Prozeß gegen den totalen Kriegsdienstverweigerer Torsten Froese in Frankfurt: *** Torsten Froese im Gericht verhaftet und ohne Gerichtsurteil inhaftiert *** Justizbeamte schlagen den Angeklagten und verletzen Prozeßbesucher und Wahlverteidiger *** Öffentlichkeit ausgeschlossen *** Prozeß vertagt *** Torsten Froese in Haft


Am Dienstag, den 23. Juni 1998 wurde der totale Kriegsdienstverweigerer Torsten Froese während des Prozesses gegen ihn verhaftet.

Es handelt sich um einen sogenannten Dopppelbestrafungsprozeß: Torsten ist zum zweiten Mal wegen Dienstflucht angeklagt. Bei den Doppelbestrafungsprozessen wird deutlich, wie die bürgerlich–nationalstaatliche Justiz eigene Grundsätze mißachtet: In Artikel 103, Absatz 3 des Grundgesetzes ist verankert, daß niemand auf Grund derselben Tat mehrmals bestraft werden darf. Die Praxis sieht anders aus! Bereits 1993 war Torsten wegen seiner Gewissensentscheidung gegen jeden Kriegsdienst zu drei Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden. Wegen ebendieser Verweigerung wurde nun erneut ein Verfahren gegen ihn angestrengt. Nach die Staatsanwaltschaft am Landgericht Frankfurt / Main die Klage wegen der Gefahr der verbotenen Doppelbestrafung nicht zugelassen hatte, legte das Bundesamt für den Zivildienst Beschwerde ein. Woraufhin auch die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt / Main wegen der Gefahr des Verfassungsbruches die Beschwerde abwies. Erst durch ein Klageerzwingungsverfahren konnte dann konnte das Bundesamt für den Zivildienst die Klage durch die Hilfe der Richterinnen und Richter am OLG Frankfurt durchsetzen.

Obwohl Torsten schon im Vorfeld wegen des zu erwartenden Andranges um einen großen Sitzungssaal gebeten hatte, wurden im Saal lediglich 26 Plätze zur Verfügung gestellt, so daß etwa 20 Besucher und Besucherinnen ausgeschlossen wurden. Allein vier Plätze im Publikumsbereich wurden von uniformierten Beamten besetzt, während im vorderen Bereich viele Plätze leer bleiben mußten. Zeugenaussagen zufolge war insgesamt ca. ein Drittel der Plätze von Zivilbeamten besetzt.

Nachdem das Verfahren mit etwa zwei Stunden Verspätung begann, weigerte sich Richterin Mickerts, die Wahlverteidiger Torstens, beide selbst erfahrene totale Kriegsdienstverweigerer, zuzulassen. Ihnen wurde untersagt, in der Nähe Torstens Platz zu nehmen.

Zur Formulierung von Anträgen, eines Antrags auf Verlegung in einen größeren Saal und eines Befangenheitsantrags gegen Richterin Mickerts, zogen sich Torsten und seine Wahlverteidiger in den Korridor zurück. Bevor sie ihre Anträge formulieren konnten, stürzten sich zwei Justizbeamte und ein Zivilbeamter aus dem Zuschauerbereich auf Torsten und zerrten ihn unter rücksichtsloser Gewaltanwendung in Richtung Gerichtssaal. Als sie Torsten zu Boden geworfen hatten, wurde diese Aktion abgebrochen. Einer der Beamten, der sich bei dieser Aktion selbst verletzt hatte, erfuhr das Mitleid der Richterin, die sinngemäß äußerte: "Das ist ja schrecklich. Da sieht man ja, wie friedlich die Kriegsdienstverweigerer sind." Gegen die Beamten wurde Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt angekündigt.

Wenige Minuten später erließ Richterin Mickerts Haftbefehl gegen Torsten, der seine Arbeit an den Anträgen erneut unterbrechen mußte, gewaltsam in den Gerichtssaal gebracht, geschlagen, zu Boden geworfen und mit Handschellen gefesselt wurde. Die Richterin ließ ohne Vorwarnung den Saal gewaltsam räumen. Durch die erneute rücksichtslose Gewaltanwendung seitens der Justizbeamten wurden mindestens zwei Zuschauer verletzt. Einer der Wahlverteidiger Torstens wurde am Boden liegend so mißhandelt, daß er mit einem Schlüsselbeinbruch ins Krankenhaus gebracht wurde. Auch in diesem Fall wird Anzeige wegen Körperverletzung gegen den betreffenden Beamten erstattet. In beiden Fällen bedurfte es erheblicher Anstrengungen, die Namen der gewalttätigen Beamten zu erfahren, die sich vehement weigerten, sich auszuweisen.

Torsten Wurde in die Haftanstalt Preungesheim in Frankfurt gebracht, von wo er am Mittwoch in die JVA Weiterstadt verschleppt werden soll.

Der Prozeß fand nicht statt.

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner und –gegnerinnen protestiert gegen das Vorgehen der Frankfurter Justiz:

Die Öffentlichkeit des Verfahrens war nicht in ausreichendem Maß gewährleistet, offenbar mit Absicht – angesichts der schon im Vorfeld eingebrachten Anträge des Angeklagten.

Dem Angeklagten wurde untersagt, von seinem Recht nach § 138 Abs. 2 stop Gebrauch zu machen und Verteidiger seiner Wahl zu bestimmen. Richterin Mickerts und ihre Beamten gingen grundlos und mit absolut unangemessener Gewalt gegen den Angeklagten, seine Verteidiger und Prozeßbesucher und –besucherinnen vor.

Die voreingenommenen Äußerungen der Richterin Mickerts legen den Verdacht der Befangenheit nahe.

Besonders schockierend ist die Inhaftierung von Torsten ohne Gerichtsurteil. Es ist schlimm genug, daß in Deutschland Kriegsdienstverweigerer wegen ihrer Gesinnung ins Gefängnis kommen. Daß sich Richterin Mickerts noch nicht einmal der Mühe unterzieht, einen Prozeß durchzuführen und ein Urteil zu fällen und zu begründen, legt nicht nur Zeugnis ab von der Unfähigkeit dieser Richterin angesichts einer von ihr selbst herbeigeführten und zu verantwortenden Gewalttätigkeit, sondern ist eine neue erschreckende Qualität der Gesinnungsjustiz.

Wer seiner Sorge über diese Ereignisse Ausdruck geben und die sofortige Freilassung von Torsten Froese fordern möchte, kann sich beispielsweise an die folgenden Stellen wenden:

Amtsgericht Frankfurt / Main, Telefon: 069 – 1367 01
Hessische Landesregierung – Justizministerium, Telefon: 0611 – 320.

Aktuelle Informationen über Solidaritätsaktionen sind bei der DFG-VK Frankfurt (dfgvkffm@t-online.de) zu beziehen