Dr. Penner, der Tod und das Mädchen

 

Der Bericht des Wehrbeauftragten 2003

(Kalaschnikov, 17. März 2004)


 

Alljährlich wenn in deutschen Landen die ersten Krokusse blühen, ist es für den Wehrbeauftragten des Bundestages an der Zeit, seinen Jahresbericht vorzulegen. Laut Grundgesetz ist der Wehrbeauftragte ein Hilfsorgan des Parlaments; er soll die Kontrolle der Bundeswehr durch die Abgeordnetenversammlung gewährleisten. Darüber hinaus kann sich jeder Soldat, der sich benachteiligt fühlt, mit Eingaben an ihn wenden. Daher darf man den am 9. März vorgelegten Bericht von Dr. Willfried Penner, den derzeitigen Amtsinhaber, als relativ vollständigen Überblick darüber verstehen, wo den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr der Schuh drückt und an welchen Stellen es im Prozess des Umbaus der deutschen Armee zu einer Interventionsstreitmacht besondere Probleme gibt.

Nach wie vor liegt die Gesamtzahl der Beschwerden an den Sozialdemokraten Penner sehr hoch – ein Indiz dafür, dass die Reformen nach wie vor das Militär stark belasten. Das ganze Hin und Her mit den seit den 90er Jahren immer wieder veränderten Struktur- und Gesamtstärkevorgaben, den wechselnden Auslandseinsätzen, den gehabten und zu erwartenden Standortschließungen geht dem deutschen Soldaten offenbar mächtig auf den Geist. Der hätte es gerne ruhiger und weniger hektisch: „Die Bereitschaft für Reformen in der Truppe stößt zunehmend an Grenzen“, so Penners alarmierendes Resümee.

Zum Teil bewegen sich die Klagen der Militärs allerdings auf hohem, ja geradezu luxuriösem Niveau. Während sich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der BRD seit Jahren mit stagnierenden oder schrumpfenden Realeinkommen abfinden und Erwerbslose drastische Kürzungen bei Sozial- und Arbeitslosenhilfe hinnehmen müssen, wurde für die Militärs ein sogenanntes „Attraktivitätsprogramm“ aufgelegt, das schnellere Beförderungen in höhere Besoldungsgruppen für Unteroffiziere ebenso wie die Höherdotierung der Dienstposten von Kompaniechefs vorsieht. Dadurch stieg in verschiedenen Bereichen zwar die Zahl der Beförderungsanwärter, aber nicht alle kamen in den Genuss neuer Rangabzeichen. Resultat: eine Vielzahl von Beschwerden derjenigen, die vom größeren Kuchen des „Attraktivitätsprogrammes“ nichts abbekamen. Das Ministerium musste in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es keinen automatischen Anspruch auf Beförderung gebe, insbesondere dann nicht, „wenn nur die Mindestvoraussetzungen für eine Beförderung erreicht worden seien“. Allerdings haben wir es hier nicht nur mit einer materiellen Raffgiermentalität zu tun, wie sie in der freien Wirtschaft allenfalls in Vorstandsetagen vorstellbar ist. Beförderungsangelegenheiten sind in der Bundeswehr auch eine Frage der Ehre: Für die „größte Schmach seines Lebens“ hält es demzufolge ein Hauptfeldwebel, dass auf seinen Posten bald ein wesentlich jüngerer Stabsfeldwebel nachrückt. Hoffentlich löst der Betreffende das Problem nicht auf Soldatenart mit der Dienstpistole.

