Presseerklärung
der DFG-VK zum Urteil des Verwaltungsgerichtes
Köln vom 21.4.2004:
DFG-VK fordert
unverzügliche Abschaffung der
Wehrpflicht
(Email des
DFG-VK-SprecherInnenkreises vom 22.4.2004)
Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21. April 2004, das die geltende Praxis der Einberufung zur Bundeswehr als rechtswidrig einstuft. Die Kölner Richter urteilten, dass die Einberufungspraxis willkürlich sei, da sie gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit verstoße. Mittlerweile werden weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen auch tatsächlich eingezogen.
Die DFG-VK fordert mit ihrer Kampagne "Machs
wie Dieter" (www.machs-wie-dieter.de)
seit mehreren Jahren Wehrpflichtige dazu auf, erst einmal abzuwarten,
ob die
Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag
auf
Kriegsdienstverweigerung zu stellen. "Alle Wehrpflichtigen, die sich
bisher an der Dieter-Kampagne beteiligten, haben mit dem Kölner Urteil
Recht
bekommen", so der KDV-Experte der DFG-VK, Klaus Pfisterer. "Seit
Jahren wird höchstens jeder Zweite zur Bundeswehr einberufen, was das
Verteidigungsministerium bislang immer bestritten hatte - jetzt ist es
amtlich."
Verteidigungsstaatssekretär Kolbow musste nun im März 2004 die geringen
Einberufungszahlen bestätigen. "Wir können jedem Wehrpflichtigen nur
raten, sich an der Dieter-Kampagne zu beteiligen oder vor Gericht gegen
mögliche Einberufungen zur Bundeswehr zu klagen", so Pfisterer weiter.
Die DFG-VK fordert die rot-grüne
Bundesregierung
auf, noch in dieser Legislaturperiode das Ende der Wehrpflicht zu
beschließen.
Die Einberufungsquote - also der Anteil der tatsächlich zum Dienst
Herangezogenen
unter den tauglich gemusterten Wehrpflichtigen - werde weiter sinken,
da
inzwischen keine Wehrpflichtigen mit dem Tauglichkeitsgrad T 3 mehr zum
Dienst
herangezogen würden. Nach Einschätzung der DFG-VK dürften damit
jährlich
zusätzlich 50.000 Wehrpflichtige ihrer Dienstpflicht entgehen. "Nur
noch
eine Minderheit jedes Musterungsjahrgangs, also Pechvögel, freiwillig
länger
Dienende und die Kriegsdienstverweigerer, die zum Zivildienst
herangezogen
werden, müssen dann noch die Wehrpflicht erfüllen", meint KDV-Experte
Klaus Pfisterer.
Velbert, 21.4.2004
Wolfgang Menzel
Bundessprecher der DFG-VK