(Kalaschnikov vom 7. Juli 2004)
Der
Schlamassel war abzusehen: Kaum hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat sich über die zukünftige Zuständigkeit bei der Erwerbslosenbetreuung
geeinigt und damit eine letzte Hürde für die Arbeitsmarktreform Hartz IV
beseitigt, schon machen sich die Sozialverbandarbeitgeber daran, die ersten
Arbeitsdienstler/-innen für den karikativen Sektor abzugreifen. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband bereite ein Modell vor, so sein Geschäftsführer
Werner Hesse laut „Berliner Zeitung“ vom 6. Juli 2004, das
„...in einer ersten Phase die Einstellung von 500 ALG II-Empfängern vorsieht. Dabei würden die Einrichtungen nach und nach Unqualifizierte anstellen, die beispielsweise Essen auf Rädern ausfahren, Behinderte zu Veranstaltungen begleiten, mit ihnen Spazieren gehen oder Behördengänge und Einkäufe erledigen. Die zugewiesenen Arbeitslosen würden das tun, was jetzt eigentlich Zivildienstleistende machen.“
Und
Georg Cremer, Generalsekretär der Caritas, macht im hauptstädtischen Blatt
folgende Rechnung auf:
„Ein alleinstehender Langzeitarbeitsloser erhält ab Januar 2005 345 Euro plus Wohngeld- und Heizungskosten (...) Von der Arbeitsagentur würde der Arbeitslose, den wir im Pflegebereich beschäftigen würden, zusätzlich zu seinem ALG II 340 Euro bekommen."
Das
wären umgerechnet pro Stunde etwa zwei Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld II
als Entschädigung für den Mehraufwand. Die Kosten für den Wohlfahrtsverband
blieben hingegen, so zitiert die Zeitung den Caritas-Funktionär,
„überschaubar“: Erstattungen für Fahrtkosten und die Qualifizierung der
Erwerbslosen müssten die Organisationen übernehmen.
Was
die Wohlfahrtsverbände hier im Auge haben, ist die nach Hartz IV mögliche
Verpflichtung von Erwerbslosen zu gemeinnütziger Arbeit. Insbesondere
Jugendliche unter 25 Jahren sind ab Januar davon betroffen. Hier handelt es
sich um nichts anderes als um einen neuen Arbeitsdienst, denn wer eine solche
Arbeitsgelegenheit ablehnt, muss mit weitgehenden Kürzungen bei den
Unterstützungszahlungen rechnen.
Ihre
Überlegungen legitimieren die Sozialverbände mit dem Hinweis auf prinzipielle
Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt. „Schon jetzt“, so referiert die
„Berliner Zeitung“ die wohlfahrtsverbandliche Position, „schon jetzt klagen die
sozialen Träger über Arbeitskräftemangel.“
Wie
bitte? Arbeitskräftekräftemangel bei rund 5,7 Millionen registrierten
Arbeitssuchenden? Schauen wir uns die Statistik genauer an. In den
Gesundheitsdienstberufen lag die Zahl der gemeldeten offenen Stellen im Juni
bundesweit bei 11.993. Das sind rund 36% weniger als im Sommer 2003. Ähnlich
sieht es bei den Sozial- und Erziehungsberufen aus: 13.452 offene Stellen im
vergangenen Monat, 34% weniger als vor Jahresfrist. Dem stehen insgesamt in
beiden Berufsbereichen über 280.000 Erwerbslose gegenüber! Eine merkwürdige
Definition von Arbeitskräftemangel.
Nein,
Caritas und Paritätischer Wohlfahrtsverband haben keinerlei Schwierigkeiten,
qualifizierte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Sondern es geht den
Arbeitgebern im nicht gewerblichen Sozialdienstleistungsbereich um eine
möglichst einfache Rekrutierung von billigen und Billigstarbeitskräften. Der
Wohlfahrtsmafia geht es wieder einmal nur um das eine: den Zaster. Denn früher
zahlte der Staat über den Umweg „Zivildienst“ den Wohlfahrtsverbänden jede
Menge Subventionen. Grob geschätzt waren das noch 1999 gut 900 Mio. Euro; 2004
ist dieser Betrag schon um etwa 40% zusammengeschrumpft. Tendenz: weiter
fallend – bis schließlich in einigen Jahren der Zivildienst gänzlich
abgeschafft sein wird. Es gilt sich daher schadlos zu halten, auch angesichts
des zunehmenden Drucks gewerblicher Anbieter auf dem Markt sozialer
Dienstleistungen.
