Es wechseln die Zeiten: die Wehrpflicht 1996, 2003 und 2010

(Kalaschnikov vom 1.10.2003)


Einmal mehr wird in diesem Hebst über die Abschaffung der Wehrpflicht debattiert. Bei einer Fachtagung von Bündnis 90/die Grünen Mitte September präzisierte die Partei, die sich einst Gewaltfreiheit auf ihre Fahne geschrieben hatte, ihr Bild einer Bundeswehr im Jahr 2010. Als reine Berufsarmee soll die deutsche Truppe dann nur noch über 200.000 Mann verfügen – gut Zweidrittel der Stärke von heute. Billiger – so die Grünen – wird der militärische Arm der Bundesrepublik Deutschland dadurch aber nicht, denn die frei werdenden Gelder müßten zugunsten von Investitionen umgeschichtet werden.

Ein paar Tage vorher hatte auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Wehrpflicht verabschiedet. Dessen Präsident Rogowski plädierte gleichfalls für eine eingeschrumpfte "Bundeswehr 2010" aus Berufssoldaten, allerdings 220.000 Mann stark. Selbstverständlich auch bei der Industrie-Lobby der Ruf nach höheren Investitionen. Schließlich vertritt man die Interessen der angeblich darbenden Rüstungswirtschaft, weshalb eine Finanzierung der zusätzlichen militärischen Aufrüstung ausschließlich über Etat-Umschichtungen dem BDI nicht ausreicht. Der Industrieverband forderte deshalb ein Anheben des Militärhaushalts um jährlich real 5 %. Das macht dann 30 Mrd. Euro 2010, 5,6 Mrd. mehr als heute aus.

Prinzipiell sind sich also grüne Kriegsexperten und Wirtschaftslobbyisten in der Militärpolitik ziemlich nahe gekommen. Bedeutet diese Konstellation, daß die Abschaffung der Wehrpflicht in naher Zukunft bevorsteht? Wir möchten hier keine derartige Prognose wagen. Denn zu oft sind wir damit in den 90er Jahren auf die Schnauze gefallen – die Wehrpflicht gibt es in Deutschland eben immer noch.

Blicken wir statt in die Zukunft lieber in die Vergangenheit. Über die lassen sich immerhin ein paar belegbare Aussagen machen, die uns hinsichtlich der Fragestellung weiterhelfen, inwieweit sich die für die Wehrpflicht bedeutsamen politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen geändert haben mögen. Bereits Mitte der 90er Jahre entspann sich eine Diskussion um die allgemeine Wehrpflicht nach dem Kalten Krieg. Beispielhaft faßte damals Theo Sommer in der "Zeit" (vom 1.3.1996) die Überlegungen der Wehrpflichtverteidiger zusammen. Als erstes Argument mußte damals, fünf Jahre nach der Auflösung der Sowjetunion, nochmals die "Gefahr aus dem Osten" herhalten: Was zukünftig in Rußland politisch geschehe, sei ungewiß, daher müsse eine "solide Rückversicherung" vorhanden sein. Eine Berufsarmee wäre aber eine "Armee ohne Reserven", ohne die Möglichkeit, auf einen ausreichenden "Verteidigungsumfang" im Kriegsfall schnell anzuwachsen. Heute vermag diese Überlegung kaum noch zu überzeugen. Die NATO wurde bis an die Grenzen Rußlands erweitert und Rußland kooperiert mit dem Militärbündnis. Selbst Kriegsminister Struck hat sich von der Doktrin einer notwendigen Territorialverteidigung verabschiedet. Der Sozialdemokrat ist überzeugt, daß die "Verteidigung" Deutschlands heute am Hindukusch stattfindet.

Argumentativ denkbar dünn auch Sommers Hinweis auf die mögliche Gefahr eines "bedenklichen Korpsgeistes", auf Haudegengesinnung und sich verfestigende politisch "stramm rechte" Einstellungen in einer möglichen Berufsarmee. Denn warum sollte all dies in der aktuellen Bundeswehr, die bereits damals übrigens nur zu einem Bruchteil Wehrpflichtigenarmee gewesen ist, nicht vorhanden sein? Die deutsche Armee des Ersten und Zweiten Weltkriegs bestand aus Wehrpflichtigen. Half das etwa gegen "Haudegenmentalität" und "stramm rechte" Gesinnung?

Eine dritte Behauptung des ehemaligen Zeit-Herausgebers widerlegte dann die Geschichte kurz und knapp. Eine mit den – so Sommer – "lebendigen Kräften der Gesellschaft" verklammerte Wehrpflichtigenarmee könne man nicht ohne weiteres

"...rund um den Globus ins Feuer schicken .. Solange wir die Wehrpflicht haben, ist die Hemmschwelle im Parlament sehr hoch. Die Abschaffung der Wehrpflicht könnte die Politik enthemmen." Was für ein Unsinn! Der, nebenbei bemerkt, auch später noch wiederholt wurde: "Die Wehrpflicht ist als Garant militärischer Zurückhaltung noch bedeutsamer geworden", analysierte versiert Zeit-Autor Norbert Geis im August 1997. Pustekuchen! Es folgte ein militärischer Einsatz nach dem anderen: Landsleute evakuieren in Albanien 1997, Kosovo-Krieg 1999, KFOR-Einsatz seit 1999, Osttimor-Einsatz 1999, Mazedonien 2001, Afghanistanfeldzug 2001, ISAF-Einsatz seit 2001, Marineeinsatz am Horn von Afrika seit 2001, AWACS-Flugzeuge und ABC-Spürpanzer im Irakkrieges 2003. In diesem Zusammenhang von Enthemmung der Politik zu reden, ist sicherlich korrekt. Mit der allgemeinen Wehrpflicht hat das jedoch nichts zu tun. Die entsprechende These dürfen wir also getrost als falsifiziert betrachten.

Von den fünf Pro-Wehrpflicht-Argumenten des Zeit-Herausgebers bleiben also vorläufig noch zwei. Eines davon bezieht sich auf die Kosten einer Berufsarmee, zu denen Theo Sommer 1996 folgendes erläuterte:

"Es fehlt noch an genauen Kalkulationen, aber eine Berufsarmee wird auf jeden Fall teurer als eine Wehrpflichtigen-Armee. Um 20 bis 25 Prozent, ist die allgemeine Annahme – es sei denn, man reduziert die Bundeswehr weit schneller auf 250.000 oder gar 200.000 Mann als derzeit sicherheitspolitisch ratsam erscheint." Damals vor sieben Jahren umfaßten die deutschen Streitkräfte 340.000 Mann, heute sind es 50.000 weniger. Es hieße, den Kriegsexperten der grünen Partei und den Industrierepräsentanten des BDI mangelnden Patriotismus zu unterstellen, würden sie eine nochmals auf 200.000 bis 220.000 Mann verkleinerte Bundeswehr durch sicherheitspolitische Zugeständnisse erkaufen wollen. Unpatriotisches Verhalten mögen wir Grünen und Industrie nun wirklich nicht vorwerfen. Daher muß die Überzeugungskraft auch dieser Erwägung stark in Zweifel gezogen werden.

Trotzdem spielt das Kostenargument nach wie vor eine große Rolle. Im Dezember 2002 plädierte ein Militärexperte der 'Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung' in der "Frankfurter Rundschau" gegen die Beibehaltung der "kostspieligen Wehrpflicht" mit dem Hinweis darauf, daß es sich die Bundeswehr zur Zeit noch leiste, "Geld auszugeben und Menschen auszubilden für sinnlose Dinge" ("FR" v. 9.12.2002). Ein plausibles Argument, denn nur ein Viertel der Wehrpflichtigen verlängert freiwillig den Dienst auf knapp 2 Jahre, um an Auslandseinsätzen teilnehmen zu können. Ein weitaus geringerer Anteil dürfte sich darüber hinaus als Zeit- oder Berufssoldat verpflichten. Der Rest der Wehrpflichtigen wird für Dinge ausgebildet, die nichts mit der heutigen Aufgabe der Bundewehr als Interventionsstreitmacht zu tun haben, für, aus militärischer Sicht, sinnlose Dinge eben. Deshalb versucht die Hardthöhe in diesem Bereich zu sparen. Der Standortälteste in Neustadt (Kreis Marburg), Oberst Reinhard Köhler, erläuterte gegenüber der "Oberhessischen Presse" wie das dann aussieht: Aufgrund der knappen Mittel setze die Bundeswehr bei Wehrpflichtigen auf eine "computergestütze Ausbildung, so dass Großübungen mit der Volltruppe nicht mehr erforderlich sind" ("OP" v.10.4.2002). Das klingt nach Computerspielen statt Manöver, nach PC statt MG. Besser wäre aber noch, wenn der Computer nicht in der Kaserne, sondern in der Schule stände.

Der Inspekteur der Streitkräftebasis, Vizeadmiral Bernd Heise, hielt im Juli dieses Jahres in einem Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" der These von der kostspieligen Wehrpflicht folgendes entgegen:

"Mit den Wehrdienstleistenden kommt eine Vielzahl von qualifizierten Berufsabschlüssen in die Bundeswehr, von denen wir außerordentlich profitieren. Hätten wir diese Qualifikationen nicht, müssten wir sie uns teuer erkaufen, zum Beispiel in den Bereichen, die mit moderner Computertechnologie zu tun haben" ("FR" v. 5.7.2003). Heise nennt hier keine Fakten. Interessant wäre indes zu erfahren, wieviele Informatiker tatsächlich nach Abschluß des Studiums noch ihren neunmonatigen Grundwehrdienst ableisten. Und in welchem Umfang sie in diesem kurzen Zeitraum ihre Kenntnisse für die "starke Truppe" fruchtbar machen können. Vizeadmiral Heise räumt selbst ein, eine Kürzung der Wehrdienstdauer auf unter neun Monate habe zur Folge, daß die Truppe von den Fähigkeiten des Wehrpflichtigen nicht mehr profitieren könne. Wenn aber, so könnte man etwas spitzfindig folgern, bei acht Monaten Dienstdauer das Militär von den Berufserfahrungen der Wehrpflichtigen nichts mehr hat, dann dürfte der diesbezügliche Nutzen bei neun Monaten nur unbedeutend höher sein.

Ein ebenfalls kostenrelevantes Argument für die Wehrpflicht gilt es noch zu bedenken: die Bundeswehr rekrutiere ihre Zeit- und Berufssoldaten zur Hälfte aus dem Reservoir der Wehrdienstleistenden. Ohne Wehrpflicht sei das Ausheben von Militärpersonal sehr viel schwieriger. Diese Überlegung ist allerdings verfassungsrechtlich problematisch, denn immerhin ist mit dem Wehrpflichtdienst bei der Armee die Beschneidung von Grund- und Bürgerrechte verbunden. Mit anderen Worten: Der Staat schränkt die Grundrechte der betroffenen jungen Männer ein, um sie dazu zu bringen, "freiwillig" einen Vertrag als Soldat zu unterzeichnen. Eine solche Instrumentalisierung geht allerdings über die verfassungsrechtlich mögliche Einschränkung von Grundrechte hinaus: sie kratzt bereits deutlich an der nicht einschränkbaren Menschenwürde des ersten Verfassungsartikels.

Darüber hinaus ist es selbstverständlich fraglich, ob das Anwerben von Militärpersonal ausschließlich auf dem Arbeitsmarkt überhaupt mit Mehrkosten verbunden wäre. Auf jeden Fall spielen hier die gegenwärtige Konjunkturlage und die geplanten Arbeitsmarkt-"Reformen" der Bunderwehr in die Hände. Gerade auf junge Erwerbslose unter 25 Jahren soll nach den Plänen der Bundesregierung im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe der Druck deutlich erhöht werden, sich eine "Arbeitsgelegenheit" zu verschaffen.

Mit diesem Blick in die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wären wir auch schon bei der letzten Überlegung von Theo Sommer zur Wehrpflicht angelangt: dem Zivildienst, dem ein Ende der Wehrpflicht den "Garaus" machen würde. Wer also soll die Arbeit der Zivildienstleistenden übernehmen, die ja vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß sie die Träger des Zivildienstes wenig kostet? Zweifellos stehen hiermit auch die geplanten Arbeitsmarktreformen in Zusammenhang, die Erwerbslose drängen sollen, unqualifizierte und schlecht bezahlte Jobs – ein Mindestlohn, der bei Unterschreitung die Annahme einer "Arbeitsgelegenheit" unzumutbar machen würde, ist in den Gesetzentwürfen bisher nicht vorgesehen – ohne berufliche Perspektive anzunehmen.

Soviel zur "Angebotsseite". Auch auf der "Nachfrageseite" sind Änderungen in Planung. Der Gesetzentwurf für ein neues Sozialhilferecht – es soll Mitte 2004 als Sozialgesetzbuch XII in Kraft treten – sieht bei der ambulanten Pflege von Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit von budgetierten Geldzahlungen vor. Die Sozialämter bezahlen nach diesem Modell dann nicht mehr die von ambulanten Diensten erbrachten Sachleistungen oder die Lohnkosten einer fest angestellten Pflegekraft, sondern einen festen monatlichen Geldbetrag, mit dem die Betroffenen ihre Pflege organisieren und bezahlen müssen. Es ist absehbar, daß diese Konstruktion zu Lohndumping und "grauen" Arbeitsverhältnissen provoziert. Bereits Anfang der 80er Jahre war die ambulante Hilfe für Behinderte ein sozialpolitisches Experimentierfeld: damals für die Etablierung des Zivildienstes als "lästige Alternative". Heute droht dieser Sektor wiederum als Versuchslabor der Sozialpolitik mißbraucht zu werden. Diesmal für die Ablösung des Zivildienstes durch einen deregulierten Niedriglohnsektors. Der Altchristdemokrat Lothar Späth hat diesen Zusammenhang zwischen Zivildienstleistenden und Erwerbslosen in wunderbarer Weise auch auf der ideologischen Ebene in einen Kontext gerückt. Wenn arbeitslose Schlosser alte Frauen pflegen würden, hätten jene nicht nur unmittelbar etwas zu tun:

"Und ähnlich wie bei den Zivildienstleistenden, ohne die schon heute nichts mehr funktionieren würde, müssten sich am Ende auch die Sozialhilfeempfänger nicht mehr als Drückeberger verschmähen lassen." (Handelsblatt vom 10.9.2003; fürs Zitat Dank an Herrn Smeets) Welches Fazit können wir ziehen? Die Thesen, die vor sieben Jahren Theo Sommer für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht einigermaßen ernsthaft glaubte, belegen zu können, haben sich als völlig unhaltbar erwiesen oder doch zumindest als ziemlich fragwürdig. Dies wird in Zukunft noch deutlicher werden. Trotzdem mag man daraus nicht unmittelbar ableiten, daß es mit der Wehrpflicht in naher Zukunft zu Ende geht. Denn wenn auch nichts mehr für sie spricht, so bleibt doch gerade in der bundesdeutschen Debatte das wesentliche Argument gegen sie meist außen vor. Daß es nämlich ein tiefer Einschnitt in die Menschenrechte und die Menschenwürde des Einzelnen ist, zwangsweise zum Kriegsdienst oder anderen Zwangsdiensten herangezogen zu werden. Dafür fehlt jegliche Sensibilität. Dies zeigen die immer wiederkehrenden Vorschläge für eine allgemeine Dienstpflicht ebenso wie die faktische Einführung eines Arbeitszwangs in den Gesetzentwürfen zur Arbeitsmarkt-"Reform". Die Schädlichkeit von auf Befehl und Zwang beruhenden Systemen für unsere Gesellschaft wird in Deutschland beharrlich ignoriert. Deshalb sei am Schluß Elias Canetti zitiert: "Von welcher Seite immer man ihn betrachtet, der Befehl in seiner kompakten, fertigen Form, wie er sie nach einer langen Geschichte heute hat, ist das gefährlichste einzelne Element im Zusammenleben von Menschen geworden. Man muß den Mut haben, sich ihm entgegenzustellen und seine Herrschaft zu erschüttern." Deshalb muß die allgemeine Wehrpflicht wie alle anderen Zwangsdienste abgeschafft werden. Egal, ob Militärs und liberale Leitartikler das ein oder andere Argument für sie glauben, ins Feld führen zu können, und unabhängig davon, ob die Hoffnungen der deutschen Industrie auf höhere Profite durch weniger Pflicht sich als realistisch erweisen sollten.

F.-J. Murau