Was am Zivildienst über den Hartz-IV-Arbeitsdienst zu lernen ist
(Kalaschnikov
vom 17. November 2004)
Um ein mögliches Missverständnis vorweg auszuräumen: Die Ein-Euro-Jobs, die ab 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger des neu kreierten Arbeitslosengeldes II annehmen müssen – sofern sie keine Kürzungen bei den Fürsorgezahlungen riskieren wollen – sind nicht erfunden worden, um den Zivildienst zu ersetzen. Zwar wird der Zivildienst in absehbarer Zeit entsorgt werden, aber die aus diesem Umstand resultierenden Folgen im sozialen Sektor dürften die herrschenden Politik nicht nur mit Traurigkeit erfüllen. Denn mit dem Zivildienst wird nicht nur ein auf der Ausbeutung einzelner beruhendes Arbeitszwangssystem beseitigt, sondern auch ein nicht gerade billiges Segment staatsfinanzierter sozialer Arbeit. Das passt durchaus in die politische Landschaft. Warum sollte also der Zivildienst durch ein funktional vergleichbares Sozial- und Zwangssystem ersetzt werden?
Auch wenn ein
direkter kausaler Zusammenhang zwischen der Liquidierung des Zivildienstes
einerseits und der Etablierung des Zwanges zu Ein-Euro-Jobs auf der anderen
Seite nicht besteht, so sind doch etliche Parallelen und Kongruenzen zwischen
Zivildienst und den sogenannten Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV zu
konstatieren.
Nicht zuletzt auch deshalb, weil seitens der Bundesregierung in den vergangenen Monaten immer wieder die nicht besetzten Zivildienstplätze ins Spiel gebracht wurden, wenn es darum ging, zusätzliche Arbeitsfelder für Ein-Euro-Jobber zu eröffnen. Familienministerin Schmidt wies auf 60.000 freie Plätze im Zivildienst hin, die als erstes mit Langzeiterwerbslosen besetzt werden sollen.
Zweidrittel aller Zivildienstplätze sind bei den fünf großen Wohlfahrtsverbänden angesiedelt. Diese hatten sich in der Vergangenheit immer wieder darüber beklagt, dass Streichungen und Kürzungen im Zivildienst zu vielfältigen finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten geführt hätten bzw. in Zukunft führen würden. Das Gejammer der Verbände zielte unter anderem darauf ab, die regierungsamtliche Sozialpolitik dazu zu bewegen, für den sich langsam auflösenden Zivildienst zumindest teilweise Kompensationen zu schaffen. Denn noch im Jahr 1999 schaufelte der Bund etwa 1,3 Mrd. Euro in die Kassen der Zivildienstträger. Schon 2004 lag die entsprechende Kennziffer des Bundeshaushalts um knapp 40 Prozent niedriger. Noch zu Beginn des Jahres liebäugelten die Sozialverbände mit einem deutlichen Ausbau der Freiwilligendienste als teilweisem Ausgleich für die schrumpfenden Überweisungen aus dem Zivildienstbundesamt. Den Zahn, so scheint es, haben die zuständigen Ministerien der freien Wohlfahrtspflege gezogen. Auf das Angebot der Ministerinnen Schmidt & Schmidt – für jede Ein-Euro-Kraft soll es pro Monat im Durchschnitt 500 Euro geben, wovon die Mehraufwandsentschädigung sowie Betreuungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bestritten werden müssen – stieg die freie Wohlfahrtspflege zunächst aber nur zaghaft ein. Lediglich 15.000 Jobs boten sie Anfang September an. Wenig angesichts einer Kostenstruktur, die deutlich günstiger ist als die beim Einsatz von Zivildienstleistenden oder gar im Freiwilligen Sozialen Jahr. Die Macht des Materiellen entfaltete aber schnell Wirkung. Schon zwei Wochen hatten die Schmidts die Sozialverbände weichgekocht und das „Handelsblatt“ konnte am 23. September titeln: „Wohlfahrt plant 50.000 Ein-Euro-Jobs“.