So eine „Unterrichtung an den Deutschen Bundestag durch den Wehrbeauftragten“ listet ja auch schon mal ein paar kleinere Details auf, die durchaus interessant sind. Ein Beispiel. Im Zusammenhang mit der Affäre um den ehemaligen, antisemitischen Fuldaer CDU-Abgeordneten Hohmann wurde der frühere Kommandeur des Kommando Spezialkräfte, Reinhard Günzel, der Hohmanns kruden Äußerungen schriftlich Applaus gezollt hatte, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Aus der Truppe heraus wurden an Herrn Penner allerdings einige weiterführende Fragen in dieser Angelegenheit herangetragen, die das Ministerium bis heute noch nicht befriedigend beantwortet hat. Erstens: Warum wurde kein Disziplinarverfahren gegen den Brigadegeneral angestrengt? Zweitens: Warum ist der den ganzen Vorgang auslösende Reserveoffizier nicht aus der Bundeswehr entlassen worden? Während andere Rechtsextremisten, so zeigt der Bericht, durchaus aus der Armee fliegen können, auch wenn dieser Reaktion lediglich sogenannte „Propagandadelikte“ zugrunde liegen, ist der Abgeordnete Hohmann nach wie vor Reserveoffizier der Bundeswehr.

Den Hinweis auf diese durchaus kritischen Stimmen innerhalb der Truppe hat der Wehrbeauftragte Penner unter der Überschrift „Besoldungsrecht“ ziemlich gut versteckt. Der Abschnittstitel „Politische Bildung“ kommt ebenfalls etwas dröge daher, nichtsdestotrotz ist der Inhalt bemerkenswert: „Soldaten haben Fragen nach der Rechtmäßigkeit bestimmter Dienste gestellt. Sie bezogen sich im Wesentlichen auf den Einsatz der Luftwaffe im Innern, die Bewachung amerikanischer Kasernen, den Einsatz in Kuweit/Irak und auf die Festnahme von Personen, die später in Guantanamo/Kuba festgesetzt wurden.“ Der letzte Halbsatz klingt nicht so, als ob es sich hier um eine rein hypothetische Erörterung gehandelt hätte. Wenn Bundeswehrsoldaten, vor allem wohl Mitglieder des „Kommando Spezialkräfte“ (KSK), tatsächlich in Afghanistan Gefangene gemacht haben, die später in Kuba landeten, dann wäre dieses Vorgehen wegen des fehlenden Kriegsgefangenenstatus der in Guantanamo Inhaftierten völkerrechtswidrig gewesen. Deshalb hält sich das Kriegsministerium mit Äußerungen zum Thema seit Jahren vollständig zurück; noch Mitte November 2003 bilanzierte die Wochenzeitung „Freitag“ das Kommando Spezialkräfte-Engagement in Afghanistan folgendermaßen: „Zwei Jahre danach gab und gibt es bei Abschluss dieses Einsatzes keine einzige Verlautbarung, wie viele Gefangene gemacht, vor ein etwaiges Gericht gestellt beziehungsweise, ob überhaupt je Gefangene gemacht wurden.“ Die Angelegenheit unterliegt der Geheimhaltung und ist der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Dass das Ministerium schweigt, ist vielleicht noch nachvollziehbar. Dass aber der Wehrbeauftragte an dieser Stelle nicht einmal problematisiert, dass er seiner grundgesetzlichen Aufgabe, als Hilfsorgan des Bundestages zur Kontrolle der Streitkräfte beizutragen, nicht nachkommen kann, ist ein peinliches Armutszeugnis. Hier wird deutlich, dass der Wehrbeauftragte eine Propaganda-Funktion hat, und die schöne Vorstellung, der Bericht liefere ein realistisches Bild aus dem Innern der Bundeswehr, erhält ein paar unansehnliche Risse.

Noch stärker gerät die Objektivität des parlamentarisch Beauftragten ins Zwielicht, wenn wir uns etwas näher mit den Kapiteln zu Gewalttätigkeiten und Sexualdelikten  in der Armee auseinandersetzen. Seitdem alle militärischen Laufbahnen für Frauen offen stehen, sind sexuelle Übergriffe in der Bundeswehr für die Presse ein bevorzugtes Thema. Penner füttert deshalb die Journalisten mit Zahlenmaterial, das beispielweise die „Frankfurter Rundschau“ so referierte: „Überhaupt ist weibliches Personal inzwischen Alltag in der Truppe. Mehr Eingaben von Frauen als von Männern gibt es nicht. Von 83 Verdachtsfällen sexueller Belästigung bestätigten sich Penner zufolge 22. In 16 Fällen gab es Gewaltanwendung.“ Das klingt nicht nach einer dramatisch hohen Zahl, die in der Presse-Berichterstattung für größere Aufregung sorgen könnte. Schließlich ist die Bundeswehr eine Organisation, in der 2003 durchschnittlich über 280.000 Soldatinnen und Soldaten gedient haben.  

An anderer Stelle konzediert Penner, dass „in einzelnen Fällen (...) das Verhältnis von weiblichen Soldaten zu Vorgesetzten oder Kameraden durch unangemessenes Auftreten belastet   (wurde)“.  Der Bericht schildert dann zwei Beispiele von sexistischen Bemerkungen und sexuellen Belästigungen, um dann beruhigend fortzufahren: „Fälle dieser Art machen deutlich, dass die Fortsetzung und Vertiefung des bereits praktizierten Gendertrainings sinnvoll ist. Die Bundeswehr hat dies erkannt und deshalb an 26 Bundeswehrfachschulen die Durchführung eines Seminars ‚Partnerschaftlich Handeln’ in Auftrag gegeben.“ Noch einmal langsam zum Mitschreiben. Es gab 2003 „einzelne Fälle“ sexistischer Anmache und 22 nachgewiesene Fälle sexueller Belästigung, von denen 16 mit Gewaltanwendung verbunden waren, sowie einige Vorkommnisse, die im Bericht offenbar unter beide Rubriken fallen, also doppelt gezählt wurden. Auf diese relativ geringe Zahl von Ereignissen reagiert die Bundeswehrführung mit dem Ausbau eines eh schon vorhandenen Gendertrainings, indem sie an nicht weniger als 26 Bundeswehrfachschulen zusätzliche Seminarkurse in Auftrag gibt!? -- Wenn beim nächsten Elbhochwasser die starke Truppe die Fluten ähnlich entschlossen bekämpft wie den Sexismus unter Kameraden, dann dürfte die Versandung des Hamburger Hafens zu erwarten sein.

Nein, das passt alles nicht zusammen. Das Problem der sexistischen Gewalt gegen Frauen in der Armee ist offensichtlich größer als im Bericht dargestellt. Denn die brutalste Gewalttat eines Soldaten gegen eine Soldatin im Berichtszeitraum findet in der 65seitigen „Unterrichtung“ an keiner einzigen Stelle Erwähnung: nämlich der Mord an einer 19-jährigen Marinesoldatin an Bord eines Minensuchbootes in Eckernförde im Dezember 2003. Ein Hauptgefreiter, so klärte das „Hamburger Abendblatt“ auf, soll „die Obermaatin nach einem gemeinsamen Disco-Besuch aus ‚Sex-Frust’ in ihrer Koje erwürgt haben“.

Dass Penner den Tod des Mädchens verschweigt und lediglich "16 Gewalttaten" verharmlosend aufaddiert ist skandalös. Gleiches gilt für die fehlende Aufklärung zum KSK-Einsatz in Afghanistan. Deshalb müssen prinzipielle Vorbehalte gegen Amt und Tätigkeit des Wehrbeauftragten angemeldet werden. Adressat der Unterrichtung ist nicht in erster Linie der Bundestag, der die Streitkräfte kontrollieren soll und vielleicht auch will. Der Wehrbeauftragte richtet sich vielmehr an die Öffentlichkeit, und die Botschaft ist eindeutig: Es gibt Probleme bei der Bundeswehr, aber Kamerad Struck hat sie im Griff. Mit der tatsächlichen Lage in der Truppe hat diese Zustandsbeschreibung aber wenig zu tun.