Zivildienst
am Ende
(Februar 2004)
Nachdem
Mitte Januar die von Familienministerin Renate Schmidt eingesetzte Kommission
zur Zukunft des Zivildienstes ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, war in der
politischen Debatte mal wieder die Zeit der Stammtischparolen gekommen.
„Soziales Pflichtjahr!“, skandierten sofort Vertreter verschiedener
Landesregierungen. Denn mit der Präsentation der Kommissionsüberlegungen
wurde klar, dass der Zivildienst in deutschen Landen nur eine sehr beschränkte
Zukunft hat. Es geht längst nicht mehr um die Frage „Zivildienst: ja oder
nein?“, sondern nur noch um die Länge des Zeitraums, in dem wir es mit diesem
spezifischen Phänomen bundesdeutscher Militär- und Sozialpolitik zu tun haben
werden. Lässt die Bundesregierung Diakonie, Caritas und Co, den
Hauptprofiteuren der hochsubventionierten „Zivi“-Arbeit, noch fünf Jahre Zeit
sich umzustellen? Oder etwas mehr, vielleicht auch weniger?
Schon
heute sind es immer weniger Zivildienstleistende, die preisgünstig für
Wohlfahrtsverbände und Kommunen ihre Wehrpflicht im sozialen Bereich, vor allem
im Pflegebereich, abarbeiten. Gab es im Rekordjahr 1999 etwa 138.000 Zivis, so
sorgten weitere Dienstzeitverkürzungen und die Einführung eines gedeckelten
Haushaltsansatzes (vorher waren die Ausgaben von der Zahl der einberufbaren
Kriegsdienstverweigerer abhängig) dafür, dass das Arbeitsquantum der
Dienstleistenden innerhalb von vier Jahren deutlich sank. Im
Jahresdurchschnitt 2003 waren nur noch etwa 93.000 Zivildienstplätze
besetzt.(1) Offensichtlich denken Finanzminister Eichel und Kollegin Schmidt
nur an eines: Sie möchten möglichst viel Geld für den Bundeshaushalt einsparen,
weshalb sie schon jetzt in gehörigem Tempo dabei sind, den Zivildienst
herunterzufahren. Wenn sie so weiter machen, dann ist es nicht unrealistisch,
im Jahr 2008 bei null angekommen zu sein. Insofern hat die Öffentlichkeit die
Einlassungen der Frau Ministerin und den Bericht ihrer Kommission richtig
gedeutet: Zivildienst ade!
Was
kommt danach? An Geld fehlt es nach herrschender Lesart an allen Ecken und
Enden, aber die bisher von den Zivildienstleistenden erledigten Jobs muss doch
schließlich irgendjemand machen? Wirklich? Nicht unbedingt. Denn
eine Option lautet, die Arbeit der Zivis – jedenfalls teilweise – einfach
wegfallen zu lassen. Auf Kosten derjenigen, die auf diese sozialen
Dienstleistungen angewiesen sind. Ein derartiges Vorgehen passt in der Tat in die
aktuelle sozialpolitische Landschaft. Wo das Kürzen monetäre Sozialleistungen
mittlerweile gang und gäbe ist, liegt das Abschmelzen direkt erbrachter
Sozialdienstleistungen doch zweifelsohne im Bereich des Möglichen.
Ein
Befund hinsichtlich der „Tätigkeitsgruppe 01 (Pflege und Betreuungsdienste)“
stützt diese These. Laut offizieller Zivildienststatistik sind dort die
meisten Zivildienstleistenden (ZDL) beschäftigt, nämlich etwa drei von fünf.
Hatten noch in den frühen 90er Jahren viele der hier eingruppierten ZDL
Aufgaben im Kernbereich der Pflege zur erledigen (Jürgen Blandow bezifferte
1994 den Anteil der ZDL-Tätigkeiten, die in dieser Abteilung als
„qualifiziert“ zu bezeichnen seien, auf immerhin 32%), so muss man heute eine
deutliche Strukturverschiebung konstatieren. Mit den Ökonomisierungs- und
Professionalisierungstendenzen im Pflegebereich (insbesondere aufgrund der
Mitte der 1990er Jahre eingeführten Pflegeversicherung) verlagerte sich
die „Bedeutung des Zivildienstes vom Kern zur Peripherie hin“ – wie es eine
Studie im Auftrag des Familienministeriums 2002 formulierte (2). Die ZDL seien
heute vor allem zuständig für „pflegeergänzende“ Dienste.
