Kriegsdienstverweigerung, Antimilitarismus und Menschenrechte in Rußland

(Kalaschnikov vom 9. und 23. April 1997)


Mit dem Zerfall der Sowjetunion hat auch deren zentrale Bürokratie aufgehört zu existieren. Das Ergebnis ist ein andauernder Machtkampf der nun unbeaufsichtigten untergeordneten Teilbürokratien, die ihre Besitzstände verteidigen und versuchen, ihren jeweiligen Apparat möglichst unbeschadet zu erhalten. Im Bereich des Militärs hat das zu einer Situation geführt, die der Historiker Sergej Rogov in der Literaturnaja gazeta so beschreibt:
"Der Aufbau eines demokratischen Staates kann nicht erfolgreich sein, wenn nicht ein Mechanismus für die demokratische, zivile, politische Kontrolle der Streitkräfte geschaffen wird. Dieser Mechanismus fehlt uns. Es gibt keine Kontrolle mehr von seiten des Politbüros und des KGB, keine Kontrolle von oben, keine Kontrolle von unten, weder von seiten demokratischer Institutionen, noch von seiten der Machtorgane."
Das erklärt, warum bis heute niemand den Versuch der russischen Militärbürokratie stoppen konnte, die Streitkräfte um jeden Preis auf Supermachtniveau zu halten - auf einem Niveau also, das schon die Sowjetunion in den Ruin getrieben hat. Dieser Versuch hat zu einem Chaos geführt, in welchem es keinerlei Garantien mehr für die elementaren Menschenrechte gibt. Elena Vilenskaja von der Organisation Soldatenmütter St. Petersburg antwortet auf die Frage nach der Situation in der Armee zunächst mit der Feststellung:
"Die Sache ist die, daß die Fragestellung schon falsch ist, weil es in unserem Land nach der Rechnung des Generals Gromov 20 Armeen gibt. Wir sind offenbar ein sehr wohlhabender Staat mit wohlhabenden Steuerzahlern, wenn wir eine solche Anzahl von Streitkräften unterhalten. Das heißt, es gibt verschiedene Armeen, die Truppen des Innenmini-steriums, das ist eine eigene Armee, die Grenztruppen, die Baueinheiten; zivile Behörden haben ihre militärischen Formationen... Die Situation in diesen Armeen ist von Folter gekennzeichnet. Das heißt, wir haben sogar schon aufgehört, von dedovschina zu reden, weil man das, was die Längergedienten und die Offiziere mit den Jungs in der Armee machen, schon Folter nennen muß."
Dedovschina bezeichnet die üblichen, deswegen nicht weniger brutalen Mißhandlungen, denen Rekruten ausgesetzt sind - quasi eine Art Initiationsritual im Militär. Wenn die Soldatenmütter diesen Begriff nicht mehr für angemessen halten, stützen sie sich dabei auf die Aussagen von Betroffenen und deren Angehörigen über die Zustände in den Einheiten, die sie sorgfältig dokumentieren. Im November 1996 legten sie dem UNO-Komitee gegen die Folter einen Bericht vor, den Ella Poljakova vorstellt:
"In diesem Bericht sind konkrete Fälle enthalten: Serjoscha Bannikov, der auf einem Schiff in Kronstadt gefoltert wurde. Er ist jetzt gelähmt, Invalide der ersten Gruppe. Und gleichzeitig haben wir ein Urteil des Kronstädter Militärrichters, in dem die Folterer freigesprochen werden. Sie haben offensichtlich Serjoscha erzogen, indem sie ihn viele Male aufgehängt haben. Außerdem ist dort die Geschichte eines Jungen, eines Boxers, auch aus dem Ural, Sergatschkov, der insgesamt 13 Tage in der Armee diente. Nach 13 Tagen wurde er erhängt aufgefunden. Dafür wurde niemand zur Verantwortung gezogen - es wurde einfach behauptet, daß es Selbstmord war."
Der in kurzer Zeit fertiggestellte Bericht enthält neun konkrete Fälle, aber die Liste der Opfer ist sehr viel länger. Der Journalist Michail Zolotonosov hat aufgrund des Materials der Organisation Soldatenmütter in einer Reihe von Artikeln Fälle schwerster Mißhandlungen dokumentiert. Es gibt eine Flut von Beschwerdeschriften von Wehrpflichtigen, aber nur in Ausnahmefällen ist bisher ein Verfahren gegen einen Folterer eröffnet worden; und wenn, dann erkennen die Militärstaatsanwälte meistens nur ein Geständnis der Täter als Schuldbeweis an. Die Ehre der Armee bleibt gewahrt. Dafür verfolgen sie jeden, der die Mißhandlungen nicht aushält und aus seiner Einheit desertiert.

