Schöner Sterben - zur Diskussion um "Sterbehilfe" und Euthanasie

[Kommentar bei Radio Unerhört Marburg, "Frühschicht" vom 5.10.1998] 

Am vergangenen Montag berichtete das Nachrichtenmagazin “der Spiegel” über den Fall der Eheleute Martha und Willi B. aus Leverkusen-Rheindorf: Im Juli des letzten Jahres war die 77jährige Martha B. in der eigenen Wohnung gestürzt und konnte nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen. Ihr Mann, mit dem sie 47 Jahre verheiratet war, unternahm nichts. Die Rentnerin blieb fünf Tage liegen, dann starb sie. Willi B., befragt, warum er der eigenen Frau nicht geholfen habe, gab an, sie habe das nicht verlangt.
Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte das “Marburger Magazin Express” ein Interview mit dem Medizinethiker Dr. Friedrich Heubel aus Marburg. Anläßlich eines Urteils des Frankfurter Oberlandesgerichtes und neuer Richtlinien der Bundesärztekammer zur sogenannten Sterbehilfe befragt, gab Dr. Heubel an, daß ein Leben, das nicht mehr kommunizieren könne, nicht mehr als Leben zu betrachten sei.
Willi B., dessen am Boden liegende Frau nicht mehr mit ihm kommunizieren konnte und verdurstete, mußte sich wegen Totschlags vor einem Strafgericht verantworten und wurde bestraft. Einer wie Dr. Friedrich Heubel, der den Entzug der Nahrung  für beispielsweise kommunikationsunfähige wachkomatöse Menschen nahelegt, gilt in unserem Land als ernstzunehmender Medizinethiker. Und wenn die Bundesärztekammer - wie im September geschehen - die Richtlinien zur Sterbehilfe liberalisiert, dann mag auch der Express-Mitarbeiter das Wort Euthanasie nicht mehr in den Mund nehmen.
In der laufenden Debatte geht es vor allem um drei Fragen. Erstens: Welche erkrankten und/oder behinderten Menschen haben überhaupt ein Lebensrecht? Zweitens: Wie ist der mutmaßliche Wille eines kommunikationsunfähigen Patienten/Behinderten hinsichtlich sterbehelfender Maßnahmen herauszufinden? Drittens: Wie passiv oder aktiv kann, soll oder muß Sterbehilfe sein?
Noch beantwortet die bundesdeutsche Ärtzeschaft - ebenso wie Heubel - die dritte Frage in relativ moderater Weise. Aktive Sterbehilfe - etwa durch die Gabe von Giftstoffen - lehnt die Mehrheit der bundesdeutschen MedizinethikerInnen im Unterschied zum Beispiel zum australischen, utilitaristischen Philosophen Peter Singer ab. Allerdings werten auch bundesdeutsche Ärzte mittlerweile das Entfernen einer Magensonde - also das Verhungernlassen - als Therapieabbruch,  obwohl die sogenannte Basispflege, die auch die natürliche Ernährung umfaßt, bei jedem Patienten sichergestellt werden muß.
Komplizierter sieht es bei dem Problem aus, was überhaupt als menschliches Leben gelten soll. In diesem Zusammenhang haben wir vorhin - wir geben es zu - ein wenig gemogelt. Friedrich Heubel behauptet im Express-Interview nicht, daß ein Mensch, der nicht mehr kommunizieren könne, kein Lebender mehr sei. Er unterstellt lediglich, daß eine große Mehrheit dies so sehe. Ob es sich dabei um die Mehrheit der Menschen, der Medizinethiker oder was auch immer handelt, verschweigt er uns geflissentlich. Ebenso wie denn die Meinung der Minderheit zu diesem Thema wohl aussehen könnte. Auch die positiv-rechtliche Festlegung dessen, was Leben und Tod unterscheidet, findet beim Marburger Privatgelehrten keine Erwähnung: nämlich früher das Versagen des Herz-Kreislaufsystems, später, als sich mit menschlichen Organen Geld verdienen ließ, der sogenannte Hirntod.  Dr. Heubel interessiert das alles nicht; er bezieht sich in dieser medizinethischen Frage lieber auf das gesunde Volksempfinden und schwadroniert von Kommunikation als Merkmal menschlichen Lebens.
Nebenbei: Vor knapp zwei Jahren hat hat das Oberlandesgericht Köln in einem skandalösen Urteil den Lautäußerungen einer Gruppe von Menschen mit geistiger Behinderung die Qualität als menschliche Kommunikation abgesprochen. Nur ein Beispiel dafür, wie hurtig bestimmte Eigenschaften wegdebattiert werden können. Beim schon erwähnten Australier Peter Singer finden sich weitere Anstrengungen in diese Richtung. Bleiben die Eugeniker in ihren Bemühungen weiter so fleißig, dann sehen sich bald ratz-fatz etliche Menschen mit Behinderung unversehens zu Tode definiert.
Einfallstor für ein an Euthanasie orientiertes Denken ist auch die eben an zweiter Stelle erwähnte Problematik: Nämlich wie der mutmaßliche Wille eines kommunikationsunfähigen Patienten/Behinderten hinsichtlich sterbehelfender Maßnahmen herauszufinden ist? Eine wichtige Frage, denn sowohl die Frankfurter OLG-Entscheidung als auch die die neuen Richtlinien der Bundesärtzekammer versuchen ebenso wie Friedrich Heubel unter der Parole “Autonomie der Betroffenen stärken”, der Sterbehilfe breiteren Raum zu geben.