„Vor
diesem Hintergrund wird verständlich, dass nach Aussage der InformantInnen der
Wegfall des Zivildienstes nur in den allerwenigsten der befragten Einrichtungen
den Kernbestand der Pflege bedrohen würde, da dieser weitgehend durch haupt-
und nebenberufliches Personal getragen wird. Allerdings würde sich die
Kostensituation insofern verschärfen, als dass die von den
Zivildienstleistenden kostengünstig erbrachten Hilfs- und
Unterstützungsleistungen (Besorgungen, Fahrdienste, Zweitkraft im Bedarfsfall)
entfallen würden.“ (S. 335)
Unter
diesem Blickwinkel kristallisiert sich im Zuge der Zivildienst-Liquidierung als
gesellschaftspolitische Gefahr nicht ein weiterer Zwangsdienst heraus,
sondern eine forcierte Entwicklung der entsprechenden Dienstleistungen zu
einer „Satt-und-Sauber-Pflege“. Eine Option, der ein gewisser Realitätsgehalt
nicht abzusprechen ist, die aber nichtsdestotrotz in der aktuellen Debatte
allzu selten kritisch Berücksichtigung findet. 3)
Allgemeine Dienstpflicht
Zweifellos
können etliche Tätigkeiten der „Zivis“ nicht ersatzlos wegfallen. Die Aufgabe
der herrschenden Sozialpolitik besteht also darin, diejenigen Personengruppen
aufzustöbern, die man dazu bringen kann, jeden Tag unentgeltlich schuften zu
gehen. Im Prinzip ein ziemlich verqueres Ansinnen in einer Gesellschaft, in der
die Menschen, wenn sie nicht gerade Eigentümer einer Fabrik, eines Bauernhofes
oder eines Handelsunternehmens sind, nichts weiter zu verkaufen haben als ihre
Arbeitskraft und die daher auf genau diesen Deal – Arbeitskraft gegen Lohn –
angewiesen sind.
Nun
war aber der deutsche Staat noch nie einer, dessen politische Eliten es immer
und ausschließlich als ihre erste Aufgabe verstanden hätten, zwecks
gedeihlichen Verlaufs des kapitalistischen Reproduktionsprozesses lediglich
einen wohlgeordneten Rahmen zu setzen und sich ansonsten in gut liberaler
Manier zurückzuhalten. Geschäfte machen ist hierzulande nicht alles; „höhere“
Ziele stehen häufig genug auf der gesellschaftspolitischen Agenda. Die heißen
zum Beispiel: Kampf gegen Werteverfall, für Fleiß und gegen ein
Nur-auf-der-faulen-Haut-Liegen, für die Erziehung der Jugend zu sozialer
Verantwortung. Mit einem Wort: Der Ruf deutscher Politiker nach einer
allgemeinen Dienstpflicht kann kaum verblüffen, auch wenn diese der aktuellen
dominierenden, neoliberalen Grundströmung zur „Deregulierung“ der Wirtschafts-
und Arbeitsmärkte und zur Ökonomisierung des sozialen Sektors ordnungspolitisch
völlig widerspricht.
In
den vergangenen Jahren geriet ein allgemeiner Arbeitsdienst immer wieder
in die Diskussion, wenn es im Gebälk des Zivildienstsystems ächzte und krachte.
Bei der ersten einschneidenden Dienstdauerverkürzung 1990 waren es unter
anderem Hans Eichel und Florian Gerster, die sich die populistische Forderung,
alle Jugendlichen für ein Jahr kostenloses Malochen abzukommandieren, zu eigen
machten. Im Frühjahr 2004 profilierten sich in dieser Hinsicht vor allem
Repräsentanten der Bundesländer (in der Landespolitik agierten auch jene beiden
1990). Ein Indiz dafür, dass es hier nebenbei auch um Fragen der
Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern geht. Länder und Kommunen
befürchten, für den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise, etwa über
die Sozialhilfe, pekuniär aufkommen zu müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht
hätte hingegen vor allem der Bund finanziell an der Backe. Für einen
Arbeitsdienst müsste aber ein Vielfaches des heutigen Zivildienstbudgets
aufgebracht werden. Dann könnte der Bund aber auch gleich Zivildienst und
Wehrpflicht beibehalten – das käme wahrscheinlich billiger und zöge juristisch
wie politisch geringere Probleme nach sich.
