanglos, da die NATO zuvor ja bereits unmißverständlich gezeigt hat, daß sie auf diese Legitimation auch gut verzichten kann.
Es zeichnet sich nun eine Zweiteilung bzw. Dreiteilung der Welt ab. Auf der einen Seite die reichen Industrieländer, zusammengefaßt in Institutionen wie der NATO oder der G7-Gruppe, die praktisch die Rolle des UNO-Sicherheitsrats übernimmt und nicht umsonst eine entscheidende Rolle bei der diplomatischen Beendigung des Krieges gegen Jugoslawien spielte. Militärische Gewalt, wird gegenwärtig innerhalb dieses Staatenblocks ausgeschlossen. Auf der anderen Seite die übrigen Saaten, für die die Regeln des Völkerrechts solange Gültigkeit haben, wie sie Wohlverhalten zeigen. Andernfalls rutschen sie in die Kategorie der sogenannten Schurkenstaaten ab, der auch allerlei quasistaatliche Gebilde angehören, die aus den Zerfallsprozessen bisheriger Nationalstaaten hervorgehen und die auf keiner Landkarte verzeichnet sind.
Ein Schurkenstaat ist jeder Staat, der sich den ordnenden Eingriffen der Weltpolizei widersetzt. Ein Schurkenstaat hat keinen Staatspräsidenten, sondern einen Kriegsverbrecher an seiner Spitze. Dies wird, wie jetzt im Falle Milosevic, durch die pure Erhebung der Anklage vor dem Den Haager Tribunal kundgetan. Damit sind Verhandlungen keinesfalls ausgeschlossen. Aber nicht Verhandlungen zwischen gleichrangigen souveränen Staaten, sondern zwischen einem Geiselgangster und der Weltpolizei. Dabei verschwinden auch die Grenzen zwischen Krieg und Frieden, wie beispielsweise im Verhältnis zum Irak. Somalia, Ex-Jugoslawien, der Sudan und Afghanistan sind weitere Beispiele. Die Frage nach der Verletzung des Völkerrechts gegenüber diesen underdogs der Weltordnung interessiert dabei niemanden mehr.
Soweit die gekürzte und leicht überarbeitete Version des Referates, daß ich auf der Tagung „Nach dem Krieg ist vor dem Krieg" am letzten Augustwochenende in Marburg hielt. Bei zwei Leuten in der Arbeitsgruppe „UNO und Völkerrecht und die Kritik an beidem“, in deren Rahmen ich meine Auffassungen vortrug, stießen sie auf helle Empörung. Einer der beiden fällte direkt das Urteil, ich würde mich links und fortschrittlich geben, sei aber objektiv ein Reaktionär. Er berief sich dabei auf Wolfgang Abendroth, der gemeint habe, daß Rechtsnormen gefrorene Stellungen im Klassenkampf seien, die es mit Zähnen und Klauen zu verteidigen gelte. Ich dagegen würde „das Recht der Stärkeren“ propagieren. Ein schwerwiegender Vorwurf, der aber lediglich davon zeugte, daß er offenbar überhaupt nicht bereit war, meine kritische Zustandsbeschreibung der internationalen Beziehungen von der Befürwortung dieser Verhältnisse zu unterscheiden. Weder er noch seine Mitstreiter in der Arbeitsgruppe waren dabei in der Lage, meine Einschätzung der Vereinten Nationen zu widerlegen. Bei den meisten Teilnehmern der Arbeitsgruppe stießen meine Ausführungen dagegen auf positive Resonanz, und so entwickelte sich rasch eine heftige Kontroverse.
Dabei spitzten sich die Konflikte zu, die die gesamte Tagung prägten. Kritik an UNO und Völkerrecht scheint zunächst ein wenig naheliegendes Thema zu sein. Aber die Stärkung der Vereinten Nationen bzw. auf europäischer Ebene der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gilt in weiten Teilen der Friedensbewegung immer noch als die Perspektive. Eine Perspektive, die das konstruktive Mitmachen betreibt. So kommt es, daß die UNO dieser Dachverband der Nationalstaaten, die ohne Ausnahme Kriege führen, Menschen umbringen, hinrichten und foltern, geradezu einen besseren Ruf genießt, als ihre Träger selbst. Wird auf die Haltlosigkeit der Vorstellung hingewiesen, die UNO sei eine Art archimedischer Punkt, von dem aus man die Welt verbessern könne, wird entsprechend allergisch reagiert. So ging es auch in der Arbeitsgruppe schnell nicht mehr nur um die Vereinten Nationen und das Völkerrecht. Statt dessen wurden weitschweifig Ausführungen über die Errungenschaften. des bürgerlichen Rechtsstaates gegenüber dem Absolutismus oder dem Faschismus vorgetragen. Das soll wohl heißen: Wir wissen gar nicht, wie gut wir's doch haben. Eigentlich entwickelt sich die Welt doch, trotz aller Rückschläge, zum besseren und eine grundsätzliche Kritik der herrschenden Institutionen ist gar nicht mehr nötig Als ultimatives Argument wurde dann noch darauf verwiesen, daß die UNO aus der Anti-Hitler-Koalition hervorgegangen ist. Daraus, daß dieses Kriegsbündnis die Menschheit vor einem Sieg Nazi-Deutschlands bewahrt hat, wird dabei auf seine humanistische und antifaschistische Zielsetzung geschlossen. Eine Verklärung der Geschichte, die allein schon durch die Tatsache, daß sowohl Großbritannien und Frankreich als auch die Sowjetunion mit dem Hitler-Stalin-Pakt zunächst das Bündnis mit Nazi-Deutschland gesucht haben, widerlegt wird. So wird jedoch aus der Anti-Hitler-Koalition der Gründungsmythos der Vereinten Nationen gemacht. Der Zweite Weltkrieg gilt nicht mehr als durch den Angriff Deutschlands erzwungene brutale Notwehr, sondern - wie bei Fischer, Scharping & Co - als Präzedenzfall für den gerechten, moralisch einwandfreien Krieg.
Ständig nach der UNO zu rufen, heißt nun wirklich den Bock zum Gärtner zu machen. Das Völkerrecht dient der Legitmierung von Kriegen und imperialistischer Machtausübung und steht nicht auf Seite derer, die Krieg grundsätzlich ablehnen. Wer nach einer Stärkung der UNO ruft, schreit im nächsten Augenblick auch nach Kriegseinsätzen der NATO, von der IALANA als „militärische Zwangsmaßnahmen“ verharmlost. Der ganze Einstieg der Bundeswehr in Kriegseinsätze begann mit der Beteiligung an Aktionen mit UNO-Mandat und der Verweis auf mögliche UNO-Einsätze hat bisher noch jeder Bundestagspartei dazu gedient, dem „Nein“ zu Kriegseinsätzen ein „Aber“ hinzuzufügen. Woraus dann immer wieder ein klares „Ja" wurde. Anders gesagt, wer heute den Krieg mit Verweis auf das Völkerrecht ablehnt, wird ihm morgen zustimmen. Das klägliche Versagen des Marburger Forums bei Kriegsbeginn, als es sich zunächst gerade nicht zu einer Stellungnahme gegen die Bombardements durchringen konnte, dürfte einiges mit dem Faible für die UNO zu tun haben.