Zivildienst am Ende

 

(Februar 2004)


 

Nachdem Mitte Januar die von Familienministerin Renate Schmidt eingesetzte Kommission zur Zukunft des Zivildienstes ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, war in der politischen Debatte mal wieder die Zeit der Stammtischparolen gekommen. „Soziales Pflichtjahr!“, skandierten sofort Vertreter verschiedener Landesregierungen.  Denn mit der Präsentation der Kommissionsüberlegungen wurde klar, dass der Zivildienst in deutschen Landen nur eine sehr beschränkte Zukunft hat. Es geht längst nicht mehr um die Frage „Zivildienst: ja oder nein?“, sondern nur noch um die Länge des Zeitraums, in dem wir es mit diesem spezifischen Phänomen bundesdeutscher Militär- und Sozialpolitik zu tun haben werden. Lässt die Bundesregierung Diakonie, Caritas und Co, den Hauptprofiteuren der hochsubventionierten „Zivi“-Arbeit, noch fünf Jahre Zeit sich umzustellen? Oder etwas mehr, vielleicht auch weniger?

Schon heute sind es immer weniger Zivildienstleistende, die preisgünstig für Wohlfahrtsverbände und Kommunen ihre Wehrpflicht im sozialen Bereich, vor allem im Pflegebereich, abarbeiten. Gab es im Rekordjahr 1999 etwa 138.000 Zivis, so sorgten weitere Dienstzeitverkürzungen und die Einführung eines gedeckelten Haushaltsansatzes (vorher waren die Ausgaben von der Zahl der einberufbaren Kriegsdienstverweigerer abhängig) dafür, dass das Arbeitsquantum der Dienstleistenden innerhalb von vier Jahren deutlich sank. Im Jahresdurchschnitt  2003 waren nur noch etwa 93.000 Zivildienstplätze besetzt.(1) Offensichtlich denken Finanzminister Eichel und Kollegin Schmidt nur an eines: Sie möchten möglichst viel Geld für den Bundeshaushalt einsparen, weshalb sie schon jetzt in gehörigem Tempo dabei sind, den Zivildienst herunterzufahren. Wenn sie so weiter machen, dann ist es nicht unrealistisch, im Jahr 2008 bei null angekommen zu sein. Insofern hat die Öffentlichkeit die Einlassungen der Frau Ministerin und den Bericht ihrer Kommission richtig gedeutet: Zivildienst ade!
 

Sozialleistungskürzungen statt Zivildienst

Was kommt danach? An Geld fehlt es nach herrschender Lesart an allen Ecken und Enden, aber die bisher von den Zivildienstleistenden erledigten Jobs muss doch schließlich irgendjemand machen?  Wirklich?  Nicht unbedingt. Denn eine Option lautet, die Arbeit der Zivis – jedenfalls teilweise – einfach wegfallen zu lassen. Auf Kosten derjenigen, die auf diese sozialen Dienstleistungen angewiesen sind. Ein derartiges Vorgehen passt in der Tat in die aktuelle sozialpolitische Landschaft. Wo das Kürzen monetäre Sozialleistungen mittlerweile gang und gäbe ist, liegt das Abschmelzen direkt erbrachter Sozialdienstleistungen doch zweifelsohne im Bereich des Möglichen.

Ein Befund hinsichtlich der „Tätigkeitsgruppe 01 (Pflege und Betreuungsdienste)“ stützt diese These. Laut  offizieller Zivildienststatistik sind dort die meisten Zivildienstleistenden (ZDL) beschäftigt, nämlich etwa drei von fünf. Hatten noch in den frühen 90er Jahren viele der hier eingruppierten ZDL Aufgaben im Kernbereich der Pflege zur erledigen (Jürgen Blandow bezifferte 1994 den Anteil der ZDL-Tätigkeiten,  die in dieser Abteilung als „qualifiziert“ zu bezeichnen seien, auf immerhin 32%), so muss man heute eine deutliche Strukturverschiebung konstatieren. Mit den Ökonomisierungs- und Professionalisierungstendenzen im Pflegebereich (insbesondere aufgrund der Mitte der 1990er Jahre eingeführten Pflegeversicherung)  verlagerte sich die „Bedeutung des Zivildienstes vom Kern zur Peripherie hin“ – wie es eine Studie im Auftrag des Familienministeriums 2002 formulierte (2). Die ZDL seien heute vor allem zuständig für „pflegeergänzende“ Dienste.

„Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass nach Aussage der InformantInnen der Wegfall des Zivildienstes nur in den allerwenigsten der befragten Einrichtungen den Kernbestand der Pflege bedrohen würde, da dieser weitgehend durch haupt- und nebenberufliches Personal getragen wird. Allerdings würde sich die Kostensituation insofern verschärfen, als dass die von den Zivildienstleistenden kostengünstig erbrachten Hilfs- und Unterstützungsleistungen (Besorgungen, Fahrdienste, Zweitkraft im Bedarfsfall) entfallen würden.“ (S. 335)

Unter diesem Blickwinkel kristallisiert sich im Zuge der Zivildienst-Liquidierung als gesellschaftspolitische Gefahr nicht ein weiterer Zwangsdienst heraus, sondern  eine forcierte Entwicklung der entsprechenden Dienstleistungen zu einer „Satt-und-Sauber-Pflege“. Eine Option, der ein gewisser Realitätsgehalt nicht abzusprechen ist, die aber nichtsdestotrotz in der aktuellen Debatte allzu selten kritisch Berücksichtigung findet. 3) 


Allgemeine Dienstpflicht

Zweifellos können etliche Tätigkeiten der „Zivis“ nicht ersatzlos wegfallen. Die Aufgabe der herrschenden Sozialpolitik besteht also darin, diejenigen Personengruppen aufzustöbern, die man dazu bringen kann, jeden Tag unentgeltlich schuften zu gehen. Im Prinzip ein ziemlich verqueres Ansinnen in einer Gesellschaft, in der die Menschen, wenn sie nicht gerade Eigentümer einer Fabrik, eines Bauernhofes oder eines Handelsunternehmens sind, nichts weiter zu verkaufen haben als ihre Arbeitskraft und die daher auf genau diesen Deal – Arbeitskraft gegen Lohn – angewiesen sind.

Nun war aber der deutsche Staat noch nie einer, dessen politische Eliten es immer und ausschließlich als ihre erste Aufgabe verstanden hätten,  zwecks gedeihlichen Verlaufs des kapitalistischen Reproduktionsprozesses lediglich einen wohlgeordneten Rahmen zu setzen und sich ansonsten in gut liberaler Manier zurückzuhalten. Geschäfte machen ist hierzulande nicht alles; „höhere“ Ziele stehen häufig genug auf der gesellschaftspolitischen Agenda. Die heißen zum Beispiel: Kampf gegen Werteverfall, für Fleiß und gegen ein Nur-auf-der-faulen-Haut-Liegen, für die Erziehung der Jugend zu sozialer Verantwortung. Mit einem Wort: Der Ruf deutscher Politiker nach einer allgemeinen Dienstpflicht kann kaum verblüffen, auch wenn diese der aktuellen dominierenden, neoliberalen Grundströmung zur „Deregulierung“ der Wirtschafts- und Arbeitsmärkte und zur Ökonomisierung des sozialen Sektors ordnungspolitisch völlig widerspricht.

In den vergangenen Jahren geriet  ein allgemeiner Arbeitsdienst immer wieder in die Diskussion, wenn es im Gebälk des Zivildienstsystems ächzte und krachte. Bei der ersten einschneidenden Dienstdauerverkürzung 1990 waren es unter anderem Hans Eichel und Florian Gerster, die sich die populistische Forderung, alle Jugendlichen für ein Jahr kostenloses Malochen abzukommandieren, zu eigen machten. Im Frühjahr 2004 profilierten sich in dieser Hinsicht vor allem Repräsentanten der Bundesländer (in der Landespolitik agierten auch jene beiden 1990).  Ein Indiz dafür, dass es hier nebenbei auch um Fragen der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern geht. Länder und Kommunen befürchten, für den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise, etwa über die Sozialhilfe, pekuniär aufkommen zu müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht hätte hingegen vor allem der Bund finanziell an der Backe. Für einen Arbeitsdienst müsste aber ein Vielfaches des heutigen Zivildienstbudgets aufgebracht werden. Dann könnte der Bund aber auch gleich Zivildienst und Wehrpflicht beibehalten – das käme wahrscheinlich billiger und zöge juristisch wie politisch geringere Probleme nach sich.

