Der Anspruch aufs 1,75fache
(Kalaschnikov, Sendung vom 6.11.2002)
Fortschritt: Die Duma hat ein Gesetz zum zivilen Ersatzdienst verabschiedet, das 2004 in Kraft treten soll. Dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Ersatz des Kriegsdienstes mit der Waffe durch einen ohne Waffe folgt nun endlich das Ausführungsgesetz.
Fortschritt? Und wenn es einer wäre: in welche Richtung? Wessen Interessen dient dieses Gesetz? "Alternativer Zivildienst ist eine besondere Art der Arbeit zum Nutzen der Gesellschaft und des Staates", heißt es in Artikel 1 – und bereits mit dieser Formulierung einverstanden erklären kann sich nur, wer die Interessen der Gesellschaft mit denen des Staates für identisch hält. Auch bisher war die Rechtslage klar: Die Bestimmungen der russischen Verfassung sind unmittelbar geltendes Recht; wer sich auf den Artikel 59 Absatz 3 berief und den Dienst an der Waffe verweigerte, durfte nicht zur Armee einberufen werden. Zum Zivildienst konnte er nicht einberufen werden, weil es den nicht gab.
Soweit die Theorie. In der Praxis haben sich die Einberufungskommissionen oftmals nicht an das geltende Recht gehalten und dennoch eine Einberufung zu erzwingen versucht. Schon deshalb ist nur eine sehr kleine Minderheit diesen Weg gegangen: die Wehrpflichtigen wissen, wie sie mit der Exekutive ihres Staates dran sind. Es ist nicht zu erwarten, daß sich an deren rechtsbrecherischem Vorgehen etwas ändern wird, nur weil es jetzt ein Gesetz mehr gibt.
Ein Gesetz übrigens, bei dessen Formulierung anscheinend sorgfältig darauf geachtet wurde, den Wirtschaftsfaktor Korruption nicht zu verringern: "Der Alternative Zivildienst soll in der Regel außerhalb der Region in der Russischen Föderation abgeleistet werden, in der die Person ihren ständigen Wohnsitz hat." Wer über die Regel entscheidet, legt den Tarif für die Ausnahmen fest. Billig wird’s nicht: die Regionen der Russischen Föderation erreichen ziemliche Ausmaße, und außerhalb – das kann sehr weit weg sein.
Trotz den klaren Rechtsbrüchen und der Repression durch den Staat hat das russische Militär seit Jahren größte Schwierigkeiten, sein Einberufungssoll zu erfüllen. Das liegt zum kleinsten Teil an offener Kriegsdienstverweigerung und zum größeren daran, daß die meisten Wehrpflichtigen auf die eine oder andere Weise versuchen, um den Dienst herumzukommen – der "otlov prisyvnikov", das "Einfangen der Rekruten" ist unumgänglich und dauert an; der Begriff ist zu einer stehenden Redewendung geworden.
Wer aber seine gesetzlichen Rechte kannte und sie konsequent und klug wahrzunehmen wußte, hatte recht gute Chancen, den Häschern zu entgehen. Die "Organisation Soldatenmütter St. Petersburg" hat nie ein Zivildienstgesetz gefordert – sie ahnte, was da auf sie zukommen würde -, aber vor allem ihrer Arbeit ist es geschuldet, daß die Einberufungsquote in St. Petersburg, der zweitgrößten Stadt Rußlands, so niedrig ist wie sonst nirgends. Im Mai 2002 resümierte der Petersburger Militärkommissar Sergej Verjovkin die Ergebnisse der gerade zu Ende gegangenen Frühjahrseinberufung: Im Plan seien 15% weniger vorgesehen gewesen als in der Herbsteinberufung, und der Plan sei zu 78% erfüllt worden. Genaue Zahlen nannte er nicht; die seien neuerdings Staatsgeheimnis. An KDV-Anträgen wurden allerdings gerade 48 gezählt.