Vom militärischen Standpunkt aus ist das verständlich - das Personal für die vielen Streitkräfte fehlt sowieso an allen Ecken und Enden. Und der richtige Zug ist auch nicht mehr drin. Der stellvertretende Chef des Generalstabs, Generaloberst Michail Klischin, spricht nicht von Folter, sondern von Werteverfall:

"Es ist traurig, daß die jungen Leute heutzutage den Kriegsdienst als äußerst unangenehme, aber eben unvermeidliche Pflicht ansehen, deren Erfüllung das Gesetz erzwingt."
Die allgemeine Wehrpflicht kann allerdings nicht mehr aufrechterhalten werden, ohne daß der Staat selbst permanent seine eigenen Gesetze bricht. Das bestätigte schon im Oktober 1994 der Militärkommissar von St. Petersburg, General Anatolij Obuchov: die Armee habe ihren Einberufungsplan zu erfüllen, und bei einer derartigen Knappheit an Rekruten könne man sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, einen jungen Mann einzuziehen, sobald er sich nur zeigt - "weil wir am nächsten Tag gezwungen sein werden, nach ihm zu suchen." Die Soldatenmütter kennen dieses Problem:
"In St. Petersburg existiert ein äußerst beängstigender Erlaß über das Einfangen von Wehrpflichtigen. Man jagt sie geradezu, wie Verbrecher. Es gibt erstaunliche Fälle, in denen sie die Jungs auf der Straße einsammeln; einfach so, ohne zu fragen, ist er gesund oder krank, ist er Student... Es werden Razzien in Studentenwohnheimen durchgeführt, es werden Leute mit Krankheiten, mit Herzfehlern eingezogen. Und später wird dann gesagt: das haben die Zivilbehörden angeordnet. Denn laut dem Gesetz über die Wehrpflicht sind die zivilen Behörden für die Einberufung verantwortlich. Und solche Fälle sind keine Einzelfälle, es gibt davon viel zu viele. Man kann schon von einer Massenerscheinung sprechen, von einer schweren Verletzung der Menschenrechte."
Viele Wehrpflichtige, die nur auf dem Militärkommissariat erscheinen, um etwa wegen ihres Studiums die Zurückstellung zu beantragen, auf die sie gesetzlichen Anspruch haben, verlassen das Gebäude als Soldaten, auf dem Transport zu ihrer Einheit. Nicht immer werden die Eltern benachrichtigt, und es kann Wochen oder Monate dauern, bis sie in Erfahrung bringen, wo ihr Sohn sich befindet. Aber vielleicht lassen sich solche Versäumnisse ja mit den Arbeitsbedingungen in den zuständigen Behörden erklären, die der Pressesprecher der Organisation Soldatenmütter, Aleksej Oding, beschreibt:
"Wenn wir die Militärkommissariate in St. Petersburg besuchen, stellen wir fest, daß man ihnen wegen unbezahlter Rechnungen das Wasser abgestellt hat, das Telefon, das Licht, die Heizung. Die Offiziere in den Militärkommissariaten haben viele Monate kein Gehalt bekommen. Und trotz alledem fahren sie mit der Einberufung in die Armee fort."
Es kann nicht verwundern, daß der Dienst alles andere als populär ist. Generaloberst Klischin spricht von 31.000 Wehrpflichtigen, die sich im Herbst 1996 der Einberufung entzogen haben. Für ihn ist es keine Frage, daß diesen Zustand die Propaganda von Gruppen wie der Organisation Soldatenmütter zu verantworten hat, und fast möchte es scheinen, daß er ein bißchen ungehalten ist:
"In unserem Staat ist es völlig legal, den jungen Männern nicht beizubringen, wie sie dem Vaterland dienen, sondern wie sie auf 'gesetzlicher Grundlage' die Ableistung des Militärdienstes umgehen können."
Dabei verstehen sich die Petersburger Soldatenmütter durchaus nicht als politische, antimilitaristische Organisation, sondern als reine Menschenrechtsgruppe. Allerdings lehnen sie jede Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen ab; und vor allem das unterscheidet sie von den staatsnahen "Komitees der Soldatenmütter", mit denen sie oft - aber nicht gern - verwechselt werden.