Gegen
eine allgemeine Dienstpflicht spricht mithin so ziemlich alles.
Diesbezügliche politische Ambitionen trugen daher ephemeren Charakter und
dürften einstmals trainierten Reflexen geschuldet sein, ähnlich jenen des
Pawlow’schen Hundes, dem beim Ertönen der Klingel der Sabber von den Lefzen
lief.
Freiwilligenarbeit
Die
Schmidt-Kommission setzt ebenso wie die Wohlfahrtsverbände unter anderem auf
Freiwilligendienste. Das Konzept mag teilweise funktionieren; Freiwillige sind
aber sicherlich nicht in der Lage, das Arbeitsquantum der Zivildienstleistenden
zu größeren Teilen zu übernehmen. Denn auch in diesem Zusammenhang gilt
das eben angesprochene Grundprinzip: Menschen müssen ihre Arbeitskraft
verkaufen, sie können sie nicht verschenken. Es sei denn, die Betreffenden
werden alimentiert und sind auf dieses Geschäft am Arbeitsmarkt nicht
angewiesen. Das gilt etwa für Rentnerinnen und Rentner. Folgerichtig hat es die
Kommission unter anderen speziell auf diesen Personenkreis abgesehen: die neuen
Freiwilligendienste sollen „generationsübergreifend“ ausgebaut werden.
Zur
Zeit gibt es fürs Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und sein ökologisches Pendant
angeblich mehr Bewerber/innen als zur Verfügung stehende Plätze. Das zeigt
zweierlei. Erstens: Auch das FSJ kostet Geld, das der Bund offenbar nicht ohne
weiteres auszugeben bereit ist. Zweitens korrelieren die unsicheren
Perspektiven für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt mit einer steigenden
Nachfrage nach FSJ-/FÖJ-Angeboten. Von beiden Faktoren dürfte nicht
unwesentlich abhängen, ob Freiwillige zukünftig in relevantem Maß als
Arbeitskräfte in den Sozialsektor rekrutiert werden können. Auf jeden Fall
gilt: Kleinvieh macht zwar Mist; für die großen Haufen sorgen allein Schweine
und Kühe.
Sozialdienstleistende Reservearmee
Wer
aber sind die armen Schweine und Rindviecher, die an die Stelle der
Zivildienstleistenden treten werden? FDP-Vize Reiner Brüderle hat sie im
Februar entdeckt: die Erwerbslosen, die könnten da doch ran. Richtiger wäre
allerdings zu sagen, Brüderle hat die Erwerbslosen als ZDL-Surrogat
wiederentdeckt, denn die Idee ist nicht neu, zugespitzt formuliert: ihre
Schöpfer finden sich in den Reihen der Friedensbewegung und
Kriegsdienstgegnerverbände. Seit Mitte der 80er Jahre debattierten
zivildienstkritische Kreise über die Möglichkeit, den Zivildienst abzuschaffen,
ohne dabei den Sektor der sozialen Arbeit ins Chaos zu stürzen. Die
wohlfahrtsmafiotische Propaganda, ohne „Zivis“ bräche das Sozi-alsystem
zusammen, konterten Gegnerinnen und Gegner des zivilen Zwangsdienstes mit dem
Hinweis darauf, dass es volkswirtschaftlich gesehen keine Notwendigkeit für die
erzwungene Arbeitsleistung der Zivildienstleistenden gebe. Der gesamte
Wehrpflicht- und Zivildienstkomplex sei teuer, und die Zivildienstleistenden
könnten ohne allzu große volkswirtschaftliche Zusatzkosten durch tariflich
bezahlte Arbeitskräfte, die auch auf dem Arbeitsmarkt zu finden seien, ersetzt
werden.