Wer offen den Kriegsdienst verweigert hat, wußte, daß er sich auf dünnes Eis begibt, aber wo er schließlich einbrechen würde, das konnte niemand vorhersagen. Am 6. Juni 2002 wurde der 20jährige Andrej Docenko aus dem Städtchen Okulovka im Novgoroder Gebiet zu einem Jahr Straflager verurteilt und im Gerichtssaal verhaftet. Im Verfahren ging es um seine KDV, die die Staatsanwältin als Versuch, den Militärdienst zu umgehen, mit einem Jahr Lager auf Bewährung bestraft sehen wollte. Daß die Strafe ohne Bewährung ausgesprochen wurde, überraschte alle – mehr noch der Grund dafür, den der Richter in der Novaja Gazeta offen aussprach: Der Angeklagte habe ihn frech angegrinst, da habe er ihm das Jahr ohne Bewährung draufgepackt.
(Mit der Begründung war das Urteil nicht zu halten: seit dem 27. Juni ist Andrej Docenko wieder auf freiem Fuß.)
Immerhin: unter dem neuen KDV-Gesetz wäre es zur Anklage gar nicht erst gekommen. Richtig. Wozu auch? Statt für ein Jahr wäre ein KDVer für dreieinhalb fällig: "Die Länge des Alternativen Zivildienstes beträgt das 1,75-fache des Militärdienstes (...), insgesamt 42 Monate." Es sei denn, der Zivildienst findet statt "...in Organisationen der Streitkräfte der Russischen Föderation, in anderen Streitkräften, militärischen Einheiten oder Büros als unbewaffnetes Personal" – in dem Fall käme er mit der 1,5fachen Länge des bewaffneten Dienstes davon, also 36 Monaten.
Die Allgegenwart von Mißhandlungen bis hin zu Folter in russischen Streitkräften ist mittlerweile überall, außer bei den Verantwortlichen, bekannt. Man darf auf den Zustand, in dem das unbewaffnete Personal nach drei Jahren die Schreibstuben der Armee verläßt, gespannt sein.
Aber kein Wehrpflichtiger, der heute aus Sorge um Gesundheit und Leben den Militärdienst zu umgehen versucht, wird dumm genug sein, dieses Risiko zu tragen. Allein die Möglichkeit, als Verweigerer doch in der Armee zu landen und dort über die üblichen Mißhandlungen hinaus den Bonus für Drückeberger abzukriegen, wird die Zahl der KDVer in vernachlässigenswerten Grenzen halten.
Gleichzeitig wird der russische Staat darauf hinweisen können, daß er sehr wohl die Menschenrechte achte & schütze und demokratische Reformen durchführe: seit neuestem leiste man sich sogar ein Zivildienstgesetz!
Und aus genau diesem Grund. Abgesehen von allen Teufeln, die diesem Gesetz in jedem Detail stecken, muß einmal wieder darauf hingewiesen werden: das Problem ist nicht, daß in einer Wehrpflichtarmee der Schutz von Verweigerern aus Gewissensgründen unzureichend geregelt ist. Das Problem ist die Wehrpflicht. Sie stellt die grundlegende Menschenrechtsverletzung dar. Sie muß abgeschafft werden. Ausnahmeregelungen, mehr oder weniger mit Schikanen gespickt, helfen da nicht weiter.
Schon gar nicht dann, wenn sie mit den konkreten Bedingungen des Landes, in dem sie gelten sollen, nichts zu tun haben. Mit dem russischen Zivildienstgesetz werden westeuropäische Rechtsnormen eben nicht eingeführt, sondern vorgetäuscht. Es gibt keine Basis, auf der ein solches Gesetz aufbauen könnte; es ist der Vorhang, den heutzutage jeder anbringen muß, der seine staatlichen Interessen gegenüber dem Westen vertreten will. Wie es dahinter aussieht, will der Westen nur dann genauer wissen, wenn es seinen Interessen entspricht. Entscheidend für die KDVer in Rußland ist nicht, was die Regierung verfügt, sondern was eine Bewegung von unten durchsetzen kann. Das ist gegenwärtig nicht viel. Aber dieses Gesetz wird die Lage nicht verbessern: es ist ein Instrument zur Verhinderung einer solchen Bewegung.