(Kommentar in Kalaschnikov vom 27. August 1997)
Am 10. Juli 1995 bestiegen morgens gegen 3 Uhr 15 auf dem Marktplatz im sächsischen Zittau drei Männer ein Taxi, das sie zum Bahnhof nach Bautzen bringen sollte. Weil er diese Fahrt durchführte, wurde am 20. März 1997 der Taxifahrer Bernd L. vom Amtsgericht Zittau "im Namen des Volkes" zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten - ohne Bewährung - verurteilt. Seine Fahrgäste waren illegal eingereiste Ausländer, und deswegen war der Taxifahrer wegen "Einschleusens von Ausländern" - von Zittau nach Bautzen - dran.
Das ist nicht der einzige Fall dieser Art. Allein im Land Brandenburg waren in den letzten Jahren 42 Verfahren gegen Taxifahrer im brandenburgischen Grenzgebiet anhängig, die verdächtigt wurden, Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung befördert zu haben; eine unbekannte Zahl entsprechender Verfahren gibt es in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - also entlang der gesamten deutschen Ostgrenze. Das Grenzregime wird zunehmend härter; das wäre noch nichts neues. Bemerkenswert aber ist, daß neben der technischen Aufrüstung des Bundesgrenzschutzes zur Aufspürung von Grenzgängern immer stärker verschiedene Bevölkerungskreise in die Fahndung miteinbezogen werden. Die Bewohner der Festung Europa und insbesondere ihres deutschen Teils werden zu Hilfspolizisten. Nach Einrichtung von sogenannten Bürgertelefonen, die Anwohner des Grenzstreifens zur allfälligen Denunziation von verdächtigen Ausländern nutzen sollen, werden nun Taxifahrer zur Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz und zur Denunziation gezwungen.
Der strafbewehrten Unterstützung des Aufbaus dieser Volksgemeinschaft widmet sich das Amtsgericht Zittau mit Eifer. Tatsachenbeweise für die Mitgliedschaft des verurteilten Taxifahrers in einer Schleuserorganisation sind nicht vorzuweisen: er hat halt Ausländer befördert, ohne sie nach ihren Pässen zu fragen - wozu ein Taxifahrer schließlich gar nicht berechtigt ist. Die Urteilsbegründung stützt sich zu weiten Teilen auf die Aussagen eines Quasikronzeugen: des ehemaligen Taxifahrers Steffen Döring, der gestanden hat, seit 1992 regelmäßig Menschen ohne gültige Papiere in die Bundesrepublik gebracht zu haben. Er gibt das Bild des reuigen Sünders und belastet L. schwer; das Gericht zieht es vor, ihm zu glauben. Es könne nicht die Rede davon sein, "daß es sich bei dem Zeugen Döring um eine Person handelt, die bewußt die Unwahrheit sagt und andere Leute belastet."
Ja, wenn das so ist. Indizien ähnlicher Qualität bestimmten das Verfahren und führten zur Verurteilung; etwa so eins:
"Gegen die Einlassung des Angeklagten, er habe nicht gewußt, daß es sich um Illegale handelt, sprechen auch die Aussagen der aufgreifenden Beamten. Diese haben in ihren Zeugenvernehmungen übereinstimmend angegeben, daß das von dem Angeklagten gesteuerte Taxi gerade in Höhe der vom Bundesgrenzschutz eingerichteten Kontrollstelle einen Überholvorgang begann in der Absicht, einen LKW zu überholen. Dabei hatten die Zeugen den Eindruck gewonnen, daß der Angeklagte versuchte, durch das Überholmanöver eine Sichtkontrolle seines Fahrzeuges zu vermeiden."Festzuhalten bleibt, daß es sich bei dieser "Einschleusung" um eine Fahrt innerhalb des Bundesgebietes gehandelt hat. Und wenn auch § 92a des Ausländergesetzes feststellt, daß die Hilfeleistung zum Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung strafbar ist, so verbietet andererseits das Personenbeförderungsgesetz die Ablehnung der Beförderung von Ausländern und gestattet Taxifahrern natürlich auch nicht, Einreisepapiere zu kontrollieren. Dies aber will Richter Ronsdorf nicht gelten lassen:
"Für den Angeklagten hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, durch einen Anruf beim Bundesgrenzschutz die Personen überprüfen zu lassen."Stattdessen führt er in höchst verdächtiger Weise Überholmanöver durch, die den Eindruck gewinnen lassen, er wolle sich der Kontrolle entziehen...
Und wenn das noch nicht seine Schuld beweist, dann eben seine himmelschreiende Naivität. Vom Gericht muß er sich belehren lassen, daß es schließlich im Landkreis Löbau-Zittau äußerst unwahrscheinlich sei, auf Ausländer zu treffen, die sich ein Taxi leisten können: Gerade dieser Personenkreis verfüge in der Regel nicht über ein entsprechendes Einkommen. Der Personenkreis ist übersichtlich genug. Das Gericht vernahm als Zeugin eine Angestellte der Ausländerbehörde, die vorrechnete, daß insgesamt nur etwa 1600 Ausländer, darunter knapp 400 Studenten und 600 Asylbewerber, im Landkreis leben.
Nachdem im Verfahren die Frage des Verteidigers, ob man die alle kennen müsse, nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnte, war den Taxiunternehmen klar, daß etwas geschehen muß. Die Schwierigkeiten sind keine geringen: Wie erkennt man, wer zur Benutzung eines Taxis berechtigt ist und wer bei Strafe nicht befördert werden darf? Wie unterscheidet man Ausländer von Deutschen, und wie unterscheidet man wiederum illegale Ausländer von legalen? Immerhin, eine Verpflichtung, die Duldung sichtbar an der Kleidung zu tragen, besteht noch nicht.
