(Quelle: J. Rohwedder, Email v. 6.12.2000)
Das Militärgericht des Grossen Generalstabs sprach am 05.12.2000 drei türkische Antimilitaristen vom Vorwurf frei, das "Volk vom Militär distanziert zu haben". Aus Izmir, Ankara und Istanbul nahmen 20 UnterstützerInnen an der Gerichtssitzung teil. Eine internationale Delegation mit Teilnehmenden aus Griechenland, Grossbritannien und den Niederlanden beobachtete den Prozessverlauf.
Angeklagte forderten keinen Freispruch
Der Freispruch war eine Erleichterung für die Angeklagten, da
durchaus auch eine Haftstrafe von zwei bis drei Monaten möglich gewesen
war. Die beiden anwesenden Angeklagten Mustafa Seyhoglu und Gökhan
Birdal forderten in ihrer Verteidigung allerdings keinen Freispruch. Sie
forderten das Militärgericht auf, sich für "nicht zuständig"
zu erklären. Ausführlich begründeten sie, dass das Gericht
mit einem weisungsgebundenen Offizier weder die notwendige Unabhängigkeit
besitze, noch Zivilpersonen wegen eines Verstosses gegen einen Paragraphen
aus dem zivilen Strafgesetzbuch vor einem Militärgericht stehen dürften.
Da sich bereits das zivile Strafgericht in Istanbul für "nicht zuständig"
erklärt hatte, hätte auf eine gleichlautende Entscheidung des
Militärgerichtes eine höchstrichterliche Klärung dieser
Frage erfolgen müssen.
Internationale Delegation
"Das heutige Verfahren zeigt eindeutig ein politisches Vorgehen
der Militärjustiz", sagte Yiannis Glarnetatzis, der als Vertreter
des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
und die Vereinigung der griechischen Kriegsdienstverweigerer aus Thessaloniki
angereist war. "Wir haben heute die Karikatur eines Rechtssystems erlebt,
dass kritische Meinungsäusserungen kontrollieren will", sagte
er nach dem Prozess.
In einer gemeinsamen Erklärung der Delegation heisst es, "Gewissens-, Gedanken und Meinungsfreiheit sind universale Menschenrechte. Sie sind integrale Bestandteile einer Demokratie, da BürgerInnen ohne einen freien Austausch von Informationen und Ansichten keine begründete Entscheidung treffen können. Der Artikel 155 des türkischen Strafgesetzbuches stellt einen Bruch der universalen und unteilbaren Menschenrechte auf Gewissens- und Gedankenfreiheit und freie Meinungäusserung dar." Der Freispruch könne als Präzedensfall für andere AktivistInnen dienen und "als Konsequenz aus dem Freisspruchs ist nun der Weg offen, ein Netzwerk für diejenigen aufzubauen, die sich gegen den Militärdienst entscheiden und sich für Kriegsdienstverweigerung einsetzen."
An der Delegation nahmen neben Yiannis Glarnetatzis noch Irfan Cangatin (UK/TR), Sarah Woodhouse (UK) für die War Resisters International und Hans van Heijningen (NL) vom XminY Solidaritätsfonds teil. Unterstützungsbotschaften erreichten die Angeklagten von der Union Pacifiste (F), der War Resisters International und zahlreichen deutschen Friedensorganisationen.
Vorgeschichte
Das Verfahen gegen die drei Mitglieder der Istanbul Antimilitarist
Inisiyatif (IAMI) war zu Beginn des Jahres eingeleitet worden, weil sie
auf einer Pressekonferenz am 15.05.1999 in den Vereinsräumen des Menschenrechtsvereins
(IHD) vor 10 Personen eine Presseerklärung zur Unterstützung
von Kriegsdientsverweigerern abgegeben haben. Aus der Erklärung waren
es die folgenden zwei Absätze, die zur Anklage führten: "Um
einen Krieg zu beenden, reicht es nicht, die Waffen zum Schweigen zu bringen.
Es ist nötig, militärisches Gerät und militärische
Anlagen auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern. Der einzige
Weg, den militärischen Apparat ausser Betrieb zu nehmen, ist, ihm
die menschlichen Quellen auszutrocknen. Daher: Verweigert heute aus Gewissensgründen.
Verweigert den militärischen Zwangsdienst." So sehr wie das Widerstandsrecht
ein Teil der universalen und unteilbaren Menschenrechte ist, so ist es
das Recht eines jeden, aus persönlichen Gründen des Glaubens,
der Moral oder Politik, die Beteiligung am Militärdienst zu verweigern."