Allerdings
dachte der Freidemokrat nicht daran, Erwerbslose zu tariflich entlohnten Jobs
im sozialen Bereich zu verhelfen. Vielmehr möchte er jene „in die Pflicht
nehmen“ und zur Annahme auch mies bezahlter Arbeiten zwingen – ganz
entsprechend der Möglichkeiten, die die verschiedenen „Gesetze für moderne
Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt“ bieten, darunter „Hartz IV“, das für
(fast) alle „Langzeitarbeitslose“ jede „Arbeitsgelegenheit“ für zumutbar
erklärt – unabhängig von Lohnhöhe und Art der Tätigkeit. Nimmt der Betroffene
die Arbeit, die auch ein Minijob sein kann, nicht an, droht die teilweise oder
(bei Jugendlichen bis 25) vollständige Streichung des
„Arbeitslosengelds II“. Hieran macht sich der feine Unterschied fest: Der
Appell, die Nachfolge der „Zivis“ sollten Erwerbslose antreten, ist reaktionär,
wenn er ohne kritischen Bezug auf sozial- und arbeitsmarktpolitische Realitäten
formuliert wird und das Insistieren auf die Zahlung tariflich ausgehandelte
Löhne unterbleibt.
In
der Vergangenheit fiel ein solcher argumentativer Bezugsrahmen leider in so
mancher Stellungsnahme von Zivildienstgegnern unter den Tisch. Ein Interview
mit Peter Tobiassen (Zentralstelle für Recht und Schutz der KDVer) in der
pazifistischen Zeitschrift „Zivilcourage“ im Januar 2003 mag das illustrieren:
„Tobiassen:
’Wenn man das Geld nimmt, das heute für den Zivildienst und die
Arbeitslosigkeit von 70.000 Menschen aufgewandt wird, lassen sich damit rund
70.000 Arbeitsplätze finanzieren. Damit könnten alle sozialen und ökologischen
Angebote im bisherigen Umfang bestehen bleiben.’
ZivilCourage:
‚Das klingt nach Hartz...’
Tobiassen:
‚...das wäre Hartz konkret’“.
Was
das „Hartz konkret“ anbelangt, können wir nur hoffen, dass der Geschäftsführer
der Zentralstelle nicht wusste, was er sagte. Wie aber soll das Geld, das „für den
Zivildienst und die Arbeitslosigkeit“ aufgebracht wird, in die Gehaltstüte der
in Lohn und Brot Gesetzten kommen? Denkt Tobiassen hierbei an
Kombilohnmodelle und die Subventionierung eines Niedriglohnsektors? Er lässt
das im Unbestimmten. Ebenso wie die Höhe des Lohns, der den Ex-Arbeitslosen
ausgezahlt werden soll. 1999 rechnete er mit durchschnittlichen Stellenkosten
„irgendwo zwischen 50.000 und 66.000 Mark“.4) Im Schnitt also etwas mehr
als 29.000 Euro (bzw. 25.500 Euro den niedrigsten Wert unterstellend). 2004
schrumpfte die berechnete Summe auf 22.500 Euro zusammen, für die aber schon –
so Tobiassen – ein „Pfleger“ zu haben sei. („FR“ vom 25. 2. 2004).
Vielleicht resultiert der nicht unbeträchtliche Lohnraub aus der Tatsache, dass
heute weniger Geld an Arbeitslose gezahlt wird als vor vier Jahren. Deutlich
wird indes der argumentative Salto rückwärts: Die Lohnhöhe ist bei Tobiassen
eine Funktion der Summe aller Einsparungen und Mehreinnahmen.
Korrekt
wäre jedoch eine Herangehensweise die zunächst danach fragt, welche Tätigkeiten
die „Zivis“ ausüben und welcher Tariflohn alternativ dafür zu zahlen wäre. Was
aber bekommt beispielsweise ein „Pfleger“ laut Tarif? Die niedrigste
Vergütungsgruppe für Angestellte im Pflegedienst ist Kr. I. (BAT). Das bekommen
angelernte PflegehelferInnen, die nach drei Jahren „Bewährung“ in die
Gehaltsstufe Kr. II aufrücken. Die Zuschläge im BAT sind altersabhängig. Da
allerdings regulär beschäftigte Mitarbeiter anders als ZDL ihren Job nicht nach
maximal 10 Monaten beenden, müssen wir auch mit älteren Pflegekräften rechnen.