Gegen eine allgemeine Dienstpflicht spricht mithin so ziemlich alles.  Diesbezügliche politische Ambitionen trugen daher ephemeren Charakter und dürften einstmals trainierten Reflexen geschuldet sein, ähnlich jenen des Pawlow’schen Hundes, dem beim Ertönen der Klingel der Sabber von den Lefzen lief.


Freiwilligenarbeit

Die Schmidt-Kommission setzt ebenso wie die Wohlfahrtsverbände unter anderem auf Freiwilligendienste. Das Konzept mag teilweise funktionieren; Freiwillige sind aber sicherlich nicht in der Lage, das Arbeitsquantum der Zivildienstleistenden zu größeren Teilen zu übernehmen. Denn auch in diesem Zusammenhang  gilt das eben angesprochene Grundprinzip: Menschen müssen ihre Arbeitskraft verkaufen, sie können sie nicht verschenken. Es sei denn, die Betreffenden werden alimentiert und sind auf dieses Geschäft am Arbeitsmarkt nicht angewiesen. Das gilt etwa für Rentnerinnen und Rentner. Folgerichtig hat es die Kommission unter anderen speziell auf diesen Personenkreis abgesehen: die neuen Freiwilligendienste sollen „generationsübergreifend“ ausgebaut werden.

Zur Zeit gibt es fürs Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und sein ökologisches Pendant angeblich mehr Bewerber/innen als zur Verfügung stehende Plätze. Das zeigt zweierlei. Erstens: Auch das FSJ kostet Geld, das der Bund offenbar nicht ohne weiteres auszugeben bereit ist. Zweitens korrelieren die unsicheren Perspektiven für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt mit einer steigenden Nachfrage nach FSJ-/FÖJ-Angeboten. Von beiden Faktoren dürfte nicht unwesentlich abhängen, ob Freiwillige zukünftig in relevantem Maß als Arbeitskräfte in den Sozialsektor rekrutiert werden können. Auf jeden Fall gilt: Kleinvieh macht zwar Mist; für die großen Haufen sorgen allein Schweine und Kühe.


Sozialdienstleistende Reservearmee

Wer aber sind die armen Schweine und Rindviecher, die an die Stelle der Zivildienstleistenden treten werden? FDP-Vize Reiner Brüderle hat sie im Februar entdeckt: die Erwerbslosen, die könnten da doch ran. Richtiger wäre allerdings zu sagen, Brüderle hat die Erwerbslosen als ZDL-Surrogat wiederentdeckt, denn die Idee ist nicht neu, zugespitzt formuliert: ihre Schöpfer finden sich in den Reihen der Friedensbewegung und Kriegsdienstgegnerverbände. Seit Mitte der 80er Jahre debattierten zivildienstkritische Kreise über die Möglichkeit, den Zivildienst abzuschaffen, ohne dabei den Sektor der sozialen Arbeit ins Chaos zu stürzen. Die wohlfahrtsmafiotische Propaganda, ohne „Zivis“ bräche das Sozi-alsystem zusammen, konterten Gegnerinnen und Gegner des zivilen Zwangsdienstes mit dem Hinweis darauf, dass es volkswirtschaftlich gesehen keine Notwendigkeit für die erzwungene Arbeitsleistung der Zivildienstleistenden gebe. Der gesamte Wehrpflicht- und Zivildienstkomplex sei teuer, und die Zivildienstleistenden könnten ohne allzu große volkswirtschaftliche Zusatzkosten durch tariflich bezahlte Arbeitskräfte, die auch auf dem Arbeitsmarkt zu finden seien, ersetzt werden.