Damit ist klar: Ein beträchtlicher Anteil des Hartz-IV-Arbeitsdienstes deckt zukünftig einen Teil der vor kurzer Zeit noch von Zivildienstleistenden bei den Wohlfahrtsverbänden geleisteten Arbeiten ab. Das ist eine neue Qualität, wenn auch, was nicht vergessen werden sollte, der größte Anteil der sogenannten Arbeitsgelegenheiten weiterhin bei den Kommunen zu finden sein wird, wo die Anzahl der sozialhilferechtlichen Ein-Euro-Jobs seit einigen Jahren konstant bei etwa 200.000 liegt.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Dauer des Zivildienstes deutlich gekürzt. Aus Gründen der Arbeitsorganisation – die Zivis müssen eingearbeitet werden, häufige Personalwechsel sind für die Klienten gerade im Pflegebereich sehr ungünstig usw. – übten die Verbände daran immer wieder Kritik. In Anbetracht der geplanten Reduzierung von 11 auf 10 Monate bemängelte 2001 etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband, dass für viele Zivildienststellen die Dienstzeitreduzierung den Einsatz von Zivildienstleistenden in Frage stelle. Ein Jahr zuvor malte ein Vertreter derselben Organisation folgendes Szenario aus: Die zu erwartenden Veränderungen bei der Wehrpflicht ließen Zivildienstzeiträume von „drei bis sechs Monaten“ als realistisch erscheinen. „Für den Paritätischen wäre dann der Zivildienst nur noch in ganz wenigen, eingeschränkten Einsatzfeldern denkbar.“ Die meisten Zusatzjobs nach Hartz IV dürften sechs oder neun Monate dauern. Die Wochenarbeitszeit dürfte zwischen 20 und 30 Stunden liegen. Auf den Zivildienst umgerechnet – die ZDL-Arbeitszeit liegt bei mindestens 40 Stunden pro Woche – wäre das ein Arbeitsquantum von drei bis knapp sieben Monate. Von ganz wenigen, eingeschränkten Einsatzfeldern, in denen unter diesen Rahmenbedingungen der Einsatz von Langzeitarbeitslosen nur möglich sei, spricht heute niemand mehr. Wie kommt’s? Hier müssen wir spekulieren. Entweder die Lobbyisten der Wohlfahrtspflege haben damals gelogen, nicht zuletzt, weil sie auf jede müde Mark aus den Kassen des Ministeriums scharf waren und sind. Oder aber: Hartz-IV-Jobber werden andere Arbeiten verrichten als die Zivildienstleistenden. Zumindest in der Tendenz. Einfachere Arbeiten mit weniger komplexen Arbeitsabläufen. Für die Wohlfahrtsverbände tritt im Vergleich zum Zivildienst dann stärker die finanzielle Subvention in den Vordergrund, und die konkrete Arbeitstätigkeit spielt eine geringere Rolle als bei Zivildienstleistenden. Allerdings könnten sich in diesem Zusammenhang die Verbände bald enttäuscht sehen. Da die konkrete Ausgestaltung der Finanzbeziehungen bei Hartz IV zum Teil an die kommunale Ebene delegiert worden ist, könnte es passieren, dass der Einsatz von Zusatzjobbern deutlich unattraktiver wird als ursprünglich gedacht. Dann nämlich, wenn, wie etwa im Kreis Marburg-Biedenkopf, die gemeinnützigen Organisationen die Mehraufwandsentschädigung selbst aufbringen sollen.
Was können wir darüber hinaus noch am Zivildienst über den Hartz-IV-Arbeitsdienst lernen? Zum Beispiel, dass die Ein-Euro-Jobs nicht arbeitsmarktneutral sein werden. Jedenfalls dort nicht, wo sie in der Tat den Zivildienst ersetzen. Denn der Zivildienst ist selbst in Bezug auf den regulären Arbeitsmarkt nicht neutral. Zwar behauptet Familienministerin Schmidt, alle freien Zivildienstplätze seien in dieser Hinsicht unproblematisch, weil ja die Dienststellen bei Einrichtung der Plätze die Zusätzlichkeit der Tätigkeit zugesichert hätten. Nur: Die Eigenschaft der Zusätzlichkeit, die vom Bundesamt für den Zivildienst nicht kontrolliert wird, kann sich im Laufe der Zeit ändern. Dazu ein konkretes Beispiel aus Marburg. Mit Stand vom 5.11.2004 verzeichnet das Bundesamt in Köln 23 Zivildienstplätze beim Marburger Verein zur Förderung der Integration Behinderter e.V. (fib e.V.). Seit Jahren arbeiten allerdings bei dieser Organisation maximal 5 bis 6 Zivildienstleistende. Früher waren es mehrere Dutzend. Deren Tätigkeit wurde im Laufe der Zeit aber – weil nur noch wenige Zivis zu finden waren – durch Honorarkräfte, studentische Arbeitskräfte, aber auch durch sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter/-innen übernommen. Der Verein meldete aber die entsprechenden Zivildienstplätze offensichtlich nicht vollständig ab – warum auch. Würden nun Ein-Euro-Kräfte die rechnerisch mindestens 17 freien ZDL-Plätze zur Freude der Kostenträger einnehmen, dann müssten entsprechend Honorar- und sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte entlassen werden. Von Arbeitsmarktneutralität also keine Spur.