Nehmen wir also einen 30-Jährigen. Der hat in Kr. I in Hessen derzeit einen
monatlichen Bruttolohn von vielleicht 1800 Euro. Da Urlaubs- und Weihnachtsgeld
insgesamt in Höhe eines Monatsgehalts dazu kommen, macht das pro Jahr etwa
23.500 Euro. Nicht zu vergessen die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung.
Macht Stellenkosten in Höhe von gut 28.000 Euro (bei Kr. II etwa 29.500 Euro).
Da ist noch kein müder Euro für Abend-, Nacht- und Sonntagszuschläge
eingerechnet, die im Pflegebereich freilich regelmäßig anfallen. Betreibt die
„Zentralstelle“ hier also Lohndumping?
In
der Konversions-Debatte sollte an dieser Stelle exakt argumentiert werden. Die
tariflich bezahlten Arbeitskräfte sind wahrscheinlich teurer als die Summe
aller Einsparungen und Mehreinnahmen, die durch eine solche Substitution entständen.
Vielleicht nicht viel teurer, aber mit der Behauptung zu operieren, die
Umstellung sei „kostenneutral“ zu haben, ist insofern unredlich, als dass
niemand genau sagen kann, was die ZDL insgesamt genau machen und was demzufolge
deren Ersatz kostet.5) Unsere Forderung muss daher lauten, den Bereich der
sozialen und gesundheitlichen Dienstleistungen in der BRD mit
ausreichenden finanziellen Ressourcen auszustatten. Eine „Deckelung“ dieser
zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe der vermuteten Einsparungen/Mehreinnahmen
aus taktischen Erwägungen ist nicht sinnvoll.
Zumal
die vorangegangenen Überlegungen mit der Annahme arbeiten, dass das vom Bund für
den Zivildienst ausgegebene Geld nach Abschaffung desselben über andere Wege
selbstverständlich in den Sozialbereich fließt. Das ist aber eine wenig
stichhaltige Hypothese. Denn den Zivildienst gibt es aus militär-, nicht aus
sozialpolitischen Gründen. Er diente zur Absicherung einer auf der allgemeinen
Wehrpflicht beruhenden Massenarmee. Heute benötigt der deutsche Staat eine
andere Sorte Armee (die ebenfalls einiges kostet). Dass nun aber militärische
Ressourcen zu sozialpolitischen Zwecken umgewidmet werden könnten, ist nicht
ernsthaft zu erwarten. Schließlich ist es primärer Zweck jeglicher
Staatlichkeit, Gewalt nach innen und nach außen auszuüben. Sozialpolitische
Überlegungen spielen demgegenüber eine untergeordnete Rolle. Die Umschichtung
der Zivildienstausgaben zugunsten des Sozialbereichs als realpolitische Option
zu erwägen, hieße letztlich die militärpolitische Funktion des Zivildienstes zu
ignorieren. Angesichts dessen nahenden Endes ist es vielmehr nötig, ebenso die
Kosten des gesamten militärischen Systems in Frage zu stellen wie eine Debatte
über den Stellenwert des Sozial- und Gesundheitssystems und der dort erbrachten
Arbeit zu führen.
Arbeitsdienst nach Hartz IV
Wenn
also die flächendeckende Umwandlung der „Zivi“-Arbeitsplätze in tariflich
entlohnte Jobs nicht zu erwarten ist, was kommt dann? Winfried Wolf tippt auf
die mit Hartz IV normierten Möglichkeiten.
„Damit
aber kann der Zivildienst kontinuierlich ersetzt werden. Der Weg zur
Berufsarmee und zur Abschaffung von Wehrpflicht und Zivildienst wird frei. Was
die einen als ‚Abbau von Zwang’ feiern werden, wird in Realität einer immensen
Ausweitung von Zwang - einem neuen Arbeitsdienst – gleichkommen“
Die
Wohlfahrtsverbände lehnen – wie es zur Zeit noch scheint – den Einsatz von mit
Nötigungen nach Hartz IV zur Arbeit gepresster Personen ab. Die „Frankfurter
Rundschau“ zitierte beispielhaft eine leitende Angestellte des
Arbeiter-Samariter-Bundes: Es bestünden „begründete Zweifel, ob der
Zwangsverpflichtete seine ‚Patienten’ richtig pflegt.“ Eine merkwürdige
Einlassung, sind doch die „Zivis“, die bisher zur Zufriedenheit der Verbände
arbeiteten, ebenfalls Zwangsverpflichtete. Unter bestimmten Umständen verfügen
offensichtlich auch Zwangsdienstleistende über ein den Profiteuren ausreichend scheinendes
Maß an Arbeitsmotivation, unter anderen wiederum nicht.
