Der
normale Notstand
Flugblatt der DFG-VK Marburg vom 19.9.2001
Daß nach einer Katastrophe überall zu hören
ist, nun sei nichts mehr wie zuvor, gehört zum journalistischen "business
as usual". Die Folgen den Anschlags auf die USA sind noch nicht absehbar,
aber deutlich ist, daß auch den Politikern nichts anderes einfällt,
als ihre Ratlosigkeit hinter starken Sprüchen und militärischen
Drohgebärden zu verstecken. Die Militärmacht USA sieht sich im
Herz getroffen, freilich von einem Gegner, der gar keinen militärischen
Kampf führt, sondern Terroranschläge verübt. Wenn jetzt
Cruise Missiles auf Staaten wie Afghanistan abgefeuert werden, ist schon
im Vornherein klar, daß damit außer dem Tod vieler Menschen
und einer weiteren Verschärfung der Lage nichts erreicht werden wird.
Also auch insofern nichts neues.
Die auffälligste Folge der Anschläge war sicherlich
das massenweise Entsetzen, das sie hervorgerufen haben. Die Fassungslosigkeit
der meisten Menschen ist zweifellos echt, aber auch die Trauer um die Getöteten
ist nicht gefeit davor, in einem politischen Kalkül benutzt zu werden:
zum Schüren von Kriegsbereitschaft, zu Verstärkung des Feindbildes
Islam und zur Verschärfung der Repression im Inneren. Während
Bundespräsident Rau noch davon sprach, der Angriff gelte der Freiheit
einer offenen Gesellschaft, die verteidigt werden müsse, redete Innenminister
Schily bereits Klartext. Die weitere Verschärfung der Ausländergesetze,
der Austausch von Daten zwischen Geheimdiensten und Polizei, der Abbau
bürgerlicher Freiheitsrechte – so sieht die Verteidigung unserer freiheitlichen
Werte konkret aus.
Das ist alles nichts neues. Von der ernsthaften Absicht,
die politischen und sozialen Wurzeln des Terrors zu bekämpfen, keine
Spur. Statt dessen betreiben die NATO-Regierungen die weitere Militarisierung
nach außen wie nach innen. Sie vertuschen damit eine sehr einfache
Wahrheit: Es gibt keinen militärischen Schutz vor Attentaten.
Auch hier zieht die Staatspolitik es vor, auf die alte
schlechte Art zu reagieren. Im Vordergrund steht die Demonstration der
machtpolitischen Stärke, nicht die Sicherheit und das Wohlergehen
der Menschen.
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"Bündnisfall"
Am 12. September erklärten der Nato-Rat in Brüssel
und die Berliner Bundesregierung den sogenannten Bündnisfall nach
Artikel 5 des Nato-Vertrages. Kriegsminister Scharping beeilte sich daraufhin
zu beteuern, daß damit weder der Krieg ausgerufen noch der
„Spannungsfall“ des Grundgesetzes erklärt sei. Und Kanzler Schröder
beruhigte die Fernsehnation mit dem Hinweis auf den vorwiegend symbolischen
Charakter dieser Entscheidung.
Innenpolitisch kann der Vorgang jedoch nicht als bloße
Phrasendrescherei und belanglose Luftnummer gewertet werden. Denn die Bundesregierung
hat mit der Erklärung zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik
Notstandsrecht wegen einer Bedrohung von außen in Kraft gesetzt.
Wenn auch bisher keine konkreten Notstandsmaßnahmen, sondern „nur“
die zu solchen Maßnahmen ermächtigende Bündnisfallklausel
in Artikel 80a des Grundgesetzes („Anwendung von Rechtsvorschriften im
Spannungsfall“). Dort hat der Gesetzgeber in Absatz 3 folgendes bestimmt:
Notstandsrecht kann am Bundestag vorbei unter bestimmten Bedingungen in
Kraft treten, wenn es „...von einem internationalen Organ im Rahmen eines
Bündnisvertrags mit Zustimmung der Bundesregierung“ beschlossen wurde.
Der „Bündnisfall“ ist im Verfassungsrecht bezeichnenderweise eine
der wenigen Möglichkeiten, Notstandsrecht zu erlassen, ohne daß
der Bundestag zustimmen muß. Denn der "Spannungs-" beziehungsweise
der "Verteidigungsfall" - ebenfalls Situationen, in denen Notstandsrecht
greift - kann prinzipiell nur vom Bundestag festgestellt werden.
Um welche Maßnahmen geht es? Anders als im „Verteidigungsfall“
läßt der „Bündnisfall“ nur eine eng begrenzte Beschränkung
verfassungsrechtlicher Prinzipen zu. Dabei ist vor allem an verschiedene
"Sicherstellungsgesetze" zu denken, die dann zum Beispiel in bestimmten
Fällen zur Beschneidung des Rechts auf Freizügigkeit führen
können. Allerdings hat Innenminister Schily in der Bundestagsdebatte
am 19. September deutlich gemacht, wohin die Reise geht: Er möchte
den Einsatz der Bundeswehr im Innern, beispielsweise zur "Sicherung der
Infrastruktur". Eine solche Option würde jedoch einen sehr viel umfassenderen
Rückgriff auf Notstandsrecht erfordern als der "Bündnisfall"
erlaubt. |