Allerdings dachte der Freidemokrat nicht daran, Erwerbslose zu tariflich entlohnten Jobs im sozialen Bereich zu verhelfen. Vielmehr möchte er jene „in die Pflicht nehmen“ und zur Annahme auch mies bezahlter Arbeiten zwingen – ganz entsprechend der Möglichkeiten, die die verschiedenen „Gesetze für moderne Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt“ bieten, darunter „Hartz IV“, das für (fast) alle „Langzeitarbeitslose“ jede „Arbeitsgelegenheit“ für zumutbar erklärt – unabhängig von Lohnhöhe und Art der Tätigkeit. Nimmt der Betroffene die Arbeit, die auch ein Minijob sein kann, nicht an, droht die teilweise oder (bei Jugendlichen bis 25)  vollständige  Streichung des „Arbeitslosengelds II“. Hieran macht sich der feine Unterschied fest: Der Appell, die Nachfolge der „Zivis“ sollten Erwerbslose antreten, ist reaktionär, wenn er ohne kritischen Bezug auf sozial- und arbeitsmarktpolitische Realitäten formuliert wird und das Insistieren auf die Zahlung tariflich ausgehandelte Löhne unterbleibt.

In der Vergangenheit fiel ein solcher argumentativer Bezugsrahmen leider in so mancher Stellungsnahme von Zivildienstgegnern unter den Tisch. Ein Interview mit Peter Tobiassen (Zentralstelle für Recht und Schutz der KDVer) in der pazifistischen Zeitschrift „Zivilcourage“ im Januar 2003 mag das illustrieren:

„Tobiassen: ’Wenn man das Geld nimmt, das  heute für den Zivildienst und die Arbeitslosigkeit von 70.000 Menschen aufgewandt wird, lassen sich damit rund 70.000 Arbeitsplätze finanzieren. Damit könnten alle sozialen und ökologischen Angebote im bisherigen Umfang bestehen bleiben.’

ZivilCourage: ‚Das klingt nach Hartz...’

Tobiassen: ‚...das wäre Hartz konkret’“.

Was das „Hartz konkret“ anbelangt, können wir nur hoffen, dass der Geschäftsführer der Zentralstelle nicht wusste, was er sagte. Wie aber soll das Geld, das „für den Zivildienst und die Arbeitslosigkeit“ aufgebracht wird, in die Gehaltstüte der in Lohn und Brot Gesetzten kommen? Denkt Tobiassen  hierbei an Kombilohnmodelle und die Subventionierung eines Niedriglohnsektors? Er lässt das im Unbestimmten. Ebenso wie die Höhe des Lohns, der den Ex-Arbeitslosen ausgezahlt werden soll. 1999 rechnete er mit durchschnittlichen Stellenkosten „irgendwo zwischen 50.000 und 66.000 Mark“.4)  Im Schnitt also etwas mehr als 29.000 Euro (bzw. 25.500 Euro den niedrigsten Wert unterstellend). 2004 schrumpfte die berechnete Summe auf 22.500 Euro zusammen, für die aber schon – so Tobiassen – ein „Pfleger“ zu haben sei. („FR“ vom 25. 2. 2004).  Vielleicht resultiert der nicht unbeträchtliche Lohnraub aus der Tatsache, dass heute weniger Geld an Arbeitslose gezahlt wird als vor vier Jahren. Deutlich wird indes der argumentative Salto rückwärts: Die Lohnhöhe ist bei Tobiassen eine Funktion der Summe aller Einsparungen und Mehreinnahmen.

Korrekt wäre jedoch eine Herangehensweise die zunächst danach fragt, welche Tätigkeiten die „Zivis“ ausüben und welcher Tariflohn alternativ dafür zu zahlen wäre. Was aber bekommt beispielsweise ein „Pfleger“ laut Tarif? Die niedrigste Vergütungsgruppe für Angestellte im Pflegedienst ist Kr. I. (BAT). Das bekommen angelernte PflegehelferInnen, die nach drei Jahren „Bewährung“ in die Gehaltsstufe Kr. II aufrücken. Die Zuschläge im BAT sind altersabhängig. Da allerdings regulär beschäftigte Mitarbeiter anders als ZDL ihren Job nicht nach maximal 10 Monaten beenden, müssen wir auch mit älteren Pflegekräften rechnen. Nehmen wir also einen 30-Jährigen. Der hat in Kr. I in Hessen derzeit einen monatlichen Bruttolohn von vielleicht 1800 Euro. Da Urlaubs- und Weihnachtsgeld insgesamt in Höhe eines Monatsgehalts dazu kommen, macht das pro Jahr etwa 23.500 Euro. Nicht zu vergessen die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung. Macht Stellenkosten in Höhe von gut 28.000 Euro (bei Kr. II etwa 29.500 Euro). Da ist noch kein müder Euro für Abend-, Nacht- und Sonntagszuschläge eingerechnet, die im Pflegebereich freilich regelmäßig anfallen. Betreibt die „Zentralstelle“ hier also Lohndumping?