Es gibt
bedauerlicherweise keine flächendeckenden Erkenntnisse über die
Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes. Eine vom Familienministerium 2002
publizierte Untersuchung hat diesbezüglich nur zwei Teilbereiche behandelt.
Einer davon war der Rettungsdienst. Die vom Familienministerium beauftragten
Autoren und Autorinnen kamen dabei zu dem Ergebnis, dass „den Arbeitsleistungen
der Zivildienstleistenden“ der „Charakter der Zusätzlichkeit“ abgesprochen
werden müsse.
Was ist am Zivildienst noch zu lernen? Zum Beispiel, dass es die gemeinnützigen Einsatzstellen mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, wenn es um Geld und billige Arbeitskräfte geht. Laut Statistik des Bundesamtes arbeiten knapp 60 Prozent aller Zivildienstleistenden in der Tätigkeitsgruppe „Pflegehilfe- und Betreuungsdienste“ . Eine repräsentative Befragung im Auftrag des Landtages Schleswig-Holstein kam im Jahr 2000 zu einem völlig anderen Ergebnis: danach sind nur rund 30 Prozent der ZDL in diesem Bereich tätig – die Hälfte also der offiziellen Zahl. Wie ist diese Diskrepanz zu erklären? Wohl nur so: In den 80er Jahren baute das Ministerium den ZD gezielt zum Pflegedienst aus. Wenn damals also eine Organisation neue ZD-Plätze beantragen wollte, dann war sie gut beraten, die Tätigkeiten der neuen ZDL als Pflege und Betreuungsdienste zu deklarieren. Eine vielleicht verständliche Mogelei. Aber wären vergleichbare Schwindeleien der Verbände in Bezug auf die Zusätzlichkeit oder die Betreuungs- und Qualifizierungsanteile von Ein-Euro-Jobs nicht genauso verständlich?
Ein letzter Punkt: Im Bereich der Altenpflege hat der Zivildienst eine für das Selbstverständnis der Pflegeprofession wenig günstige Entwicklung befördert. Denn im Laufe der 90er Jahre hat sich die Bedeutung der Zivis in diesem Sektor verlagert. Während früher alle Pflegekräfte – auch die Zivildienstleistenden – alle zur Pflege gehörenden Tätigkeiten übernahmen, wird die Pflege im engeren Sinne heute überwiegend von hauptamtlich angestelltem Personal getragen, während ZDL vorwiegend begleitende Tätigkeiten (Fahrdienste etc.) und die psychosoziale Betreuung übernehmen. Die gesamte Pflege wurde also aufgespalten, die einzelnen Teilverrichtungen nehmen unterschiedliche Personalgruppen wahr. Dies widerspricht allerdings völlig dem in der Pflegewissenschaft geforderten Ideal einer ganzheitlichen Pflege, eine Forderung, die sich übrigens auch im Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) wiederfindet. Mit der Einrichtung von Zusatzjobs nach Hartz IV im Pflegebereich wird diese für alle Beteiligten negative Tendenz fortgeschrieben.
Fazit: Auch wenn mit Hartz IV nicht einfach ein Zwangsdienst durch einen anderen Zwangsdienst ersetzt wird, so kann doch ein genauerer Blick auf den Zivildienst hilfreich sein, um abzuschätzen, was da ab 1.1.2005 auf uns zukommt. Nichts Gutes jedenfalls, da dürfen wir schon einmal sicher sein.
fjm