Diesem
Problem hat sich jüngst Hermann Scherl, Professor an der Uni Erlangen-Nürnberg,
gestellt (6). Er schlägt ein Modell vor, das die Bedenken der
Wohlfahrtsorganisationen aufnimmt, ohne dabei auf die „Vorteile“ von Hartz IV
zu verzichten. Zunächst plädiert Scherl dafür, Erwerbslose gegen Zahlung einer
„geringfügigen Mehraufwandsentschädigung“ (etwa 4 Euro pro Tag) zusätzlich zum
Arbeitslosengeld II zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Denn eine
„Midi-Job“-Variante (Monatsverdienst zwischen 400 und 800 Euro) sei für die
potentiellen Arbeitgeber zu teuer.
Daneben
empfiehlt er in seinem Konzept den Ausbau zweier differenzierter Bereiche, in
die Langzeiterwerbslose von den Arbeitsagenturen vermittelt werden sollen. Den
ersten Sektor nennt er „Wahlbereich“. Dort müssen die Betroffenen zwar einen
Job annehmen, aber sie können sich innerhalb einer bestimmten Frist die Art der
Tätigkeit und den Arbeitgeber aussuchen. Daneben soll es einen sogenannten
„Zuweisungsbereich“ geben, in dem die Erwerbslosen eine bestimmte Arbeit
zugewiesen wird. Eine Tätigkeit, die durchaus schwer und unangenehm sein soll.
Damit dort die Arbeitsdienstler nicht auf der faulen Haut liegen, gibt es im
„Zuweisungsbereich“ jede Menge Aufpasser und Antreiber; Scherl rechnet
sogar damit, dass die „Regiekosten“ hier höher sind als der Nutzen der
verrichteten Arbeit. Der „Zuweisungsbereich“ hat also die Funktion,
abzuschrecken und die „freiwillige“ Suche nach einer Tätigkeit im „Wahlbereich“
zu befördern.
Das
System erinnert an das Verhältnis von Bundeswehrdienst und Zivildienst. Auch
die „Zivis“ müssen ihren Dienst zwar leisten, können sich aber die
konkrete Tätigkeit aussuchen. Die Parallelen zum derzeitigen System gehen noch
weiter. Der Erlangener Hochschullehrer schlägt feste „Einberufungstermine“ – so
nennt er das wörtlich – vor. Daneben sollen Amtsärzte eng mit den
Arbeitsagenturen zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass sich einzelne mit
einem Attest ihrer Arbeitspflicht entziehen, sie sollen also nichts anderes als
die Tauglichkeit der Betroffenen zum Arbeitsdienst begutachten. Die
Sachbearbeiter der Arbeitsagentur prüfen dann im Einzelfall, ob die durch
Abschreckung beförderte Arbeitsmotivation ausreicht, um im „Wahlbereich“, der
dann Teile jeder Arbeit umfassen dürfte, die heute von noch von Zivis erledigt
wird, zu arbeiten.
Die
Chancen, dass ein dergestalt strukturiertes System funktioniert, sind nicht
schlecht. Als weitere Stufe des Arrangements könnte man durchaus die
„Freiwilligendienste“ begreifen, in die jene ausweichen, deren Motivation nur
einen geringen Schubs benötigt und die bereits die Aussicht auf die Prozedur
bei der Arbeitsagentur schreckt.
Die
Substitution des Zivildienstes durch Arbeitstrupps nach Hartz IV hätte einen
weiteren, die Kosten betreffenden Vorteil. Diese würden nicht vom Bund auf die
Länder und Kommunen abgewälzt, sondern auf die Arbeitslosenversicherung, die
mit Leistungskürzungen gegebenenfalls reagieren könnten. Dies entspräche der
herrschenden neoliberalen Politik, die Staats- und Sozialleistungsquote zu
drücken.
