Antimilitarismus und politisches Mandat - ein Nachdenken der DFG-VK


Seit etlichen Jahren arbeiten wir, die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Marburg (DFG-VK), mit dem Referat für Frieden und Antimilitarismus im Allgemeinen StudentInnenausschuß (AStA) der Uni Marburg eng zusammen. Eine solche Einrichtung wie ein deutscher AStA hat zwar lange Flure und viele Türen, er ist jedoch nicht nur Anlaß zum Jubilieren und Tirilieren. Er ist nämlich auch eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts - was nicht nur schrecklich klingt, sondern auch ist.
Das bedeutet - jedenfalls sind deutsche Verwaltungsgerichte und Faschogruppen einstimmig dieser Meinung -, daß ein AStA sich zu allgemein-politischen Sachverhalten nicht wertend äußern darf. Um das mal mit einem Beispiel klarzumachen. Sagen darf jeder AStA: "Die Seminare an der Uni sind so voll, weil zu wenig Geld für Bildung ausgegeben wird!" Warum der Zaster fehlt, das darf er nicht sagen, denn in dem Satz „der Staat ist pleite, weil er die dicke Knete den KapitalistInnen in den Arsch schiebt und für Eurofighter und Scheiß-Bundeswehr auf den Kopf haut“ kommen die Wörter „Universität“, „Semesterticket“,„Mensa“ oder „Grünkernbratling in Bechamelsoße“ überhaupt nicht vor! Ergo: hier handelt es sich um allgemeinpolitisches Mandat. Die Sentenz ist wertend, ja, vielleicht sogar abwertend gegenüber staatlichem Tun und Unterlassen.
Krieg und Frieden, Militarismus und Aufrüstung sind Dinge, die weniger mit Hochschul- als mit Innen- oder Außenpolitik zu tun haben. Dinge, die politisch nicht zu bewerten deutsche Juristen und Faschisten ASten vorschreiben wollen. Was bleibt mithin, fragt sich da sofort jedes anständige, sozialdemokratenfreie AStA-Referat für Frieden und Antimilitarismus. Die sachneutrale Umbenennung in "Referat für Frieden und manchmal auch friedenserzwingende Maßnahmen"?
Nein, eine Möglichkeit ist die der politischen Bildungsarbeit. Die ist den ASten nämlich erlaubt. Dachten jedenfalls das Friedensreferat und wir im Herbst 1996. Gemeinsam luden wir deshalb angesichts der drohenden "Lex Bundeswehr" flugs zu einer Bildungsveranstaltung über die Geschichte des Satzes "Soldaten sind Mörder". In einem Flugblatt vermeldeten wir damals die folgende ja wohl unumstößliche politische Basiswahrheit:

"Daß 'die Achtung vor dem Nächsten immer mehr schwindet', schrieb die Wehrbeauftragte des Bundestages, Claire Marienfeld, in ihren Anfang März veröffentlichten Bericht, erfülle sie 'mit großer Sorge': Vorgesetzte gängelten, mißhandelten und terrorisierten die ihnen Untergebenen; 'Kameraden' malträtierten einander, ein allgemeines Schlagen, Stehlen und Mißhandeln mache sich in der Truppe breit. Das Befremden der Claire Marienfeld ist verständlich. Zwar gehört das Quälen, Rauben und Prügeln ebenso zum Lehrplan eines Rekruten wie das Massakrieren und Erschießen, aber wer als Bundeswehrangehöriger den Unterschied zwischen deutschen Soldaten und, sagen wir mal, afrikanischen Eingeborenen in irgendeiner Dschungeluniform noch nicht bemerkt hat, der hat zweifelsohne die Lernziele unserer nationalen Streitkräfte verfehlt. Abhilfe bringt nun die 'Lex Bundeswehr', die in den nächsten Wochen in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden dürfte. Da steht nämlich der Unterschied zwischen den verschiedenen Soldaten genau drin: die deutschen sind die Guten, die anderen Soldaten sind die Bösen. Denn fremde Heere zu beleidigen, geht in Ordnung, aber deutsche Soldaten zu verunglimpfen - das ist zukünftig streng verboten!"
Das Verwaltungsgericht Gießen kommentierte diese Passage im Februar 1997 in offenbar völliger Unkenntnis der Realitäten bei der Bundeswehr (und wir wußten noch nicht einmal, das ehemalige KDVer überhaupt Richter werden dürfen!) mit den Worten:
„Diese Ausführungen enthalten keine neutrale Sachdarstellung, die zur Förderung der politischen Bildung geeignet sein könnte, sondern nur von einem bestimmten Standpunkt ausgehende Auffassungen, die weder im Rahmen der Aufgabenzuweisung an die Studentenschaft liegen noch dem Zurückhaltungsgebot entsprechen.“
Keine politische Bildung! Keine Zurückhaltung! Keine neutrale Sachdarstellung! Nur ausgehende Auffassungen! Und die Bundeswehrskandale von Schneeberg? Von Hammelburg? Natürlich, wir hatten damals doch glattweg ignoriert, daß zum Lehrplan eines deutschen Rekruten doch auch Vergewaltigen, Standgericht und - fakultativ - Serben- und Judenquälen gehören. Um dasselbe weniger polemisch, wissenschaftlich eben zu formulieren:
"Das Militär ist eine strikt hierarchisch gegliederte , rationalisierte Organisation, es ist aber auch ein egalitärer Männerbund, der sich über den Ausschluß von Frauen konstituiert und homoerotische Libido in Aggressivität nach außen transformiert. Wenn auch die Anforderungen der beiden Normgefüge häufig konfligieren, so beruht die Effizienz militärischer Disziplinierung nicht zuletzt darauf, daß es den Kommandierenden gelingt, sich die jenseits der Befehlshierarchie wirksamen und teilweise gegen diese gerichteten Kohäsionskräfte zunutze zu machen. Initiationsriten, informelle Ehrenkodizes und Sanktionsmechanismen, schließlich kollektive Überschreitungen wie Alkoholexzesse, Vergewaltigungen, Plünderungen oder Massaker kompensieren die Zumutungen der formalen Disziplin und stiften zugleich jene Komplizität einer verschworenen Gemeinschaft, auf welche die 'offizielle' Gehorsamsproduktion angewiesen ist, ohne sie doch herstellen zu können."  (Ulrich Bröckling: Disziplin. Soziologie und Geschichte militärischer Gehorsamsproduktion. München 1997, S. 10).

Der Autor des Textes wird auf Einladung der DFG-VK am 11. Februar 1998 in Marburg weilen. Das Friedensreferat kann Herrn Bröckling nicht einladen - der AStA müßte sonst wohl einige tausend DM Strafe zahlen, zumindest aber vorab Herrn Bröcklings Dissertation auf "Sachneutralität", "Zurückhaltung" etc. durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Hier zeigt sich schließlich, um was es bei der Auseinandersetzung um das sogenannte politische Mandat geht. Um nichts weniger als um die Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit.