Dr.
Penner, der Tod und das Mädchen
Der Bericht des Wehrbeauftragten 2003
(Kalaschnikov, 17. März 2004)
Alljährlich
wenn in deutschen Landen die ersten Krokusse blühen, ist es für den
Wehrbeauftragten des Bundestages an der Zeit, seinen Jahresbericht vorzulegen.
Laut Grundgesetz ist der Wehrbeauftragte ein Hilfsorgan des Parlaments; er soll
die Kontrolle der Bundeswehr durch die Abgeordnetenversammlung gewährleisten.
Darüber hinaus kann sich jeder Soldat, der sich benachteiligt fühlt, mit
Eingaben an ihn wenden. Daher darf man den am 9. März vorgelegten Bericht von
Dr. Willfried Penner, den derzeitigen Amtsinhaber, als relativ vollständigen
Überblick darüber verstehen, wo den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr der
Schuh drückt und an welchen Stellen es im Prozess des Umbaus der deutschen Armee
zu einer Interventionsstreitmacht besondere Probleme gibt.
Nach
wie vor liegt die Gesamtzahl der Beschwerden an den Sozialdemokraten Penner
sehr hoch – ein Indiz dafür, dass die Reformen nach wie vor das Militär stark
belasten. Das ganze Hin und Her mit den seit den 90er Jahren immer wieder
veränderten Struktur- und Gesamtstärkevorgaben, den wechselnden
Auslandseinsätzen, den gehabten und zu erwartenden Standortschließungen geht
dem deutschen Soldaten offenbar mächtig auf den Geist. Der hätte es gerne ruhiger
und weniger hektisch: „Die Bereitschaft für Reformen in der Truppe stößt
zunehmend an Grenzen“, so Penners alarmierendes Resümee.
Zum
Teil bewegen sich die Klagen der Militärs allerdings auf hohem, ja geradezu
luxuriösem Niveau. Während sich die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
in der BRD seit Jahren mit stagnierenden oder schrumpfenden Realeinkommen
abfinden und Erwerbslose drastische Kürzungen bei Sozial- und Arbeitslosenhilfe
hinnehmen müssen, wurde für die Militärs ein sogenanntes „Attraktivitätsprogramm“
aufgelegt, das schnellere Beförderungen in höhere Besoldungsgruppen für
Unteroffiziere ebenso wie die Höherdotierung der Dienstposten von Kompaniechefs
vorsieht. Dadurch stieg in verschiedenen Bereichen zwar die Zahl der
Beförderungsanwärter, aber nicht alle kamen in den Genuss neuer Rangabzeichen.
Resultat: eine Vielzahl von Beschwerden derjenigen, die vom größeren Kuchen des
„Attraktivitätsprogrammes“ nichts abbekamen. Das Ministerium musste in diesem
Zusammenhang darauf hinweisen, dass es keinen automatischen Anspruch auf
Beförderung gebe, insbesondere dann nicht, „wenn nur die Mindestvoraussetzungen
für eine Beförderung erreicht worden seien“. Allerdings haben wir es hier nicht
nur mit einer materiellen Raffgiermentalität zu tun, wie sie in der freien
Wirtschaft allenfalls in Vorstandsetagen vorstellbar ist.
Beförderungsangelegenheiten sind in der Bundeswehr auch eine Frage der Ehre:
Für die „größte Schmach seines Lebens“ hält es demzufolge ein Hauptfeldwebel,
dass auf seinen Posten bald ein wesentlich jüngerer Stabsfeldwebel nachrückt.
Hoffentlich löst der Betreffende das Problem nicht auf Soldatenart mit der
Dienstpistole.
So
eine „Unterrichtung an den Deutschen Bundestag durch den Wehrbeauftragten“
listet ja auch schon mal ein paar kleinere Details auf, die durchaus
interessant sind. Ein Beispiel. Im Zusammenhang mit der Affäre um den
ehemaligen, antisemitischen Fuldaer CDU-Abgeordneten Hohmann wurde der frühere
Kommandeur des Kommando Spezialkräfte, Reinhard Günzel, der Hohmanns kruden
Äußerungen schriftlich Applaus gezollt hatte, in den einstweiligen Ruhestand
versetzt. Aus der Truppe heraus wurden an Herrn Penner allerdings einige
weiterführende Fragen in dieser Angelegenheit herangetragen, die das
Ministerium bis heute noch nicht befriedigend beantwortet hat. Erstens: Warum
wurde kein Disziplinarverfahren gegen den Brigadegeneral angestrengt? Zweitens:
Warum ist der den ganzen Vorgang auslösende Reserveoffizier nicht aus der
Bundeswehr entlassen worden? Während andere Rechtsextremisten, so zeigt der
Bericht, durchaus aus der Armee fliegen können, auch wenn dieser Reaktion
lediglich sogenannte „Propagandadelikte“ zugrunde liegen, ist der Abgeordnete
Hohmann nach wie vor Reserveoffizier der Bundeswehr.
Den
Hinweis auf diese durchaus kritischen Stimmen innerhalb der Truppe hat der
Wehrbeauftragte Penner unter der Überschrift „Besoldungsrecht“ ziemlich gut
versteckt. Der Abschnittstitel „Politische Bildung“ kommt ebenfalls etwas dröge
daher, nichtsdestotrotz ist der Inhalt bemerkenswert: „Soldaten haben Fragen
nach der Rechtmäßigkeit bestimmter Dienste gestellt. Sie bezogen sich im
Wesentlichen auf den Einsatz der Luftwaffe im Innern, die Bewachung
amerikanischer Kasernen, den Einsatz in Kuweit/Irak und auf die Festnahme von
Personen, die später in Guantanamo/Kuba festgesetzt wurden.“ Der letzte
Halbsatz klingt nicht so, als ob es sich hier um eine rein hypothetische
Erörterung gehandelt hätte. Wenn Bundeswehrsoldaten, vor allem wohl Mitglieder
des „Kommando Spezialkräfte“ (KSK), tatsächlich in Afghanistan Gefangene
gemacht haben, die später in Kuba landeten, dann wäre dieses Vorgehen wegen des
fehlenden Kriegsgefangenenstatus der in Guantanamo Inhaftierten
völkerrechtswidrig gewesen. Deshalb hält sich das Kriegsministerium mit
Äußerungen zum Thema seit Jahren vollständig zurück; noch Mitte November 2003
bilanzierte die Wochenzeitung „Freitag“ das Kommando Spezialkräfte-Engagement
in Afghanistan folgendermaßen: „Zwei Jahre danach gab und gibt es bei Abschluss
dieses Einsatzes keine einzige Verlautbarung, wie viele Gefangene gemacht, vor
ein etwaiges Gericht gestellt beziehungsweise, ob überhaupt je Gefangene
gemacht wurden.“ Die Angelegenheit unterliegt der Geheimhaltung und ist der
parlamentarischen Kontrolle entzogen. Dass das Ministerium schweigt, ist
vielleicht noch nachvollziehbar. Dass aber der Wehrbeauftragte an dieser Stelle
nicht einmal problematisiert, dass er seiner grundgesetzlichen Aufgabe, als
Hilfsorgan des Bundestages zur Kontrolle der Streitkräfte beizutragen, nicht
nachkommen kann, ist ein peinliches Armutszeugnis. Hier wird deutlich, dass der
Wehrbeauftragte eine Propaganda-Funktion hat, und die schöne Vorstellung, der
Bericht liefere ein realistisches Bild aus dem Innern der Bundeswehr, erhält
ein paar unansehnliche Risse.
Noch
stärker gerät die Objektivität des parlamentarisch Beauftragten ins Zwielicht,
wenn wir uns etwas näher mit den Kapiteln zu Gewalttätigkeiten und
Sexualdelikten in der Armee auseinandersetzen. Seitdem alle militärischen
Laufbahnen für Frauen offen stehen, sind sexuelle Übergriffe in der Bundeswehr
für die Presse ein bevorzugtes Thema. Penner füttert deshalb die Journalisten
mit Zahlenmaterial, das beispielweise die „Frankfurter Rundschau“ so
referierte: „Überhaupt ist weibliches Personal inzwischen Alltag in der Truppe.
Mehr Eingaben von Frauen als von Männern gibt es nicht. Von 83 Verdachtsfällen
sexueller Belästigung bestätigten sich Penner zufolge 22. In 16 Fällen gab es
Gewaltanwendung.“ Das klingt nicht nach einer dramatisch hohen Zahl, die in der
Presse-Berichterstattung für größere Aufregung sorgen könnte. Schließlich ist
die Bundeswehr eine Organisation, in der 2003 durchschnittlich über 280.000
Soldatinnen und Soldaten gedient haben.
An
anderer Stelle konzediert Penner, dass „in einzelnen Fällen (...) das
Verhältnis von weiblichen Soldaten zu Vorgesetzten oder Kameraden durch
unangemessenes Auftreten belastet (wurde)“. Der Bericht
schildert dann zwei Beispiele von sexistischen Bemerkungen und sexuellen
Belästigungen, um dann beruhigend fortzufahren: „Fälle dieser Art machen
deutlich, dass die Fortsetzung und Vertiefung des bereits praktizierten
Gendertrainings sinnvoll ist. Die Bundeswehr hat dies erkannt und deshalb an 26
Bundeswehrfachschulen die Durchführung eines Seminars ‚Partnerschaftlich
Handeln’ in Auftrag gegeben.“ Noch einmal langsam zum Mitschreiben. Es gab 2003
„einzelne Fälle“ sexistischer Anmache und 22 nachgewiesene Fälle sexueller
Belästigung, von denen 16 mit Gewaltanwendung verbunden waren, sowie einige
Vorkommnisse, die im Bericht offenbar unter beide Rubriken fallen, also doppelt
gezählt wurden. Auf diese relativ geringe Zahl von Ereignissen reagiert die
Bundeswehrführung mit dem Ausbau eines eh schon vorhandenen Gendertrainings,
indem sie an nicht weniger als 26 Bundeswehrfachschulen zusätzliche
Seminarkurse in Auftrag gibt!? -- Wenn beim nächsten Elbhochwasser die starke
Truppe die Fluten ähnlich entschlossen bekämpft wie den Sexismus unter
Kameraden, dann dürfte die Versandung des Hamburger Hafens zu erwarten sein.
Nein,
das passt alles nicht zusammen. Das Problem der sexistischen Gewalt gegen
Frauen in der Armee ist offensichtlich größer als im Bericht dargestellt. Denn
die brutalste Gewalttat eines Soldaten gegen eine Soldatin im Berichtszeitraum
findet in der 65seitigen „Unterrichtung“ an keiner einzigen Stelle Erwähnung:
nämlich der Mord an einer 19-jährigen Marinesoldatin an Bord eines
Minensuchbootes in Eckernförde im Dezember 2003. Ein Hauptgefreiter, so klärte
das „Hamburger Abendblatt“ auf, soll „die Obermaatin nach einem gemeinsamen
Disco-Besuch aus ‚Sex-Frust’ in ihrer Koje erwürgt haben“.
Dass Penner den Tod des Mädchens verschweigt und lediglich "16 Gewalttaten" verharmlosend aufaddiert ist skandalös. Gleiches gilt für die fehlende Aufklärung zum KSK-Einsatz in Afghanistan. Deshalb müssen prinzipielle Vorbehalte gegen Amt und Tätigkeit des Wehrbeauftragten angemeldet werden. Adressat der Unterrichtung ist nicht in erster Linie der Bundestag, der die Streitkräfte kontrollieren soll und vielleicht auch will. Der Wehrbeauftragte richtet sich vielmehr an die Öffentlichkeit, und die Botschaft ist eindeutig: Es gibt Probleme bei der Bundeswehr, aber Kamerad Struck hat sie im Griff. Mit der tatsächlichen Lage in der Truppe hat diese Zustandsbeschreibung aber wenig zu tun.