(März 2000)
Desertion im ersten Tschetschenienkrieg
Schon während des ersten Tschetschenienkrieges, der von Ende 1994 bis 1996 dauerte, desertierten Tausende aus dem russischen Militär. Das Komitee der Soldatenmütter schätzte ihre Zahl auf über 6.000. Es gab auch viele, die quasi vorbeugend den Rekrutierungen nicht nachkamen, da die neuen Rekruten über das „dedovšina" genannte Kastensystem systematisch terrorisiert wurden und werden. Ein weiteres Motiv für die Weigerung, am Tschetschenienkrieg war sicher, dass sie „sich geweigert haben, an der Schlächterei teilzunehmen und aus Gewissensgründen von ihren Einheiten entfernten, da sie keine andere Möglichkeit sahen, im Einklang mit ihren moralischen Überzeugungen und dem Gewissen zu handeln", wie das Komitee der Soldatenmütter schreibt. Wichtiger war vermutlich, dass viele der Soldaten auf den Krieg völlig unvorbereitet waren. Junge Wehrpflichtige aus Dagestan, Inguschetien oder auch aus dem Norden Russlands wurden in das Kriegsgebiet geschickt. Unter diesen Umständen weigerten sich teilweise Vorgesetzte, den Befehlen der Militärführung nachzukommen. Als die Soldaten aus Dagestan und Inguschetien in Richtung Tschetschenien fuhren, wurden sie von der Bevölkerung angehalten und gaben schon an dieser Stelle freiwillig auf. Es gab Beispiele aus Dörfern, in denen Tschetschenen den jungen Soldaten zu desertieren halfen.
Auf einer Pressekonferenz im Januar 1995 schilderte Vladimir, ein 21jähriger Soldat aus Baškir im Ural, er habe 6 Monate Militärdienst geleistet, bevor man ihn Anfang Dezember in den Nordkaukasus schickte. Er hatte zweimal in seinem Leben ein Gewehr benutzt, als man ihn zusammen mit anderen in einen Panzer steckte und ihm befahl, von der Militärbasis in Dagestan nach Groznyj zu fahren. Sie wurden an einer Blockade von tschetschenischen Zivilpersonen an der Grenze gestoppt, wo sie sich ergaben. Vom 11. Dezember 1994 bis zum 13. Januar 1995 wurde Vladimir als Gefangener im Keller des Präsidentenpalasts festgehalten. Er beschrieb die Bedingungen als befriedigend und die Haltung der Tschetschenen gegenüber ihm und 130 seiner Kollegen als anständig. Vladimir wurde entlassen, um nach Hause zurückzukehren, weil seine Mutter nach Groznyj gekommen war, um ihn zu finden. Vladimir hat sich anschließend vor dem Zugriff russischer Behörden versteckt, um nicht als Deserteur angeklagt zu werden.
Deserteure aus dem ersten Tschetschenienkrieg wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Chris Hunter vom Quaker Peace and Service in Moskau, berichtete von Verurteilungen bis zu sieben Jahren Haft.
Im März 1997 wurde zum Krieg in Tschetschenien ein Amnestiegesetz erlassen. Danach hätten auch die Strafverfahren gegen Deserteure eingestellt und schon Verurteilte freigelassen werden müssen. Das Komitee der Soldatenmütter stellte allerdings im Juni 1997 fest, „dass in bezug auf die Wehrdienstleistenden, die aus tschetschenischer Gefangenschaft befreit wurden sowie die wehrpflichtigen Soldaten, die unerlaubt ihre Einheit verlassen haben, weil sie an dem bewaffneten Konflikt in Tschetschenien nicht teilnehmen wollten, die von der Staatsduma verkündete Amnestie nicht oder mit erheblichen Verstößen gegen die Strafprozessordnung und das Bundesgesetz durchgeführt wird." Es gibt keine Angaben darüber, wie viele jetzt noch in Haft sind.
Flucht und Asyl in Deutschland
Um diesen Repressionen zu entgehen, versuchten viele der Deserteure ins Ausland zu fliehen. Dies wurde nicht nur durch die drohende Verhaftung in Russland erschwert. Hinzu kam, dass ihnen durch die Flüchtlingspolitik der westeuropäischen Staaten, durch Visaregelungen, stärkere Kontrolle der Ostgrenzen der Europäischen Union, Drittstaatenregelungen mit den östlich gelegenen Nachbarstaaten und anderes mehr, der Fluchtweg versperrt wurde. Nur wenigen gelang die Flucht nach Deutschland, häufig auf illegalen Wegen. Denjenigen, die hier Asyl beantragten, wurde es ausnahmslos verweigert.
Die Verfolgung von Desertion und Kriegsdienstverweigerung stellt in aller Regel keinen Asylgrund dar. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtinge spricht davon, dass „die allgemeine Wehrpflicht als Recht jeden Staates völkerrechtlich anerkannt ist. Eine Pflicht, einen Ersatzdienst anzubieten, besteht nicht; insbesondere werden Sanktionen nicht allein dadurch zu politischer Verfolgung, dass jemand sie aus politischen Motiven oder Gewissensgründen auslöst." Dies gilt übrigens auch für Diktaturen oder Staaten, die Krieg führen.
