Landgericht Duisburg verurteilt Totalen Kriegsdienstverweigerer zu sechsmonatiger Bewährungsstrafe – Eklat bei Urteilsverkündung
(Pressemitteilung der Totalverweigerer-Initiative Frankfurt vom 15.06.2001.
Zur Vorgeschichte dieses Prozesses vegleiche "Das
ist doch Kinderkacke". DFG-VK Marburg)
Am Freitag, dem 14. Juni 2002, hat das Landgericht Duisburg den Totalen Kriegsdienstverweigerer L. Althöfer (28) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt und damit die Berufung sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft gegen das gleichlautende Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 18.11.1999 verworfen.
Althöfer war zum 1. Juli 1998 in den Fliegerhorst Goslar einberufen worden, dort aber nicht erschienen. Während der gesamten offiziellen Dienstzeit gelang es dem Totalverweigerer, der sowohl den Wehr- als auch den Zivildienst als Zwangsdienste wegen deren militärischer Verplanung ablehnt, sich dem Zugriff der Feldjäger zu entziehen.
In der Berufungsverhandlung vom Freitag machte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Fritz (61) gleich deutlich, wie sie die Sache entscheiden wollte: Die Verhandlungsdauer war auf eine Stunde angesetzt gewesen, obwohl schon die Verhandlung am AG Oberhausen fünf Stunden in Anspruch genommen hatte. Die Verhandlung wurde deshalb nach anderthalb Stunden für vier Stunden unterbrochen. Zudem erklärte die Vorsitzende zu Beginn: "Für mich ist die Sache strafbar."
Die Verhandlungsatmosphäre war insbesondere von den ständigen Versuchen des Staatsanwalts Hartmut Irlich geprägt, Althöfer in seiner zweistündigen Einlassung zu unterbrechen ("Das ist doch langweilig.", "Ich finde das auch Quatsch, was sie sagen."), sowie von der deutlich Abneigung der Vorsitzenden Fritz, sich mit den Ausführungen des Totalverweigerers auseinanderzusetzen ("Manche Sachen muß man einfach über sich ergehen lassen.").
In seinem Plädoyer führte Irlich aus, daß die sechsmonatige Freiheitsstrafe, die das AG Oberhausen ausgesprochen hatte, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden solle, weil Althöfer erklärt habe, auch in Zukunft seinem Gewissen Priorität vor dem Gesetz einzuräumen. In der Logik des Staatsanwaltes seien damit weitere Straftaten vorprogrammiert, entsprechend falle die Sozialprognose negativ aus. Die Freiheitsstrafe müsse daher vollstreckt werden.
Verteidiger Detlev Beutner (32), selbst Totaler Kriegsdienstverweigerer, hielt dem entgegen, daß es – vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus – gerade Sinn des Artikel 4 des Grundgesetzes (Gewissensfreiheit) sei, daß die Menschen nicht blind dem Gesetz folgen, sondern ihr eigenes Gewissen anstrengen und damit auch eigenverantwortlich handeln sollen. Daher bedeute die Gewissensfreiheit auch die Garantie, daß der Staat – und insbesondere das Strafrecht – zurückweichen müsse, wenn sich Anforderungen des Staates gegen Gewissensentscheidungen seiner BürgerInnen richteten. So hatte auch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zur Frage der Bedeutung und Tragweite der Gewissensfreiheit entschieden. Im übrigen habe das Urteil des AG Oberhausen mehrere Widersprüche und rechtliche Fehler enthalten, weshalb dieses Urteil – unabhängig von der grundsätzlichen Frage der Strafbarkeit – keinen Bestand haben könne. Beutner beantragte Freispruch.
Nach den zusammen dreistündigen Ausführungen des Angeklagten und seines Verteidigers brauchte das Gericht gerade einmal 15 Minuten, um zu einem Urteil zu gelangen: Beide Berufungen wurden verworfen, das Urteil des AG Oberhausen wurde bestätigt. Die Richterin bestätigte noch einmal, daß sie an einer inhaltlichen Auseinandersetzung von Anfang an kein Interesse hatte: Dem "Wust von Äußerungen, den wir hier anhören mußten", hatte sie einzig das Argument von allgemeinen "Regeln" entgegenzusetzen, die "auch vom Angeklagten einzuhalten" seien. Als Althöfer nachfragte, ob die Richterin überhaupt einmal zugehört habe, verlor diese jede Fassung, schlug mit der Faust auf den Tisch und schrie den Totalverweigerer an, er habe ruhig zu sein und nichts mehr zu sagen. Althöfer erklärte daraufhin, daß er dann die Ausführungen nicht weiter anhören wolle, woraufhin auch Staatsanwalt Irlich jeden Zweifel an seiner Geisteshaltung ausräumte und ebenfalls den Angeklagten mit den Worten anschrie: "Verpiß dich doch." Die Verhandlung wurde wenige Minuten später geschlossen.
Verteidiger Detlev Beutner erklärte im Anschluß, daß es erschreckend gewesen sei, mit welcher Offenheit das Gericht dem Grundgesetz keinerlei Bedeutung schenken, sondern einzig und allein "militärpolitischen Anforderungen im vorauseilenden Gehorsam nachkommen" wolle. Ob gegen das Urteil Revision eingelegt werden solle, werde von den schriftlichen Urteilsgründen abhängig sein.
Az: 72 Ns 15/00 – LG Duisburg, 12 Js 455/98 – StA Duisburg