Die Organisation Soldatenmütter St. Petersburg gibt es seit sechs Jahren. Sie bietet dreimal wöchentlich eine Beratung für Wehrpflichtige und deren Angehörige an. Der Andrang ist groß, und vor allem während der Einberufungszeiten von April bis Juni und von Oktober bis Dezember kaum zu bewältigen. Dann drängen sich an jedem Termin etwa 100 Menschen in den Räumen der Gruppe am Izmajlovskij Prospekt; einige von ihnen kommen aus entlegenen Provinzstädten. Elena Vilenskaja erläutert, was sie den Ratsuchenden vermitteln möchten:

"Zunächst einmal wollen wir die Leute vor allem beruhigen und ihnen die Möglichkeit geben zu verstehen, daß dieses Problem nicht so sehr furchtbar als vielmehr lächerlich ist. Wir möchten, daß die Leute das Gesetz achten und es vor allem erstmal kennen, und daß sie lernen, es zu nutzen. Das ist die Hauptsache, daß die Leute sich darin gegenseitig unterstützen. Und daß sie ihre Kinder lieben und bereit sind, sie zu verteidigen. Sie sollen die Beamten, die die konkreten Entscheidungen verantworten, zwingen, gesetzmäßig vorzugehen. Unsere Organisation handelt ausschließlich im Rahmen des Gesetzes. Das heißt, wir bauen langsam eine Zivilgesellschaft auf - jeder Erfolg ist ein kleiner Schritt auf die Zivilgesellschaft zu."
Dieser rechtsstaatliche Ansatz ist typisch für viele der unabhängigen Gruppen, die sich in den letzten Jahren in Rußland gebildet haben. Er ist nicht nur eine Reaktion auf die alltägliche Mißachtung des geschriebenen Rechts durch die Staatsmacht, sondern auch ein Reflex auf die Situation in der Sowjetunion, in der jeder Versuch, eigenständige und nicht von der Kommunistischen Partei kontrollierte politische Arbeit zu leisten bestenfalls abgewürgt wurde - jedenfalls wenn solche Versuche von Linken unternommen wurden. Nationalisten hatten erheblich weniger Probleme, was einer der Gründe dafür sein dürfte, daß sie heute recht gut organisiert dastehen. Auch aus der Abgrenzung gegen diese Kreise speist sich das Streben vieler Menschenrechtsgruppen, westeuropäische Demokratiestandards zu übernehmen. Daß die Zustände in Westeuropa durchaus kritikwürdig und keinesfalls als Idealbild der Zivilisation zu verklären sind, ist ein Hinweis, den man sich von westlichen Kooperationspartnern gern anhört, aber im Grunde interessiert er nicht so brennend. Die Probleme im eigenen Land erscheinen zu überwältigend, und wenn die praktische Arbeit unangefochten im Vordergrund steht, dann liegt das auch daran, daß die Herrschaftspraxis der Kommunistischen Parteien von einer Bereitschaft, sich mit gesell-schaftspolitischen Analysen zu beschäftigen, wenig übriggelassen hat. Tatsächlich dürfte es schon ein riesiger Fortschritt sein, wenn einige Bürger in der Auseinandersetzung mit dem Militärdienstzwang anfangen, sich als politisch handelnde, verantwortliche Subjekte zu verstehen und nicht mehr nur als machtlose Objekte staatlicher Verfügung. Das Eintreten für Menschenrechte und eine Zivilgesellschaft gibt sich recht unpolitisch, aber es scheint, als sei auf diesem Wege eine Politisierung der Menschenrechtsaktivisten geradezu unvermeidlich.

Ein weiteres wichtiges Thema für die Organisation Soldatenmütter ist die Gesundheit der Wehrpflichtigen. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung allgemein ist katastrophal. Professor Lilija Levina von der Staatlichen St. Petersburger Pädiatrischen Akademie zeichnete im Februar dieses Jahres auf einer Konferenz zu "Problemen der russischen Armee" ein düsteres Bild: die Zahl der Heranwachsenden mit chronischen Erkrankungen ist von 19,8% im Jahr 1985 auf 94,4% 1995 gestiegen - bleiben 5,6% gesunde Jugendliche im Alter von 15 bis 21.
Ella Poljakova:

"Uns macht die Gesundheit der jungen Leute große Sorgen. Damit beschäftigt sich außer uns niemand. Wir haben es geschafft, in der Stadt eine Art unabhängige Musterung der jungen Männer zu organisieren. Daran sind sowohl die Ärzte, als auch die Familien, als auch wir interessiert. Die Ergebnisse der Untersuchungen waren einfach katastrophal. Unter unserem Druck haben die Militärs jetzt zugegeben, daß jeder Rekrut zwei bis drei Erkrankungen aufweist - das haben sie zugegeben."
Generaloberst Klischin bestätigt, daß das größte Problem der Armee der Mangel an gesunden jungen Leuten sei. Er spricht davon, daß jeder dritte junge Mann aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Kriegsdienst einberufen werden kann. Dabei hat das Militär nichts unversucht gelassen: bereits zu Beginn der Frühjahrseinberufung 1996 wurden die Tauglichkeitskriterien geändert. Der Militärkommissar von St. Petersburg, General Obuchov, erläutert diese Maßnahme:
"Die Erhöhung der Zahl der Kategorien hilft, den Gesundheitszustand der Einzuberufenden flexibler zu bewerten und die für sie geeignetste Variante des Kriegsdienstes zu finden. Insbesondere werden zu einigen Waffen-gattungen Leute einberufen werden, die früher unter die Rubrik 'untauglich im Frieden, tauglich für Etappendienst im Krieg' gefallen sind."
Doch auch diese Flexibilität geht einigen nicht weit genug - Aleksej Oding:
"Als wir auf einer Pressekonferenz des Militärkommissars des Leningrader Gebiets waren, kritisierte er dort eine Direktive des Verteidigungsministeriums, wonach Dystrophiker nicht einberufen werden dürfen. Er sagte, das ist falsch, man muß alle einziehen, und die Dystrophiker in den Einheiten rausfüttern."
Dabei kann von medizinischer Betreuung während des Dienstes oft gar keine Rede sein. Aleksej Suchanov hilft im Büro der Organisation aus, er ist einer derjenigen, denen die Soldatenmütter geholfen haben, aus der Armee herauszukommen. Er wurde im Mai 1996 eingezogen, obwohl er aufgrund der Folgen einer Meningitis untauglich war. Bei seinem Truppenteil, einer Einheit in Kamenka, die für "friedensschaffende Einsätze" vorgesehen ist, lag er mehrmals im Lazarett, ohne daß ihm geholfen wurde. Schließlich desertierte er, als er den Dienst körperlich kaum mehr aushielt. Die Soldatenmütter versteckten ihn und vermittelten ihm eine unabhängige ärztliche Untersuchung im Bechterev-Institut für Neuropsychologie, mit deren Hilfe er seine Untauglichkeit nachweisen und die Entlassung aus der Armee erreichen konnte. Die Organisation hat mehr als 3000 solcher und ähnlicher Fälle dokumentiert.

Es ist bemerkenswert, was für eine Entwicklung die Soldatenmütter in nur wenigen Jahren durchgemacht haben. Ohne von sich zu behaupten, pazifistische Politik zu betreiben, sind sie doch über ihre Menschenrechtsarbeit zu Folgerungen gekommen, zu denen der mainstream der deutschen KDV-Bewegung in Jahrzehnten nicht in der Lage war. So reden sie etwa jetzt von der totalen Kriegsdienstverweigerung: was einen guten deutschen Legalisten ja doch erschreckt. Allerdings ist die Haltung der Soldatenmütter nur konsequent - sie können sich ausrechnen, daß auch dann, wenn der vorliegende Entwurf für ein Ersatzdienstgesetz angenommen wird, ihre Arbeit nicht einfacher werden wird. Der Ersatzdienst wird deutlichen Strafcharakter tragen, und die Einsatzbereiche dürften sich kaum von den schon bestehenden Baubataillonen unterscheiden. Folglich haben die Soldatenmütter entschieden, daß es ihnen egal ist, ob der Entwurf durchkommt oder nicht; sie werden in ihren Arbeitsbereichen weitermachen, und auch die Ziele sind durchaus noch entwicklungsfähig. Elena Vilenskaja:

"Wir gehen weiter und weiter. Im Prinzip ist unser Ziel eine Zivilgesellschaft, damit die Kontrolle der Armee gewährleistet ist; sie kann nicht ohne Kontrolle sein. Aber jetzt gehen wir mehr und mehr in eine pazifistische Richtung und beginnen auch, die totale Kriegsdienstverweigerung zu einem Thema zu machen."