Aus 1997 ist dennoch ein Bescheid des Bundesamtes bekannt geworden (AZ 2 227 983-160 vom 17.12.1997), in dem dem Antragsteller Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 Ausländergesetz zugebilligt wurden: „Aufgrund der dem Bundesamt vorliegenden Informationen und der vom Antragsteller darüber hinaus eingereichten Unterlagen ist davon auszugehen, dass der Antragsteller bei einer Rückkehr in die Russische Föderation wegen seiner Desertion verhaftet werden würde. Insbesondere durch die daraufhin höchstwahrscheinlich erfolgende Untersuchungshaft würde der Antragsteller menschenrechtswidrigen Verhältnissen ausgesetzt werden, die durch seine Homosexualität, zu der er sich durch sein Engagement in diesbezüglichen Gruppierungen offen bekennt, noch verstärkt werden würden."
In anderen Fällen wurden Asylsuchende mit der Begründung abgelehnt, dass eine Bestrafung wegen Fahnenflucht nicht darauf gerichtet sei, sie wegen ihrer politischen Überzeugung zu treffen, sondern vielmehr, um bei einer hohen Zahl von Desertionen zur „Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit in Russland" eizutragen. Es ist nicht bekannt, wie viele aufgrund solcher Entscheidungen letztlich nach Russland abgeschoben wurden. Sicher ist hingegen, dass sie damit unter dem Namen der „Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit Russlands" den Kriegsherren für den nächsten Angriffskrieg wieder zur Verfügung gestellt wurden, z.B. für den aktuell stattfindenden zweiten Tschetschenienkrieg.
Nur wenige Informationen zur aktuellen Lage von Deserteuren in Russland
Der zweite Tschetschenienkrieg erfährt im Gegensatz zu 1994-96 eine große Zustimmung innerhalb der russischen Bevölkerung. Viel stärker werden heute die Medien von der Regierung um den Ministerpräsidenten Putin kontrolliert. Zudem wurde mit der Zerstörung von Häusern in Moskau durch Bomben die Begründung dafür geliefert, das zum „Terroristenland" erklärte Tschetschenien anzugreifen. Unklar bleibt hingegen bis heute, wer eigentlich die Bomben gelegt hat.
Bislang gibt es noch nicht einmal Schätzungen darüber, wie viele sich den Rekrutierungen zu diesem Krieg entzogen haben. Über Anfragen von Gruppen und Organisationen in Deutschland erfuhren wir, dass zumindest einige Wehrpflichtige hier angekommen sind und Schutz suchen.
Diese Ansätze, wie einzelne Aktivitäten von Antikriegsinitiativen, haben in den westlichen Medien keinerlei Raum. Nicht erwähnt wurde z.B., dass es im November 1999 eine Aktion auf dem Roten Platz gab. Unbekannt blieb auch, dass z.B. in der in der Nähe von Moskau gelegenen Stadt Kaluga der Verweigerer des Tschetschenienkrieges Dmitrij Neverovskij zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, obwohl die russische Verfassung das Recht auf die Ableistung eines Ersatzdienstes garantiert. Allein in Kaluga sollen die Hälfte der Einzuberufenden, etwa 100 Wehrpflichtige, den Kriegsdienst verweigern.
Auch im aktuellen Krieg stieg das Interesse in Russland insbesondere zu dem Zeitpunkt, als die Soldatenmütter über den Zustand der Armee und die Zahl der getöteten russischen Soldaten berichteten. Zu ihrer Sprechstunde kommen in Moskau wöchentlich etwa 100 Personen, vorzugsweise Eltern und junge Männer, die nicht zur Armee wollen.
Während die Europäische Union zu Beginn des Krieges diesen verurteilte, ist die Kritik von dieser Seite praktisch verstummt. Auf Russland wird keinerlei Druck ausgeübt, auch wenn durch Berichte insbesondere der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch belegt ist, dass das russische Militär zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begeht. So wurden auch nicht die Grenzen für Flüchtlinge aus Tschetschenien geöffnet. Innenminister Schily verkündete lediglich einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Tschetschenien, denen es trotz der Festung Europa gelungen ist, nach Deutschland zu fliehen. Der Umgang mit Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern hat sich mit Amtsantritt einer rot-grünen Bundesregierung keineswegs geändert. Für sie gilt der Abschiebestopp nicht. Ihnen droht, wie Jahre zuvor, die Abschiebung und damit die Auslieferung an die Kriegsherren.
Kriegsdienstverweigerer und Deserteure müssen ermutigt und geschützt
werden. Sie haben sich ganz persönlich gegen die Beteiligung
an den Verbrechen des Krieges entschieden. Ihre Unterstützung
stellt deshalb ein Mittel dar, um die Oppositiongegen den Krieg zu stärken.
Dies muss zur Folge haben, ihnen die Einreise zu ermöglichen,
sie aufzunehmen und ihnen Schutz zu gewähren.
Quelle: Conection e.V. u.a. (Hrsg.): Gegen den Krieg in Tschetschenien! März 2000.
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Zitate dem
Rundbrief „KDV im Krieg", einzelne Ausgaben von 1995-1998,
entnommen worden.