Ein
Arbeitsdienst ist da eine lukrative Sache. Denn einerseits dürfte der Wert der
erzwungen Arbeit deutlich über 4 Euro pro Stunde liegen, andererseits wird
dieser Betrag auch noch vom Staat getragen.
Schöne
Aussichten, angesichts derer die Verbandsfunktionäre nicht kleckern mögen,
sondern an großangelegten Visionen basteln. „Längerfristig rechnen wir mit
100.000 bis 200.000 Stellen, die im Bereich der Pflegedienste besetzt werden
könnten" Man fragt sich, ob der Werner Hesse, der das für den
Paritätischen formuliert, noch alle Tassen im Schrank hat. 100.000 bis
200.000 Arbeitsdienstler/-innen, die pro Monat 685 Euro bekommen, bedeutet
nichts anderes, als dass die Wohlfahrtsorganisationen mit 0,8 bis 1,6 Mrd. Euro
pro Jahr subventioniert werden. Auch wenn die Arbeitgeber im Sozialgewerbe es
dementieren: Dass bei einem derartigen Umfang des Zwangsdienstsektors die
regulären Arbeitsverhältnisse hinsichtlich ihres Bestandes und ihres
Lohnniveaus unberührt bleiben sollen, ist kaum vorstellbar.
Der
Vorschlag zeigt darüber hinaus, dass das Gerede vom angeblich notwendigen
Ersatz der Zivildienstleistenden nur vorgeschoben ist. Er geht weit darüber
hinaus. Denn im Bereich der Pflegedienste und –einrichtungen arbeiteten im Jahr
1999 bundesweit nur etwa 19.000 Zivildienstleistende.
Das
offensichtlich beabsichtigte Volumen dieser Bereicherungsaktion auf Kosten von
jugendlichen Zwangsverpflichteten verblüfft in der Tat. Eine
Sozialschmarotzerei größten Ausmaßes.
Da Caritas-Georg offenbar das Problem einer vielleicht schwächelnden Motivation bei den jugendlichen Arbeitsdienstler/n/-innen sieht, zieht er noch ein Schmankerl für die Betroffenen aus dem Hut. Er möchte den Jugendlichen eine „solide Qualifizierung im sozialen Bereich“ anbieten. Natürlich nicht allen, sondern nur den „besonders geeigneten Jugendlichen“. Wie viele derartige Angebote die Caritas zu machen gedenkt, sagt er natürlich nicht – eine allzu offensichtliche Verarschung.
Da derart vage Aussichten für die Arbeitsdienstler/-innen vielleicht doch zu wenig motivierend sind, müssen auch autoritäre Optionen in Betracht gezogen werden: „Der Zivildienst ist die praktische Orientierung für den möglichen Einsatz der Arbeitslosen," steckte der Caritas-Funktionär der „Berliner Zeitung“. Was will uns der Mann damit sagen? Im Zivildienst gibt es Disziplinarstrafen; das Arbeitszeitgesetz gilt nicht; es gibt kein Recht darauf, sich eine bestimmte Tätigkeiten auszusuchen; es gibt zwangsweise ärztliche Untersuchungen; wer im Zivildienst Anweisungen nicht ausführt, macht sich strafbar; eine Mitwirkung in der Personalvertretung ist nicht möglich usw. usf. – das alles soll ein Maßstab für den neuen Arbeitsdienst sein?
Caritas ist lateinisch und bedeutet soviel wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit. Damit hat der Konzern Caritas-Verband Deutschland offensichtlich kaum noch etwa am Hut. Zum Glück für Caritas-Georg. Denn einen, der sich Nächstenliebe und Barmherzigkeit auf die Fahne schreibt, um dann Erwerbslose in einen repressiv strukturierten Arbeitsdienst zu pressen und damit gleichzeitig die eigene Organisation zu bereichern, den müssten wir schon ein Riesenarschloch nennen.