* * *

Kriegsdienstverweigerung als politisches Mittel gegen das Militär und den Krieg erfuhr zum ersten Mal weitere Verbreitung nach dem ersten Weltkrieg. Das ist auch einleuchtend: der erste Weltkrieg war auch der erste vollständig industrialisierte Krieg, zum ersten Mal wurde moderne Waffentechnik eingesetzt - Maschinengewehre, Panzer, Luftwaffe -, zum ersten Mal wurden Menschen mit Gas getötet - - das alles mit einem so durchschlagenden Erfolg, daß die Gesellschaften der kriegführenden Staaten nach dem Gemetzel sich in einer Art Schock befanden. Nun fand der Gedanke, daß die allgemeine Wehrpflicht schlicht ein verbrecherisches Mittel der staatlichen Politik sei, einige Resonanz; es entstand eine zwar relativ kleine, aber aktive antimilitaristische Opposition in Europa. In dieser Zeit tauchten auch die ersten Gesetze auf, die die Kriegsdienstverweigerung regeln sollten: eine Opposition, die man nicht mehr niederknüppeln kann, wird kanalisiert und gezähmt.

Eines dieser Gesetze wurde im Januar 1919 im vom Bürgerkrieg zerrissenen Sowjetrußland erlassen:

"Dekret des Rates der Volkskommissare über die Freistellung vom Militärdienst aus religiösen Gründen.

  1. Personen, die aus religiösen Überzeugungen den Kriegsdienst nicht ableisten können, soll nach dem Beschluß des Volksgerichts das Recht gegeben werden, den Militärdienst (...) durch einen Sanitätsdienst zu ersetzen, überwiegend in Spitälern für Ansteckungskrankheiten, oder durch eine andere entsprechende allgemeinnützliche Arbeit nach der Wahl des Einzuberufenden selbst.
  2. Bevor das Volksgericht seine Entscheidung über den Ersatz des Militärdienstes durch eine andere Bürgerpflicht fällt, konsultiert es die Experten des Moskauer 'Vereinigten Rates religiöser Gemeinschaften und Gruppen' in jedem einzelnen Fall. Die Expertise soll feststellen, daß eine bestimmte religiöse Überzeugung die Ableistung des Militärdienstes ausschließt, wie auch die Tatsache, daß die jeweilige Person aufrichtig und ehrlich handelt."
Hier finden sich bereits sämtliche Merkmale jeder staatlichen Gesetzesregelung zur Kriegsdienstverweigerung: die Beschränkung auf gewisse Gründe, vorzugsweise religiöse; die Prüfungsinstanz, die das Gewissen oder die Glaubwürdigkeit des Verweigerers zu erforschen hat; der Ersatzdienst, der mehr oder weniger deutlich Strafcharakter trägt, sei es durch seine Dauer oder durch besonders gefährliche oder unangenehme Einsatzbereiche.

Das Dekret des Rates der Volkskommissare ist ein, auch für heutige Zeiten, ganz normales KDV-Gesetz. Es zeichnet sich allerdings dadurch aus, daß es während des Bürgerkrieges und der westlichen militärischen Intervention in Sowjetrußland galt. Damit erkannten die Bolschewiki die religiösen Konzeptionen des Gewaltverzichts, die vor allem von den Tolstojanern vertreten wurden, als einen Faktor im politischen Leben an, dem mit bloßem Druck nicht zu begegnen war.

Daß das Dekret die dreißiger Jahre nicht überstand, dürfte ohne weiteres klar sein.
Aber Verweigerer gab es, wie überall, natürlich auch ohne entsprechende Gesetze. So wurde beispielsweise im Oktober 1984 Nikolaj Chramov in Moskau verhaftet, weil er der Einberufung in die Armee nicht gefolgt war. Dies war, nach Angaben der "Antimilitaristischen Radikalen Assoziation", der erste Fall einer Verweigerung aus nichtreligiösen Gründen in der Sowjetunion - Chramov protestierte gegen den Krieg in Afghanistan. Nach vier Monaten in Militärgefängnissen und Lazaretten im Fernen Osten wurde er "kriegsdienstuntauglich aus Gesundheitsgründen" gemustert und vom Militärdienst befreit.