Fazit
Der
Zivildienst wird in wenigen Jahren nicht mehr existieren. Er ist ein
Zwangsdienst, und über sein Ende sollten wir uns freuen. An die Stelle der ZDL
treten mit hoher Wahrscheinlichkeit nur wenige tariflich bezahlte
Arbeitskräfte, denn der Übergang soll möglichst kostengünstig verlaufen. Dass
allerdings der ZD durch einen neuen Arbeitsdienst auf der Grundlage von Hartz
IV ersetzt würde – diese These ist in ihrer Zuspitzung m. E. zu einfach.
Vielmehr dürfte am Ende des Konversionsprozesses (der seit 1999 bereits weit
fortgeschritten ist und der vielleicht 2008 oder 2010 endet) ein neuer „Mix“
der sozialen Dienstleistungen stehen, dessen konkrete Struktur auch den Planern
in der Ministerialbürokratie noch nicht völlig klar sein dürfte. Die
herrschenden Sozial- und Arbeitsmarktpolitik stellt jedoch zur Zeit einen
Maßnahmekatalog bereit, mit dem die Träger der „Zivi“-Arbeit, die
Wohlfahrtsverbände, die Krankenhäuser und Kommunen, in die Lage versetzt werden
sollen, auf das Auslaufen der Wehrpflicht zu reagieren. Einmal mehr darf man
dem sozialpolitischen Agieren des Staates ein gewisses Maß an Chaotik nicht
absprechen. Zumindest partiell geht es weniger um ein Umsetzen einer konkreten
Planung, als um ein relativ ergebnisoffenes Experimentieren.
Was
heute bereits an zukünftigem Strukturwandel deutlich sichtbar wird, dürfen wir
als Zivildienstgegner nicht ignorieren. Das betrifft nicht nur den immer wieder
gerne übersehenen Sozialabbau, der aus dem Wegfall des ZD resultiert, sondern
auch die ganze Palette von prekären, erpressten und erzwungenen
Beschäftigungsverhältnissen („Mini-“ und „Midi-Jobs“,
Mehraufwandentschädigungsvarianten), die mit größter Wahrscheinlichkeit zukünftig
nicht nur im Sozialsektor und als ZD-Ersatz höchste Bedeutung erlangen werden.
Proteste gegen eine eh nicht zu verwirklichende allgemeine Dienstpflicht können
wir uns sparen, unsere Agitation muss sich gegen Sozialabbau und
„Arbeitsmarktreformen“ richten.
Anmerkungen:
(1)
Legt man die Anzahl der belegten Plätze jeweils am 15. Dezember zugrunde, dann
ergibt sich zwischen 1999 und 2003 eine Reduktion von 126.882 auf 91.033 oder
um 28 Prozent.
(2)
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.):
Zivildienst und Arbeitsmarkt, Stuttgart (Kohlhammer) 2002.
(3)
Eine weitere Strategie besteht darin, die Dienstleistungen zwar beizubehalten,
die Kosten dafür jedoch abzuwälzen. Vor diesem Hintergrund sind die neuen
Einkommensgrenzen für die sozialhilferechtliche „Hilfe zur Pflege“ zu sehen,
die mit dem neuen SGB XII Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Erhofftes
Einsparvolumen: 45 Mio. Euro.
(4)
Unter der Voraussetzung, dass zwei Hauptamtliche die Arbeit von drei „Zivis“
übernehmen. Vgl. Peter Tobiassen: Die Kostenfrage im Sozialwesen bei Wegfall
des Zivildienstes, in: 4/3, 1999, H. 3.
(5)
Vgl. hierzu die Studie „Zivildienst und Arbeitsmarkt“ von 2002, die das gesamte
verfügbare Material zu dieser Frage zusammenträgt und eigene empirische Daten
zu Teilbereichen des Zivildienstes präsentiert. Nichtsdestotrotz bleiben
erhebliche Lücken. Nebenbei: Den Berechnungen liegt meist die Annahme zugrunde,
dass kein einziger der „Zivis“, die ersetzt werden, den Arbeitsmarkt
belasten wird. Eine gewagte Unterstellung.
(6) Hermann Scherl: Workfare statt Zivildienst: Eine beschäftigungspolitische Chance. http:://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/workfare.pdf. Scherl arbeitet an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität.
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