In der Konversions-Debatte sollte an dieser Stelle exakt argumentiert werden. Die tariflich bezahlten Arbeitskräfte sind wahrscheinlich teurer als die Summe aller Einsparungen und Mehreinnahmen, die durch eine solche Substitution entständen. Vielleicht nicht viel teurer, aber mit der Behauptung zu operieren, die Umstellung sei „kostenneutral“ zu haben, ist insofern unredlich, als dass niemand genau sagen kann, was die ZDL insgesamt genau machen und was demzufolge deren Ersatz kostet.5) Unsere Forderung muss daher lauten, den Bereich der sozialen und gesundheitlichen Dienstleistungen  in der BRD mit ausreichenden finanziellen Ressourcen auszustatten. Eine „Deckelung“ dieser zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe der vermuteten Einsparungen/Mehreinnahmen aus taktischen Erwägungen ist nicht sinnvoll.

Zumal die vorangegangenen Überlegungen mit der Annahme arbeiten, dass das vom Bund für den Zivildienst ausgegebene Geld nach Abschaffung desselben über andere Wege selbstverständlich in den Sozialbereich fließt. Das ist aber eine wenig stichhaltige Hypothese. Denn den Zivildienst gibt es aus militär-, nicht aus sozialpolitischen Gründen. Er diente zur Absicherung einer auf der allgemeinen Wehrpflicht beruhenden Massenarmee. Heute benötigt der deutsche Staat eine andere Sorte Armee (die ebenfalls einiges kostet). Dass nun aber militärische Ressourcen zu sozialpolitischen Zwecken umgewidmet werden könnten, ist nicht ernsthaft zu erwarten. Schließlich ist es primärer Zweck jeglicher Staatlichkeit, Gewalt nach innen und nach außen auszuüben. Sozialpolitische Überlegungen spielen demgegenüber eine untergeordnete Rolle. Die Umschichtung der Zivildienstausgaben zugunsten des Sozialbereichs als realpolitische Option zu erwägen, hieße letztlich die militärpolitische Funktion des Zivildienstes zu ignorieren. Angesichts dessen nahenden Endes ist es vielmehr nötig, ebenso die Kosten des gesamten militärischen Systems in Frage zu stellen wie eine Debatte über den Stellenwert des Sozial- und Gesundheitssystems und der dort erbrachten Arbeit zu führen.


Arbeitsdienst nach Hartz IV

Wenn also die flächendeckende Umwandlung der „Zivi“-Arbeitsplätze in tariflich entlohnte Jobs nicht zu erwarten ist, was kommt dann? Winfried Wolf tippt auf die mit Hartz IV normierten Möglichkeiten.

„Damit aber kann der Zivildienst kontinuierlich ersetzt werden. Der Weg zur Berufsarmee und zur Abschaffung von Wehrpflicht und Zivildienst wird frei. Was die einen als ‚Abbau von Zwang’ feiern werden, wird in Realität einer immensen Ausweitung von Zwang - einem neuen Arbeitsdienst – gleichkommen“

Die Wohlfahrtsverbände lehnen – wie es zur Zeit noch scheint – den Einsatz von mit Nötigungen nach Hartz IV zur Arbeit gepresster Personen ab. Die „Frankfurter Rundschau“ zitierte beispielhaft eine leitende Angestellte des Arbeiter-Samariter-Bundes: Es bestünden „begründete Zweifel, ob der Zwangsverpflichtete seine ‚Patienten’ richtig pflegt.“ Eine merkwürdige Einlassung, sind doch die „Zivis“, die bisher zur Zufriedenheit der Verbände arbeiteten, ebenfalls Zwangsverpflichtete. Unter bestimmten Umständen verfügen offensichtlich auch Zwangsdienstleistende über ein den Profiteuren ausreichend scheinendes Maß an Arbeitsmotivation, unter anderen wiederum nicht.