Eine gesetzliche Regelung zur Kriegsdienstverweigerung findet sich erst wieder in der Verfassung der Russischen Föderation von 1993. Der Artikel 59 bestimmt:

  1. "Die Verteidigung des Vaterlandes ist die Pflicht und Schuldigkeit eines Bürgers der Russischen Föderation.
  2. Der Bürger der Russischen Föderation leistet Militärdienst in Über-einstimmung mit dem Bundesgesetz.
  3. Falls seine Überzeugungen oder sein Glaubensbekenntnis im Wider-spruch zur Ableistung des Militärdienstes stehen, (...) hat der Bürger der Russischen Föderation das Recht auf Ersatz des Militärdienstes durch einen alternativen Zivildienst."
Und nun könnte man also feststellen: Kriegsdienstverweigerung ist in Rußland verfassungsmäßiges Recht; man hat sich alle Mühe gegeben, in die neue Verfassung lauter schöne Sätze zu schreiben, die das Herz eines jeden Mitgliedes der Europäischen Menschenrechtskommission erfreuen - es ist also alles in Ordnung -? Nicht so ganz. Denn ein verfassungsmäßiges Recht zu nutzen, macht erst dann richtig Spaß, wenn es einfachgesetzliche Ausfüh-rungsvorschriften gibt, die regeln, wie dabei vorzugehen ist! Genau die aber fehlen; es gibt das Recht auf einen Ersatzdienst, aber den Ersatzdienst gibt es nicht. Dieses Problem verdeutlichte der Vorsitzende der städtischen Einberufungskommission in Vologda in einem Bescheid vom 20. Januar einem Verweigerer so:
"Bis zur Verabschiedung und Inkraftsetzung eines Ersatzdienstgesetzes fehlt der Mechanismus für die Realisierung des Rechtes eines Bürgers auf die Ableistung eines Ersatzdienstes. Außerdem können Wehrpflichtige, die aus religiösen Gründen keine Waffe in die Hand nehmen oder sich nicht mit der Militärtechnik vertraut machen können, die verfassungsmäßige Wehrpflicht durchaus in den Einheiten des Ministeriums für Zivilverteidigung, Ausnahmesituationen und Katastrophenschutz oder in den Baubataillonen ableisten. Das Recht, einem Wehrpflichtigen den Dienstort zuzuweisen, hat nur die Einberufungskommission."
Eine böse Falle, aber man kann ihr entkommen. Sergej Sorokin von der "Antimilitaristischen Radikalen Assoziation" hat bisher einige Verweigerer erfolgreich vor Gericht vertreten. Er rät dazu, vor der Einberufungskommission eine schriftliche Erklärung über die Verweigerung abzugeben und sich auf die Verfassung zu berufen. Sollte die Kommission diese Erklärung ignorieren, bestünden gute Chancen, in einem Rechtsstreit die Aussetzung der Einberufung bis zur Annahme eines Ersatzdienstgesetzes durchzusetzen. Allerdings sei Vorsicht geboten: wenn die Kommission bereit scheint, die Verweigerung zu akzeptieren und die Einberufung zu einem zivilen Dienst in Aussicht stellt, können damit gegenwärtig nur die berüchtigten Baubataillone gemeint sein - Militärdienst ohne Waffen und unter übelsten Bedingungen: gerade in diesen Einheiten sind die Mißhandlungen von Rekruten am weitesten verbreitet und am brutalsten.

Es gibt aber auch Beispiele dafür, wie entschiedenes Auftreten vor der Einberufungskommission zum Erfolg führen kann. Der Kriegsdienstverweigerer Aleksej Tarasovskij aus Vologda berichtet:

"Ich habe den Antrag auf Ersatzdienst gestellt; ich bin ein bißchen grob empfangen worden, aber nachher hat sich das etwas beruhigt. Sie haben angefangen, mit mir zu reden... In unserem Land ist das noch nicht besonders entwickelt; so ist das System, und im Militärkommissariat hat keiner eine Vorstellung davon, was Verweigerung sein soll. Aber es ist in der Verfassung festgelegt. Wie dieses Recht verwirklicht wird, ist schon nicht mehr mein Problem, das ist die Sache des Staates. Sollen die sich darüber Gedanken machen. Aber die sagen mir, so einen Ersatzdienst gibt's nicht... Sie haben mir dann die Einberufung geschickt, mit allen Sachen. Ich bin einfach ins Militärkommissariat und sage, ich gehe nirgendwohin, Sie haben kein Recht, mich einzuziehen; wenn Sie's doch machen, haue ich bei der ersten Gelegenheit ab und klage Sie vor Gericht an - es hat gar keinen Zweck mit Gewalt, ich gehe nirgendwohin. - Bisher ist nichts passiert."
Es sind bisher nur wenige Verweigerer, die so ihr Recht durchsetzen konnten. Das liegt auch an der Uninformiertheit, die vor allem in der Provinz herrscht. Einige antimilitaristische Gruppen sehen daher ihre vordringliche Aufgabe in der Aufklärung über die gesetzlichen Möglichkeiten. Andere gehen schon jetzt etwas weiter.