Im April lud die Industrie- und Handelskammer Dresden zu einem Runden Tisch, an dem alle wichtigen Beteiligten des Konflikts teilnahmen; also kein Ausländer, dafür aber Vertreter der Staatsanwaltschaft, des Grenzschutzamtes Pirna, des Landratsamtes Sächsische Schweiz, des Straßenverkehrsamtes sowie des Landesverbandes Taxi/Mietwagenverkehr. Man einigte sich auf einige Empfehlungen, die die IHK insbesondere an die Taxiunternehmen im grenznahen Raum weitergab:
"1. Bei Aufnahme der Fahrgäste achten Sie bitte auf das äußere Erscheinungsbild, Kleidungszustand und andere äußere Auffälligkeiten, die den Verdacht zulassen, daß es sich um Personen handeln könnte, die sich illegal aufhalten. (...)Frau Dr. Kirsten von der IHK Dresden glaubt, daß durch die Empfehlung niemand diskriminiert werde, der sich zum Beispiel durch eine Aufenthaltsgenehmigung ausweisen könne. Sie erläuterte gegenüber Kalaschnikov, woran illegale Ausländer zu erkennen seien: das seien ja Leute, die nicht gerade an der Straße ständen, eher finde der Taxifahrer sie im Wald, und sie hätten wahrscheinlich auffallend viel Gepäck bei sich.2. Besteht für den Fahrer der Verdacht, daß eine Straftat vorliegt, sollte er im eigenen Interesse die Möglichkeit der internen Information an den Bundesgrenzschutz oder eine Polizeidienststelle nutzen. Der Bundesgrenzschutz empfiehlt eine telefonische Kontaktaufnahme über Code an; hierfür sollten die technischen Voraussetzungen in den Taxizentralen genutzt werden. (...)"
Der stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Taxi- und Mietwagenverkehr Sachsen, Kuhnert, bestätigt, daß die Taxifahrer vorsichtig geworden seien. Man wolle ja nicht generell was gegen Ausländer sagen, aber um rauszufinden, wer illegal sei, müsse man eben das Äußere begutachten; ein kleines bißchen Erfahrung habe da jeder Taxifahrer. Als äußerliche Anhaltspunkte für illegale Ausländer nannte Herr Kuhnert neben der wahrscheinlich etwas schmuddeligen Kleidung vor allem das Fehlen von Gepäck.
Kuhnert sieht die Gefahr der Diskriminierung und hegt die Befürchtung, daß einige Taxifahrer mittlerweile verdächtige Fahrgäste ablehnen. Das Landratsamt hat bereits Nachsicht versprochen, falls einmal ein "rechtmäßiger Fahrgast" Anzeige erstatte, weil er nicht befördert worden sei.
Ebenfalls aktiv wurde der Bundeszentralverband Personenverkehr, der im Taxi-Journal ein Rundschreiben veröffentlichte:
"Bundesministerium des Innern und BZP fordern Taxifahrerinnen und Taxifahrer zur Unterstützung bei der Bekämpfung der illegalen Einreise von Ausländern auf dem Landweg auf.Der Vizepräsident des Bundeszentralverbandes Personenverkehr, Dieter Zillmann, hält zwar die Strafandrohung gegen Taxifahrer für "absolut unhaltbar"; wieso sein Verband dann aber diese Rundschreiben veröffentlichte, bleibt ein Rätsel. Die Aufregung im Taxigewerbe ist nicht so sehr auf die offenbare Diskriminierung dunkelhäutiger oder auf sonst irgendeine Art undeutsch aussehender Menschen zurückzuführen, sondern auf die Befürchtung, im Zusammenhang mit der Erwähnung von Schleusern in schlechten Ruf zu geraten. Auch der Runde Tisch, den die IHK Dresden organisierte, hatte das Ziel, Befürchtungen wegen einiger "schwarzer Schafe" auszuräumen, die durch die Zusammenarbeit mit Schleusern das Taxigewerbe in Verruf brächten.Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium des Inneren informierte den BZP darüber, daß in einigen grenznahen Städten und Gemeinden vermehrt Probleme bei der Einreise von illegalen Ausländern auftreten.
Es mußte leider von seiten des Bundesgrenzschutzes in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen festgestellt werden, daß auch einige Taxifahrer sich von skrupellosen Schleusern haben überreden lassen, sich an der Einschleusung von Ausländern zu beteiligen. (...)
Der Bundesgrenzschutz hat daher an besonders betroffenen Orten eine Informationskampagne gestartet, um das Taxifahrergewerbe über Anwerbungsversuche von professionellen Schleusern und Schleppern zu informieren und die Folgen einer Beteiligung hieran aufzuzeigen. (...)
Bundesgrenzschutz und auch der BZP rufen alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer auf:Bei der Mitwirkung an illegalen Grenzübertritten ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
- Lassen Sie sich von Schleuserbanden nicht mißbrauchen!
- Nehmen Sie keine offensichtlich illegal eingereisten Personen in Ihrem Taxi mit! (...)
- Freiheits- oder Geldstrafe
- eventuelle Einziehung des Fahrzeugs
- oder auch Entzug der Konzession als Taxiunternehmer"
Der Hinweis darauf, daß das Gewerbe sich in Verruf bringt, wenn es sich zur Denunziation erpressen läßt und auch nach den massiven Strafdrohungen und Urteilen gegen einzelne Fahrer eher zur Kollaboration geneigt ist, als zur Verteidigung der Würde sowohl der Taxifahrer, die keine Polizeispitzel sind, als auch der ausländischen Fahrgäste - dieser Hinweis ginge in einem Land, in dem das Fehlen von Zivilcourage noch niemanden in Verruf gebracht hat, wahrscheinlich fehl.
ChA.