Diesem Problem hat sich jüngst Hermann Scherl, Professor an der Uni Erlangen-Nürnberg, gestellt (6). Er schlägt ein Modell vor, das die Bedenken der Wohlfahrtsorganisationen aufnimmt, ohne dabei auf die „Vorteile“ von Hartz IV zu verzichten. Zunächst plädiert Scherl dafür, Erwerbslose gegen Zahlung einer „geringfügigen Mehraufwandsentschädigung“ (etwa 4 Euro pro Tag) zusätzlich zum Arbeitslosengeld II zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Denn eine „Midi-Job“-Variante (Monatsverdienst zwischen 400 und 800 Euro) sei für die potentiellen Arbeitgeber zu teuer.

Daneben empfiehlt er in seinem Konzept den Ausbau zweier differenzierter Bereiche, in die Langzeiterwerbslose von den Arbeitsagenturen vermittelt werden sollen. Den ersten Sektor nennt er „Wahlbereich“. Dort müssen die Betroffenen zwar einen Job annehmen, aber sie können sich innerhalb einer bestimmten Frist die Art der Tätigkeit und den Arbeitgeber aussuchen. Daneben soll es einen sogenannten „Zuweisungsbereich“ geben, in dem die Erwerbslosen eine bestimmte Arbeit zugewiesen wird. Eine Tätigkeit, die durchaus schwer und unangenehm sein soll. Damit dort die Arbeitsdienstler nicht auf der faulen Haut liegen, gibt es im „Zuweisungsbereich“ jede Menge Aufpasser und Antreiber; Scherl  rechnet sogar damit, dass die „Regiekosten“ hier höher sind als der Nutzen der verrichteten Arbeit. Der „Zuweisungsbereich“ hat also die Funktion, abzuschrecken und die „freiwillige“ Suche nach einer Tätigkeit im „Wahlbereich“ zu befördern.

Das System erinnert an das Verhältnis von Bundeswehrdienst und Zivildienst. Auch die „Zivis“  müssen ihren Dienst zwar leisten, können sich aber die konkrete Tätigkeit aussuchen. Die Parallelen zum derzeitigen System gehen noch weiter. Der Erlangener Hochschullehrer schlägt feste „Einberufungstermine“ – so nennt er das wörtlich – vor. Daneben sollen Amtsärzte eng mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass sich einzelne mit einem Attest ihrer Arbeitspflicht entziehen, sie sollen also nichts anderes als die Tauglichkeit der Betroffenen zum Arbeitsdienst begutachten. Die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur prüfen dann im Einzelfall, ob die durch Abschreckung beförderte Arbeitsmotivation ausreicht, um im „Wahlbereich“, der dann Teile jeder Arbeit umfassen dürfte, die heute von noch von Zivis erledigt wird, zu arbeiten.

Die Chancen, dass ein dergestalt strukturiertes System funktioniert, sind nicht schlecht. Als weitere Stufe des Arrangements könnte man durchaus die „Freiwilligendienste“ begreifen, in die jene ausweichen, deren Motivation nur einen geringen Schubs benötigt und die bereits die Aussicht auf die Prozedur bei der Arbeitsagentur schreckt.

Die Substitution des Zivildienstes durch Arbeitstrupps nach Hartz IV hätte einen weiteren, die Kosten betreffenden Vorteil. Diese würden nicht vom Bund auf die Länder und Kommunen abgewälzt, sondern auf die Arbeitslosenversicherung, die mit Leistungskürzungen gegebenenfalls reagieren könnten. Dies entspräche der herrschenden neoliberalen Politik, die Staats- und Sozialleistungsquote zu drücken.