"Für uns kommt ein Ersatzdienst nicht in Frage. Für uns gibt es nur die totale Verweigerung," sagt Oleg Martynov von der "Liberalen Union Jugendsolidarität". "Wir halten jede Form der Einberufung in die Armee, und erst recht in Friedenszeiten, jede Einberufung zu irgendwelchen Arbeiten für eine direkte Verletzung des Artikels vier der Erklärung der Menschenrechte, der Sklaverei und jede Form von Zwangsarbeit verbietet."

Die Mitglieder der "Jugendsolidarität" sind entschlossen, auch einen zivilen Ersatzdienst zu verweigern, wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden sollte. Diese Möglichkeit rückt immer näher; schon seit längerem ist ein Duma-Ausschuß unter Federführung des Generals Albert Makaschov dabei, einen Entwurf auszuarbeiten. Der stellvertretende Generalstabschef, General-oberst Klischin, hat bereits verlauten lassen, daß auch die Armee einem Ersatzdienst nicht unbedingt abgeneigt gegenübersteht; es komme eben darauf an, wie so etwas aussieht. Größten Wert legt Klischin darauf, daß die Belastungen im Zivildienst nicht geringer sind als in der Armee - eine Argumentation, die ja auch hierzulande bekannt ist. Der Ersatzdienst wird also kommen. Aber die Totalverweigerer sind nicht unvorbereitet.

Oleg Martynov berichtet vom Vorgehen des Moskauer Verweigerers Roman Tkatsch, der bereits vor vier Jahren seine Verweigerung öffentlich gemacht hat. Obwohl er keinerlei Zurückstellungsgründe hat, wurde bisher nicht versucht, ihn einzuberufen.

"Die im Militärkommissariat haben verstanden, daß es für sie teuer wird, wenn sie einen von uns einziehen. Das soll nicht heißen, daß wir irgendwelche terroristischen Akte unternehmen oder so... Das heißt, es ist klar, daß jeder von uns sofort seine Verweigerung erklären wird. Das einzige, was sie dann machen können, ist ein Strafverfahren wegen Entziehung vom Dienst gegen ihn anzustrengen. Das ist nach dem neuen Strafgesetzbuch keine so fürchterliche Sache: nicht mehr als zwei Jahre Gefängnis. Im Prinzip sehe ich keinen Unterschied, ob man zwei Jahre im Gefängnis sitzt oder zwei Jahre in der Armee dient. Und wenn sie jemanden dafür einsperren, haben wir genügend Möglichkeiten, dafür zu sorgen, daß dieser Mensch als gewaltloser politischer Gefangener anerkannt wird; wir haben gute Kontakte zu internationalen Menschenrechtsorganisationen, zu amnesty international usw."
Hoffentlich haben die Verweigerer da ihre Rechnung nicht ohne ai gemacht - denn bisher hat amnesty international immer nur die Frage nach der Existenz von Ersatzdienstregelungen gestellt. Auch beim "Runden Tisch" zu KDV- und Ersatzdienstfragen, den ai am 15. April in Moskau durchgeführt hat, wurde noch von den guten alten Kriterien ausgegangen: Der Ersatzdienst, den ein Verweigerer ableisten soll, muß ein ziviler Dienst sein und er darf die Dauer des Militärdienstes um nicht mehr als das anderthalbfache übersteigen. Wer auch einen solchen Dienst verweigert, um den kümmert sich die Menschen-rechtsorganisation nicht: die totale Kriegsdienstverweigerung falle nicht unter das Mandat von amnesty... Zur Legitimität der Wehrpflicht an sich äußert sich ai nur insoweit, als es dazu jede Stellungnahme ablehnt. Was für ein glücklicher Zufall für General Makaschov: da erweist sich sein Entwurf ja gerade noch als ai-kompatibel.

ChA.