Der normale Notstand

Flugblatt der DFG-VK Marburg vom 19.9.2001



Daß nach einer Katastrophe überall zu hören ist, nun sei nichts mehr wie zuvor, gehört zum journalistischen "business as usual". Die Folgen den Anschlags auf die USA sind noch nicht absehbar, aber deutlich ist, daß auch den Politikern nichts anderes einfällt, als ihre Ratlosigkeit hinter starken Sprüchen und militärischen Drohgebärden zu verstecken. Die Militärmacht USA sieht sich im Herz getroffen, freilich von einem Gegner, der gar keinen militärischen Kampf führt, sondern Terroranschläge verübt. Wenn jetzt Cruise Missiles auf Staaten wie Afghanistan abgefeuert werden, ist schon im Vornherein klar, daß damit außer dem Tod vieler Menschen und einer weiteren Verschärfung der Lage nichts erreicht werden wird. Also auch insofern nichts neues.

Die auffälligste Folge der Anschläge war sicherlich das massenweise Entsetzen, das sie hervorgerufen haben. Die Fassungslosigkeit der meisten Menschen ist zweifellos echt, aber auch die Trauer um die Getöteten ist nicht gefeit davor, in einem politischen Kalkül benutzt zu werden: zum Schüren von Kriegsbereitschaft, zu Verstärkung des Feindbildes Islam und zur Verschärfung der Repression im Inneren. Während Bundespräsident Rau noch davon sprach, der Angriff gelte der Freiheit einer offenen Gesellschaft, die verteidigt werden müsse, redete Innenminister Schily bereits Klartext. Die weitere Verschärfung der Ausländergesetze, der Austausch von Daten zwischen Geheimdiensten und Polizei, der Abbau bürgerlicher Freiheitsrechte – so sieht die Verteidigung unserer freiheitlichen Werte konkret aus.

Das ist alles nichts neues. Von der ernsthaften Absicht, die politischen und sozialen Wurzeln des Terrors zu bekämpfen, keine Spur. Statt dessen betreiben die NATO-Regierungen die weitere Militarisierung nach außen wie nach innen. Sie vertuschen damit eine sehr einfache Wahrheit: Es gibt keinen militärischen Schutz vor Attentaten.

Auch hier zieht die Staatspolitik es vor, auf die alte schlechte Art zu reagieren. Im Vordergrund steht die Demonstration der machtpolitischen Stärke, nicht die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen.
 
 

"Bündnisfall"

Am 12. September erklärten der Nato-Rat in Brüssel und die Berliner Bundesregierung den sogenannten Bündnisfall nach Artikel 5 des Nato-Vertrages. Kriegsminister Scharping beeilte sich daraufhin zu beteuern, daß damit weder der Krieg ausgerufen noch der  „Spannungsfall“ des Grundgesetzes erklärt sei. Und Kanzler Schröder beruhigte die Fernsehnation mit dem Hinweis auf den vorwiegend symbolischen Charakter dieser Entscheidung. 
Innenpolitisch kann der Vorgang jedoch nicht als bloße Phrasendrescherei und belanglose Luftnummer gewertet werden. Denn die Bundesregierung hat mit der Erklärung zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Notstandsrecht wegen einer Bedrohung von außen in Kraft gesetzt. Wenn auch bisher keine konkreten Notstandsmaßnahmen, sondern „nur“ die zu solchen Maßnahmen ermächtigende Bündnisfallklausel in Artikel 80a des Grundgesetzes („Anwendung von Rechtsvorschriften im Spannungsfall“). Dort  hat der Gesetzgeber in Absatz 3 folgendes bestimmt: Notstandsrecht kann am Bundestag vorbei unter bestimmten Bedingungen in Kraft treten, wenn es „...von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrags mit Zustimmung der Bundesregierung“ beschlossen wurde. Der „Bündnisfall“ ist im Verfassungsrecht bezeichnenderweise eine der wenigen Möglichkeiten, Notstandsrecht zu erlassen, ohne daß der Bundestag zustimmen muß. Denn der "Spannungs-" beziehungsweise der "Verteidigungsfall" - ebenfalls Situationen, in denen Notstandsrecht greift - kann prinzipiell nur vom Bundestag festgestellt werden.
Um welche Maßnahmen geht es? Anders als im „Verteidigungsfall“ läßt der „Bündnisfall“ nur eine eng begrenzte Beschränkung  verfassungsrechtlicher Prinzipen zu. Dabei ist vor allem an verschiedene "Sicherstellungsgesetze" zu denken, die dann zum Beispiel in bestimmten Fällen zur Beschneidung des Rechts auf Freizügigkeit führen können. Allerdings hat Innenminister Schily in der Bundestagsdebatte am 19. September deutlich gemacht, wohin die Reise geht: Er möchte den Einsatz der Bundeswehr im Innern, beispielsweise zur "Sicherung der Infrastruktur". Eine solche Option würde jedoch einen sehr viel umfassenderen Rückgriff auf Notstandsrecht erfordern als der "Bündnisfall" erlaubt.