(Kalaschnikov vom 1.10.2003)
Einmal mehr wird in diesem Hebst über die Abschaffung der Wehrpflicht debattiert. Bei einer Fachtagung von Bündnis 90/die Grünen Mitte September präzisierte die Partei, die sich einst Gewaltfreiheit auf ihre Fahne geschrieben hatte, ihr Bild einer Bundeswehr im Jahr 2010. Als reine Berufsarmee soll die deutsche Truppe dann nur noch über 200.000 Mann verfügen – gut Zweidrittel der Stärke von heute. Billiger – so die Grünen – wird der militärische Arm der Bundesrepublik Deutschland dadurch aber nicht, denn die frei werdenden Gelder müßten zugunsten von Investitionen umgeschichtet werden.
Ein paar Tage vorher hatte auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Wehrpflicht verabschiedet. Dessen Präsident Rogowski plädierte gleichfalls für eine eingeschrumpfte "Bundeswehr 2010" aus Berufssoldaten, allerdings 220.000 Mann stark. Selbstverständlich auch bei der Industrie-Lobby der Ruf nach höheren Investitionen. Schließlich vertritt man die Interessen der angeblich darbenden Rüstungswirtschaft, weshalb eine Finanzierung der zusätzlichen militärischen Aufrüstung ausschließlich über Etat-Umschichtungen dem BDI nicht ausreicht. Der Industrieverband forderte deshalb ein Anheben des Militärhaushalts um jährlich real 5 %. Das macht dann 30 Mrd. Euro 2010, 5,6 Mrd. mehr als heute aus.
Prinzipiell sind sich also grüne Kriegsexperten und Wirtschaftslobbyisten in der Militärpolitik ziemlich nahe gekommen. Bedeutet diese Konstellation, daß die Abschaffung der Wehrpflicht in naher Zukunft bevorsteht? Wir möchten hier keine derartige Prognose wagen. Denn zu oft sind wir damit in den 90er Jahren auf die Schnauze gefallen – die Wehrpflicht gibt es in Deutschland eben immer noch.
Blicken wir statt in die Zukunft lieber in die Vergangenheit. Über die lassen sich immerhin ein paar belegbare Aussagen machen, die uns hinsichtlich der Fragestellung weiterhelfen, inwieweit sich die für die Wehrpflicht bedeutsamen politischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen geändert haben mögen. Bereits Mitte der 90er Jahre entspann sich eine Diskussion um die allgemeine Wehrpflicht nach dem Kalten Krieg. Beispielhaft faßte damals Theo Sommer in der "Zeit" (vom 1.3.1996) die Überlegungen der Wehrpflichtverteidiger zusammen. Als erstes Argument mußte damals, fünf Jahre nach der Auflösung der Sowjetunion, nochmals die "Gefahr aus dem Osten" herhalten: Was zukünftig in Rußland politisch geschehe, sei ungewiß, daher müsse eine "solide Rückversicherung" vorhanden sein. Eine Berufsarmee wäre aber eine "Armee ohne Reserven", ohne die Möglichkeit, auf einen ausreichenden "Verteidigungsumfang" im Kriegsfall schnell anzuwachsen. Heute vermag diese Überlegung kaum noch zu überzeugen. Die NATO wurde bis an die Grenzen Rußlands erweitert und Rußland kooperiert mit dem Militärbündnis. Selbst Kriegsminister Struck hat sich von der Doktrin einer notwendigen Territorialverteidigung verabschiedet. Der Sozialdemokrat ist überzeugt, daß die "Verteidigung" Deutschlands heute am Hindukusch stattfindet.
Argumentativ denkbar dünn auch Sommers Hinweis auf die mögliche Gefahr eines "bedenklichen Korpsgeistes", auf Haudegengesinnung und sich verfestigende politisch "stramm rechte" Einstellungen in einer möglichen Berufsarmee. Denn warum sollte all dies in der aktuellen Bundeswehr, die bereits damals übrigens nur zu einem Bruchteil Wehrpflichtigenarmee gewesen ist, nicht vorhanden sein? Die deutsche Armee des Ersten und Zweiten Weltkriegs bestand aus Wehrpflichtigen. Half das etwa gegen "Haudegenmentalität" und "stramm rechte" Gesinnung?
Eine dritte Behauptung des ehemaligen Zeit-Herausgebers widerlegte dann die Geschichte kurz und knapp. Eine mit den – so Sommer – "lebendigen Kräften der Gesellschaft" verklammerte Wehrpflichtigenarmee könne man nicht ohne weiteres
Von den fünf Pro-Wehrpflicht-Argumenten des Zeit-Herausgebers bleiben also vorläufig noch zwei. Eines davon bezieht sich auf die Kosten einer Berufsarmee, zu denen Theo Sommer 1996 folgendes erläuterte:
Trotzdem spielt das Kostenargument nach wie vor eine große Rolle. Im Dezember 2002 plädierte ein Militärexperte der 'Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung' in der "Frankfurter Rundschau" gegen die Beibehaltung der "kostspieligen Wehrpflicht" mit dem Hinweis darauf, daß es sich die Bundeswehr zur Zeit noch leiste, "Geld auszugeben und Menschen auszubilden für sinnlose Dinge" ("FR" v. 9.12.2002). Ein plausibles Argument, denn nur ein Viertel der Wehrpflichtigen verlängert freiwillig den Dienst auf knapp 2 Jahre, um an Auslandseinsätzen teilnehmen zu können. Ein weitaus geringerer Anteil dürfte sich darüber hinaus als Zeit- oder Berufssoldat verpflichten. Der Rest der Wehrpflichtigen wird für Dinge ausgebildet, die nichts mit der heutigen Aufgabe der Bundewehr als Interventionsstreitmacht zu tun haben, für, aus militärischer Sicht, sinnlose Dinge eben. Deshalb versucht die Hardthöhe in diesem Bereich zu sparen. Der Standortälteste in Neustadt (Kreis Marburg), Oberst Reinhard Köhler, erläuterte gegenüber der "Oberhessischen Presse" wie das dann aussieht: Aufgrund der knappen Mittel setze die Bundeswehr bei Wehrpflichtigen auf eine "computergestütze Ausbildung, so dass Großübungen mit der Volltruppe nicht mehr erforderlich sind" ("OP" v.10.4.2002). Das klingt nach Computerspielen statt Manöver, nach PC statt MG. Besser wäre aber noch, wenn der Computer nicht in der Kaserne, sondern in der Schule stände.
Der Inspekteur der Streitkräftebasis, Vizeadmiral Bernd Heise, hielt im Juli dieses Jahres in einem Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" der These von der kostspieligen Wehrpflicht folgendes entgegen:
Ein ebenfalls kostenrelevantes Argument für die Wehrpflicht gilt es noch zu bedenken: die Bundeswehr rekrutiere ihre Zeit- und Berufssoldaten zur Hälfte aus dem Reservoir der Wehrdienstleistenden. Ohne Wehrpflicht sei das Ausheben von Militärpersonal sehr viel schwieriger. Diese Überlegung ist allerdings verfassungsrechtlich problematisch, denn immerhin ist mit dem Wehrpflichtdienst bei der Armee die Beschneidung von Grund- und Bürgerrechte verbunden. Mit anderen Worten: Der Staat schränkt die Grundrechte der betroffenen jungen Männer ein, um sie dazu zu bringen, "freiwillig" einen Vertrag als Soldat zu unterzeichnen. Eine solche Instrumentalisierung geht allerdings über die verfassungsrechtlich mögliche Einschränkung von Grundrechte hinaus: sie kratzt bereits deutlich an der nicht einschränkbaren Menschenwürde des ersten Verfassungsartikels.
Darüber hinaus ist es selbstverständlich fraglich, ob das Anwerben von Militärpersonal ausschließlich auf dem Arbeitsmarkt überhaupt mit Mehrkosten verbunden wäre. Auf jeden Fall spielen hier die gegenwärtige Konjunkturlage und die geplanten Arbeitsmarkt-"Reformen" der Bunderwehr in die Hände. Gerade auf junge Erwerbslose unter 25 Jahren soll nach den Plänen der Bundesregierung im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe der Druck deutlich erhöht werden, sich eine "Arbeitsgelegenheit" zu verschaffen.
Mit diesem Blick in die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wären wir auch schon bei der letzten Überlegung von Theo Sommer zur Wehrpflicht angelangt: dem Zivildienst, dem ein Ende der Wehrpflicht den "Garaus" machen würde. Wer also soll die Arbeit der Zivildienstleistenden übernehmen, die ja vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß sie die Träger des Zivildienstes wenig kostet? Zweifellos stehen hiermit auch die geplanten Arbeitsmarktreformen in Zusammenhang, die Erwerbslose drängen sollen, unqualifizierte und schlecht bezahlte Jobs – ein Mindestlohn, der bei Unterschreitung die Annahme einer "Arbeitsgelegenheit" unzumutbar machen würde, ist in den Gesetzentwürfen bisher nicht vorgesehen – ohne berufliche Perspektive anzunehmen.
Soviel zur "Angebotsseite". Auch auf der "Nachfrageseite" sind Änderungen in Planung. Der Gesetzentwurf für ein neues Sozialhilferecht – es soll Mitte 2004 als Sozialgesetzbuch XII in Kraft treten – sieht bei der ambulanten Pflege von Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit von budgetierten Geldzahlungen vor. Die Sozialämter bezahlen nach diesem Modell dann nicht mehr die von ambulanten Diensten erbrachten Sachleistungen oder die Lohnkosten einer fest angestellten Pflegekraft, sondern einen festen monatlichen Geldbetrag, mit dem die Betroffenen ihre Pflege organisieren und bezahlen müssen. Es ist absehbar, daß diese Konstruktion zu Lohndumping und "grauen" Arbeitsverhältnissen provoziert. Bereits Anfang der 80er Jahre war die ambulante Hilfe für Behinderte ein sozialpolitisches Experimentierfeld: damals für die Etablierung des Zivildienstes als "lästige Alternative". Heute droht dieser Sektor wiederum als Versuchslabor der Sozialpolitik mißbraucht zu werden. Diesmal für die Ablösung des Zivildienstes durch einen deregulierten Niedriglohnsektors. Der Altchristdemokrat Lothar Späth hat diesen Zusammenhang zwischen Zivildienstleistenden und Erwerbslosen in wunderbarer Weise auch auf der ideologischen Ebene in einen Kontext gerückt. Wenn arbeitslose Schlosser alte Frauen pflegen würden, hätten jene nicht nur unmittelbar etwas zu tun:
F.-J. Murau