Fazit

Der Zivildienst wird in wenigen Jahren nicht mehr existieren. Er ist ein Zwangsdienst, und über sein Ende sollten wir uns freuen. An die Stelle der ZDL treten mit hoher Wahrscheinlichkeit nur wenige tariflich bezahlte Arbeitskräfte, denn der Übergang soll möglichst kostengünstig verlaufen. Dass allerdings der ZD durch einen neuen Arbeitsdienst auf der Grundlage von Hartz IV ersetzt würde – diese These ist in ihrer Zuspitzung m. E. zu einfach. Vielmehr dürfte am Ende des Konversionsprozesses (der seit 1999 bereits weit fortgeschritten ist und der vielleicht 2008 oder 2010 endet) ein neuer „Mix“ der sozialen Dienstleistungen stehen, dessen konkrete Struktur auch den Planern in der Ministerialbürokratie noch nicht völlig klar sein dürfte. Die herrschenden Sozial- und Arbeitsmarktpolitik stellt jedoch zur Zeit einen Maßnahmekatalog bereit, mit dem die Träger der „Zivi“-Arbeit, die Wohlfahrtsverbände, die Krankenhäuser und Kommunen, in die Lage versetzt werden sollen, auf das Auslaufen der Wehrpflicht zu reagieren. Einmal mehr darf man dem sozialpolitischen Agieren des Staates ein gewisses Maß an Chaotik nicht absprechen. Zumindest partiell geht es weniger um ein Umsetzen einer konkreten Planung, als um ein relativ ergebnisoffenes Experimentieren.

Was heute bereits an zukünftigem Strukturwandel deutlich sichtbar wird, dürfen wir als Zivildienstgegner nicht ignorieren. Das betrifft nicht nur den immer wieder gerne übersehenen Sozialabbau, der aus dem Wegfall des ZD resultiert, sondern auch die ganze Palette von prekären, erpressten und erzwungenen Beschäftigungsverhältnissen („Mini-“ und „Midi-Jobs“, Mehraufwandentschädigungsvarianten), die mit größter Wahrscheinlichkeit zukünftig nicht nur im Sozialsektor und als ZD-Ersatz höchste Bedeutung erlangen werden. Proteste gegen eine eh nicht zu verwirklichende allgemeine Dienstpflicht können wir uns sparen, unsere Agitation muss sich gegen Sozialabbau und „Arbeitsmarktreformen“ richten.

 

Anmerkungen:

 

(1) Legt man die Anzahl der belegten Plätze jeweils am 15. Dezember zugrunde, dann ergibt sich zwischen 1999 und 2003 eine Reduktion von 126.882 auf 91.033 oder um 28 Prozent.

(2) Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zivildienst und Arbeitsmarkt, Stuttgart (Kohlhammer) 2002.

(3) Eine weitere Strategie besteht darin, die Dienstleistungen zwar beizubehalten, die Kosten dafür jedoch abzuwälzen. Vor diesem Hintergrund sind die neuen Einkommensgrenzen für die sozialhilferechtliche „Hilfe zur Pflege“ zu sehen, die mit dem neuen SGB XII Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Erhofftes Einsparvolumen: 45 Mio. Euro.

(4) Unter der Voraussetzung, dass zwei Hauptamtliche die Arbeit von drei „Zivis“ übernehmen. Vgl. Peter Tobiassen: Die Kostenfrage im Sozialwesen bei Wegfall des Zivildienstes, in: 4/3, 1999, H. 3.

(5) Vgl. hierzu die Studie „Zivildienst und Arbeitsmarkt“ von 2002, die das gesamte verfügbare Material zu dieser Frage zusammenträgt und eigene empirische Daten zu Teilbereichen des Zivildienstes präsentiert. Nichtsdestotrotz bleiben erhebliche Lücken. Nebenbei: Den Berechnungen liegt meist die Annahme zugrunde, dass kein einziger der „Zivis“,  die ersetzt werden, den Arbeitsmarkt belasten wird. Eine gewagte Unterstellung.

(6) Hermann Scherl: Workfare statt Zivildienst: Eine beschäftigungspolitische Chance. http:://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/workfare.pdf. Scherl arbeitet an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität.

rbr