Besonders schwierig ist es, den mutmaßlichen Willen herauszufinden, wenn keine PatientInnenverfügung vorliegt. So sah denn auch der Entwurf zu den Sterbehilfe-Richtlinien vor, bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens eines Patienten das Risiko bleibender Behinderungen zu berücksichtigen. Der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe kritisierte dieses Ansinnen zurecht als klare Trendwende im ärtzlichen Handeln, denn damit - so Hüppe - mache man Behinderung zum Kriterium von Lebenswert und Lebensunwert. Der eugenische Gedanke, die Aussicht auf Behinderung spreche für den Willen zur Sterbehilfe,  betrifft nicht nur Wachkomapatienten, die mit andauernder Bewußtlosigkeit zu rechnen haben, sondern auch Neugeborene mit schwerer Behinderung, bei denen eine lebensnotwenige Operation notwendig ist.
Mit dem Marburger Dr. Heubel gehen bei diesem Diskussionspunkt allerdings die Pferde noch einen Schritt schneller durch als bei den Selektierern der Bundesärtzekammer. Für Heubel gibt es nur einen Willen, den zur Sterbehilfe nämlich. Anders sind seine diesbezüglichen Schwätzereien nicht zu verstehen:
Wenn wir einig darüber sind, daß letzlich der Wille des Betroffenen zählt ..., dann muß man alles tun, um diesen Willen zu ermitteln. Ist es trotz größter Bemühungen nicht möglich, hinreichende Anhaltspunkte zu finden, dann bleibt nichts anderes übrig, als dieses Leben zu erhalten.”
Leider, leider. Dumm gelaufen - muß das Leben halt erhalten werden und die Krankenkasse zahlen. Anhaltspunkte sind für Dr. Heubel offenbar nur solche, die für die Sterbehilfe sprechen; Anhaltspunkte dagegen gibt es für diesen Spezialisten grobschlächtiger Medizinethik nicht. Um solche sozialversicherungsschonenden Anhaltspunkte zu entdecken, fordert Heubel keine großen Bemühungen, auch keine größeren, sondern auf jeden Fall die größten Bemühungen. Das muß schon sein, denn schließlich kostet die angemessene Pflege eines Wachkoma-Patienten ca. 10.500 DM pro Monat. Was sich der Mann allerdings konkret bei den "größten Bemühungen" denkt, bleibt offen - vielleicht ein paar Detektive, die in der Biographie des Betroffenen angestrengt nach lebensmüden Äußerungen fahnden ? Vorsicht ist in jedem Fall geboten: Wer das Express-Interview kopfnickend zur Kenntnis genommen hat, könnte beim nächsten Mal schon dran sein...
Interviewer und Befragter sprechen einen durchaus interessanten Punkt nicht an. Warum nämlich die Bundesärztekammer die erst 1993 beschlossene Richtlinie zur Sterbehilfe vor einem Monat schon durch eine neue ersetzt hat. Denn bereits seit der 93er Regelung ist in der BRD die passive Sterbehilfe anerkannt. Bei Sterbenden können seitdem intensiv-medizinische Behandlungen unterbleiben, sofern diese sinnlos und mit Qualen für den Patienten verbunden sind. Lindernde Schmerzmittel können seitdem gegeben werden, auch wenn diese lebensverkürzend wirken sollten. Die Richtlinien von 1993 regeln also genau die Situationen, mit denen das Thema Sterbehilfe in der Bevölkerung verbunden wird.
Das neue Papier der Bundesärztekammer geht deutlich weiter. Nun geht es nicht mehr nur um den Abbruch einer Behandlung bei Sterbenden, sondern auch bei Patienten, die nicht im Sterben liegen. Der Chef der bundesdeutschen Ärztekammer, Carsten Vilmar, erklärte diese zügige Entkriminalisierung der Sterbehilfe mit entsprechenden Entwicklungen im Ausland. Die Vorstellung einer Globalisierung der Euthanasie scheint zwar etwas verschroben, aber Vilmars Erläuterung deutet an, wohin die Reise nach Meinung des ersten bundesdeutschen Ärztefunktionärs gehen wird. Blicken wir also zum Schluß in die Niederlande, wo die Einführung der Euthanasie relativ weit gediehen ist.
Dort ist auch die aktive Sterbehilfe mittels Giftspritze erlaubt. Nach einer Umfrage von 1996 sterben in Holland jährlich 2700 Menschen durch die Hand ihres Arztes. Etwa 1000 Patienten werden jedes Jahr getötet, ohne daß sie jemals um Sterbehilfe gebeten hätten. In diesen Fällen unterstellen die Ärzte einen “mutmaßlichen Willen” der Patienten. Dabei sei es, so der Göttinger Jurist Hans-Ludwig Schreiber, “haufenweise zu bösesten Fiktionen” der Mediziner gekommen. Extremstes Beispiel war der Fall Hilly Bosscher. Körperlich völlig gesund litt sie psychisch unter dem Tod ihrer beiden Söhne. Mit dem Psychiater Boudewijn Chabot fand sie einen Arzt, der breit war, ihr eine tötliche Droge zu verabreichen. In einem Buch verglich Chabot, der Hilly ausdrücklich nicht für krank hielt, ihren Fall später mit  “...Beispielen aus der Geschichte, wo Ehefrauen ihren Männern freiwillig und aus Liebe in den Tod folgen.” Solchen holländischen Verhältnissen bereiten Bundesärtzekammer wie Dr. Friedrich Heubel  in der Bundesrepublik den Boden.